Versicherungsbetrug /falsche uneidliche Aussage

21. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Karl Moor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug /falsche uneidliche Aussage

Folgender Sachverhalt könnte sich ereignet haben:
X geht zur Polizei und behauptet, dass sein Motorrad gestohlen wurde. Die Polizei nimmt die Anzeige entgegen mit den üblichen Belehrungen gegenüber einem Zeugen. X möchte aber nur die Kohle von der Versicherung haben, das Fahrzeug ist gar nicht gestohlen worden - Die Versicherung bzw. Polizei kommt hinter die Geschichte. Mit welchen Folgen müßte X rechnen? Geldstrafe wegen versuchtem Versicherungsbetrug, oder könnte da auch noch was in Tateinheit mit Fascher uneidlicher Aussage auf X zukommen? Wir gehen davon aus, dass X nicht vorbestraft ist, aber wenig Reue oder Einsicht bei den Vernehmungen gezeigt hat...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wie Sie schon sagten käme je nach genauen Einzelheiten des Falles eine Strafbarkeit wegen versuchtem Versicherungsmissbrauchs, Falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat. Bei einer Ahndung nach Erwachsenenstrafrecht mit einem Ersttäterstatus ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Eine falsche uneidliche Aussage ist hingegen nicht gegeben, da die Polizei keine zuständige Stelle im Sinne des § 153 StGB ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 21.07.2005 02:10:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.811 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen