Versicherungsbetrug - hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe?

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
MisterKanister
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug - hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe?

Hallo,
mein Problem besteht darin,dass ich Versicherungsbetrug gemacht habe.Also mein Sohn war bei seinem Freund und er brannte die komplette Tischkante ab.Der Tisch ist ca. 100-300 € Wert.Ich meldete der Versicherung es wäre durch mein Sohn geschehen der eine Öllampe ausversehen umkippte und der Tisch anfing zu brennen.
Jetzt ist meine Frage:
Was könnte auf mich zu kommen hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe???
Mfg
Michael

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

na, wenn Sie nicht ganz oft vorbestraft sind, kann man hier wohl eine Freiheitsstrafe ausschließen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MisterKanister
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank dann bin ich ja erleichtert.Nein ich bin kein Straftäter und hatte noch nie etwas begangen.Schon allein wegen mein Sohn würde ich nichts sowas tun,ich mein damit Diebstahl oder sonstiges).Aber der Betrug musste sein,weil ich mit mein Sohn im Urlaub fahre und habe dann kein Geld mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

-ich bin kein Straftäter- + -mein Problem besteht darin,dass ich Versicherungsbetrug gemacht habe-

Versicherungsbetrug ist eine Straftat.

-Aber der Betrug musste sein,weil ich mit mein Sohn im Urlaub fahre und habe dann kein Geld mehr-

Eine Straftat muss nie sein, deshalb wird sie ja auch bestraft.
Wenn dann kein Geld mehr da ist, darf es halt kein Urlaub sein.

Ich verstehe deine Lage und es ist schön, wenn ein bisschen Geld ins Säckel kommt, aber einen Urlaub mit Sohn, kann man, je nach Alter, z.B. auch auf der Wiese eines Landwirtes im Zelt verbringen(mit dessen Erlaubnis).
Oder auf nem Campingplatz.
Oder am Badesee.

Aber bitte nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Ist der Betrug denn aufgeflogen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MisterKanister
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da haben sie wohl recht....
Ne ist er noch nicht,aber ich denke wenn ein Gutachter kommt wird er es sehen.....
Natürlich hoffe ich das kein Gutachter kommen muss,weil der Schaden ist ja nicht sehr hoch...
Aber der URlaub wurde schon gebucht und ich möchte meinen Sohn nciht entäuschen,weil er es mit meiner Ehefrau sehr schwer hat,und mal wieder Zeit mit mir allein verbringen will.
Aber hier in der nähe und bei Regen ist ja auch nicht so schön wenn dan schon weiter weg.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
wenn der Schaden plausibel klingt, kommt garantiert kein Gutachter, und wenn der Versicherung zweifel kommen, lehnen die es einfach ab den Schaden zu regulieren, deswegen stellen die noch lange keine Strafanzeige, schon gar nicht bei Bagatellschäden, wenn dies so wäre wären 1/3 aller versicherungsnehmer vorbestraft.
Also machen Sie sich keine Sorgen, melden Sie der Verischerung das Sie kein Interesse mehr an der Regulierung des Schaden haben und damit haben Sie ihren Seelenfrieden wieder..
mfg
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Man müsste Ihnen nicht nur nachweisen, dass der Schaden nicht wie von Ihnen geschildert entstanden sein kann.

Für eine Strafbarkeit ist ja der Vorsatz erforderlich. Man muss Ihnen also *nachweisen*, dass sie willentlich und wissentlich falsche Angaben an die Versicherung übermittelt haben, um zu Unrecht eine Versicherungsleistung zu beziehen.

Natürlich haben Sie das gemacht. Die Frage ist: Kann dieser Nachweis gelingen?

Tätsächlich könnte ja ihr Sohn ihnen diese Geschichte als Erklärung erzählt haben - wer gibt seinen Eltern gegenüber schon gerne zu, absichtlich so einen Mist gemacht zu haben. Schon dann fehlte es am Vorsatz.... und Ihr Sohn muss in eigem Verfahren gegen Sie nicht aussagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MisterKanister
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Aber kann dadurch mein Sohn nicht zu Rechenschaft gezogen und ihm wird was vorgeworfen???
Also,weil er ist schon 14 Jahre Alt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MisterKanister
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne,sonst hätte ich nicht wegen 'Versicherungsbetrug' gefragt. ;)
Mein Sohn hat das mutwillig mit einem Feuerzeug gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Nun wir Ihr Sohn dann zunächst für den Schaden einstehen müssen, den er verursacht hat. Dagegen ist dem Grundsatz nach ja aber wohl auch nichts auszusetzen.

Die einfach Sachbeschädigung dürfte - wenn es eine einmalige Angelegenheit ist - kaum zu strafrechtlicher Verfolgung führen. In der Regel wird das wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3fachmutter
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Sorry. Aber was für ein Weltbild vermitteln Sie Ihrem Kind? Flamm die Tischkante bei einem Freund ab und wir kriegen Kohle für einen gemeisamen Urlaub .
Ohne deine ( nervende ) Mutter
(die - anscheinend zu Recht - Regeln aufstellt ) :(
Ich habe 3 Kinder
(wie der Name schon sagt - und KEINS meiner Kids ist je auf die Idee gekommen zu zündeln...
Wir sind übrigens SEIT 10 JAHREN NICHT IN URLAUB GEWESEN - TROTZ 2 VERDIENSTEN... Vielleicht sind wir ja zu ehrlich........
:kotz:
Können Sie mit dieser Ausrede noch in den Spiegel schauen? Wenn ja dann Kopf hoch. Es wird nicht rauskommen. Nicht bei diesem Betrag. Aber, wie meine Oma schon zu sagen pflegte, zu Unrecht bekommenes Geld zahlt man 3 fach wieder zurück...

-- Editiert von 3fachmutter am 14.07.2008 03:30:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.635 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen