Versicherungsbetrug erst mit Beweis?

1. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
icari123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug erst mit Beweis?

Hallo

(Editiert und geschlossen - hier wird nicht zu Straftaten angeleitet!)

Grüsse danke

-- Editiert von Moderator topic am 1. Februar 2024 23:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Zwischen Versicherungsbetrug und sonstigem Betrug besteht insoweit kein Unterschied. Die Ermittlungsbehörden werden die erforderlichen Maßnahmen einleiten bzw. durchziehen. Dazu kommen dann noch unabhängig davon die Ermittlungen der Versicherung; insoweit findet ein Austausch statt.

Eine allgemeine Anmerkung: wir hier im Forum geben grundsätzlich keine Anleitung für die erfolgreiche Durchführung krimineller Handlungen.

wirdwerden

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#2
 Von 
icari123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vielleicht die Frage falsch gestellt.
Dürfen Behörden z.B Bankbewegungen einfordern?

danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von icari123):
Was kann die Versicherung machen?

Wer da eine kleine Vorstellung bekommen will, kann ja einfach mal schauen, was die Herren Heitmann und Hufen so machen ....
https://plus.rtl.de/video-tv/serien/die-versicherungsdetektive-179807



Zitat (von icari123):
Reicht da schon eine Anzeige obwohl sie nur den verdacht haben aber keine Beweise in dem Sinne?

Aber sicher doch.



Zitat (von icari123):
Falls ja, was macht dann die Polizei?

Ermitteln.



Zitat (von icari123):
Dürfen Behörden z.B Bankbewegungen einfordern?

Selbstverständlich.
Wobei die sich direkt einen richterlichen Beschluss besorgen und damit bei der Bank aufschlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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