Eine ehemalige Mitarbeiterin klagt vor dem Arbeitsgericht, niemals einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben. Uns liegt ein orginal Arbeitsvertrag vor. Momentan läuft ein Sachverständigengutachten. Weiter prahlt die ehemalige Mitarbeiterin eine Rechtsschutzversicherung zu haben.
Das Gutachten wird eindeutig für uns sprechen. Da die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gemacht hat, muss sie auch die ca. 2000 EURO für das Gutachten bezahlen. Der Arbeitsrichter hat der ehemaligen Mitarbeiter strafrechtliche Schritte angedroht (belügen des Gerichts) wenn das Gutachten gegen sie ist.
Meine Frage ist nun: Liegt in diesem Fall nicht auch ein Versicherungsbetrug gegen über ihrer Rechtsschutzversicherung vor? Wie sieht das Strafmaß aus?
Gruß
Klaus
Versicherungsbetrug gegenüber Rechtsschutzversicherung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Klaus,
Versicherungsbetrug ist es wohl eher nicht, da sie sich ja keinen Vermögensvorteil im eigentlichen Sinne sichert. Allerdings muss dies die Versicherung entscheiden, ob sie der Arbeitnehmerin evtl. den Versuch unterstellt.
Aber Konsequenzen würde es wohl sicher haben. Die meisten Rechtschutsversicherungen sind so ausgelegt, dass man sämtliche Kosten zurückzahlen muss, wenn man vor Gericht nicht Recht bekommt. Insofern müsste Sie die Kosten für das Gutachten vielleicht doch tragen.
Hoffe, es war nicht allzu wirr
@Kerstin
ist das wirklich so ???
das wäre ja super für die versicherungen.
gewinnt der mandant brauchen sie ja nichts löhnen, weil die gegenseite zahlen muß und wenn sie verlieren, dann muß der versicherte blechen
das würde ich dann ja kaum als versicherung bezeichnen, oder ?
mfg
chronoton
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Hallo Chronoton,
es kommt darauf an, welche Rechtschutzversicherung man hat. Wenn man viel Geld in die Hand nimmt, dann nicht, aber bei den günstigen steht dies in den Bedingungen drin.
Habe selber noch mal in den Angeboten nachgeschaut, da ich selber eine abschließen möchte. Dort steht drin, dass die Versicherung die gezahlten Leistungen zurückverlangen kann, wenn das Gericht gegen den Versicherungsnehmer entscheidet. Diese zahlen auch nicht, wenn man selber als Kläger auftritt, sondern nur als Beklagter.
Damit will man lt. Aussage der Versicherungsgesellschaft vermeiden, dass man "klagelustigen" Personen Tür und Tor öffnet.
Wie es im Arbeitsrecht aussieht, weiß ich nicht.
Im Zivilrecht zahlt eine RV grundsätzlich auch, wenn man selber klagt (ansonsten wäre sie auch relativ witzlos) und wenn man verliert.
Ein Regreßanspruch der RV gegen den Versicherungsnehmer besteht aber dann, wenn er nachweislich die Unwahrheit gesagt hat (Extremfall Prozeßbetrug) oder anderweitig seine vertraglichen Sorgfaltspflichten gegenüber der RV verletzt hat.
"Klagelustige" Versicherungsnehmer verhindern RV'en auf zwei Arten:
Erstens durch Prüfung der Erfolgsaussichten, zweitens durch Kündigungsrecht im Versicherungsfall.
Eine RV zu den o.a. Bedingungen würde ich jedenfalls nicht abschließen.
(Ich selbst bin bei einer großen Kölner RV versichert - mehr sage ich nicht. )
-- Editiert von Mareike am 25.01.2005 12:04:34
danke für die infos
hab was dazugelernt
mfg
chronoton
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