Hallo
(Editiert und geschlossen - hier wird nicht zu Straftaten angeleitet!)
Grüsse danke
-- Editiert von Moderator topic am 1. Februar 2024 23:55
Versicherungsbetrug erst mit Beweis?
1. Februar 2024
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Frage vom 1. Februar 2024 | 20:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug erst mit Beweis?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2024 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (39583 Beiträge, 14169x hilfreich)
Zwischen Versicherungsbetrug und sonstigem Betrug besteht insoweit kein Unterschied. Die Ermittlungsbehörden werden die erforderlichen Maßnahmen einleiten bzw. durchziehen. Dazu kommen dann noch unabhängig davon die Ermittlungen der Versicherung; insoweit findet ein Austausch statt.
Eine allgemeine Anmerkung: wir hier im Forum geben grundsätzlich keine Anleitung für die erfolgreiche Durchführung krimineller Handlungen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 1. Februar 2024 | 21:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe vielleicht die Frage falsch gestellt.
Dürfen Behörden z.B Bankbewegungen einfordern?
danke
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#3
Antwort vom 1. Februar 2024 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatWas kann die Versicherung machen? :
Wer da eine kleine Vorstellung bekommen will, kann ja einfach mal schauen, was die Herren Heitmann und Hufen so machen ....
https://plus.rtl.de/video-tv/serien/die-versicherungsdetektive-179807
ZitatReicht da schon eine Anzeige obwohl sie nur den verdacht haben aber keine Beweise in dem Sinne? :
Aber sicher doch.
ZitatFalls ja, was macht dann die Polizei? :
Ermitteln.
ZitatDürfen Behörden z.B Bankbewegungen einfordern? :
Selbstverständlich.
Wobei die sich direkt einen richterlichen Beschluss besorgen und damit bei der Bank aufschlagen.
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