Verständnisfrage: Berufung und Revision

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mizard
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Verständnisfrage: Berufung und Revision

Hallo zusammen!!!

nachdem ich die profane Lektüre von Dr. Sommer (mittlerweile Prof. geworden) gelesen habe, ist mir eine Sache immer noch nicht klar.

Angenommen, in einem Strafverfahren (mit Adhäsionsverfahren) wird ein Angeklagter vom Strafrichter verurteilt und der Angeklagte muss nun eine hohe Geldstrafe + Schmerzensgeld + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten zahlen. Also.. eine menge Geld.

Wenn er nun Berufung oder Revision einlegt, muss er all die obigen Kosten zunächst begleichen?
Aus der obigen Lektüre und dem Internet würde man denken, dass jeder Angeklagte nach dem Urteil so oder so dazu geleitet wird, erst Revision oder Berufung einzulegen... Was hat es denn zu verlieren? Im schlimmsten Fall würde er all die Kosten nach der zweiten Instanz begleichen (erste und zweite Instanz zusammen). Im besseren Fall muss er überhaupt keine Kohle ausgeben...

Wie sieht es im wirklichen Leben aus? Muss er zuerst alle Kosten tragen und erst dann wird die Berufung oder Revision vom zuständigen Gericht angenommen? Oder kann er locker warten, bevor er so viel Geld ausgibt?

Das interessiert mich auch aus Sicht des Opfers: Wartet das Opfer (nach 1,5 Jahren Strafverfahren) endlich das Schmerzensgeld, muss es nun wieder abwarten, dass der Angeklagte auch die zweite Instanz verliert, um das Geld zu sehen?

Auch den Link und den Link fand ich sehr interessant, allerdings finde ich keine Antwort zu meinen Fragen.

Danke
Gruß!!!!

-- Editiert von Mizard am 28.09.2020 21:19

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Selbstverständlich muß er nichts bezahlen (mal abgesehen von den eigenen Anwaltskosten) - das Urteil ist ja nicht rechtskräftig. Im Übrigen sind Adhäsionsverfahren selten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Mizard):
Im schlimmsten Fall würde er all die Kosten nach der zweiten Instanz begleichen (erste und zweite Instanz zusammen).


Man sollte immer bedenken, dass auch die Staatsanwaltschaft sich animiert fühlen könnte Rechtsmittel einzulegen, wenn der Angeklagte es tut.

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#3
 Von 
Mizard
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Selbstverständlich muß er nichts bezahlen (mal abgesehen von den eigenen Anwaltskosten) - das Urteil ist ja nicht rechtskräftig. Im Übrigen sind Adhäsionsverfahren selten...


Sorry: wieso Selbstverständlich?!?
Selbstverständlich ist es nicht. Würde das Ganze nicht dann dazu führen, dass 99% der Angeklagten (die ein Urteil bekommen) direkt Berufung einlegen? Was haben die denn zu verlieren?
Irgendwie klingt es nicht logisch... der Angeklagte zahlt noch nicht mal die Gerichtskosten, legt Berufung ein und - trotz Urteilung - denkt: "Ja, ja.. schauen wir mal"... Und alles führt zu einer Extra Belastung des Justizapparates, weil sie sich ein zweites Mal mit dem selben Fall beschäftigen müssen...

Was mir aber am Herzen liegt ist die Opferrolle.... Dieses hat - technisch gesehen - den Prozess "gewonnen", rechtsanwältliche Kosten vorgestreckt (Nebenkläger) und - trotz posivites Ausganges des Prozesses - muss nun eine zweite Instanz abwarten... während der Angeklagte sich in seinem Stuhl zurücklehnt und wartet... und hofft auf ein - für ihn - besseres Urteil...

Irgendwie klingt das Ganze nicht wirklich nach "Justiz"....

-- Editiert von Mizard am 29.09.2020 08:55

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#4
 Von 
Mizard
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Mizard):
Im schlimmsten Fall würde er all die Kosten nach der zweiten Instanz begleichen (erste und zweite Instanz zusammen).


Man sollte immer bedenken, dass auch die Staatsanwaltschaft sich animiert fühlen könnte Rechtsmittel einzulegen, wenn der Angeklagte es tut.


Das habe ich nicht wirklich verstanden... Bzw. ich habe nicht verstanden, woraus du hinaus willst.
Klar kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen. Das ist aber nicht der Punkt.

Der Punkt ist, dass das Opfer - trotz "Prozessgewinn" - auf eine zweite Instanz für sein Geld abwarten muss. Und in der Zwischenzeit muss es auch seine eigenen Rechtsanwälte bezahlen, obwohl dies, laut erster Instanz, auf die Kappe des Angeklagten geht...

-- Editiert von Mizard am 29.09.2020 09:01

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Du vermengst mal wieder einiges. Hier ist zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren zu unterscheiden. Es bleibt dem Opfer unbenommen, zivilrechtlich vorzugehen. Das Strafverfahren dient primär dazu, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen. Und bis wir eine rechtskräftige Verurteilung haben, da gilt nun mal die Unschuldsvermutung. Wir wissen weder, ob das Opfer ein Opfer ist, noch wissen wir, ob der vermutliche Täter ein Täter ist.

Wenn nun aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung dem (vermeintlichen) Opfer Geld zugesprochen würde, dieses ausgekehrt, dann kommt ein Freispruch, was ist mit dem bezahlten Geld?

Sowohl Zivilverfahren als auch Strafverfahren dauern nun mal. Weil in einem Rechtsstaat eben Schuld oder Unschuld rechtssicher festgestellt werden müssen. Und "Schnellschüsse" wie nach dem Hitler Attentat darf es nie wieder in Deutschland geben.

wirdwerden

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#6
 Von 
Mizard
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du vermengst mal wieder einiges. Hier ist zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren zu unterscheiden. Es bleibt dem Opfer unbenommen, zivilrechtlich vorzugehen. Das Strafverfahren dient primär dazu, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen.


OK, verstehe ich dann richtig?!? Beim Zivilprozess ist es anders und der Angeklagte kann sich nicht "einfach so" zurück lehnen und auf eine zweite Instanz warten, sondern der ersten Instanz Folge leisten?

Zitat:

Wir wissen weder, ob das Opfer ein Opfer ist, noch wissen wir, ob der vermutliche Täter ein Täter ist.

wirdwerden


Sorry... Aber das "relativiert" das Urteil erster Instanz. Welche Glaubwürdigkeit hat ein Richter, wenn - nach einem Urteil - alles in Frage gestellt wird und man immer noch nicht von der gerichtlichen Entscheidung überzeugt wird?!?
Es wäre so, als ob ich eine Firma habe und eine Ingenieurdienstleistung anbiete und die Kundschaft muss sich dann darum kümmern ein zweites Ingenieurbüro zu beauftragen, um zu prüfen, ob meine Dienstleistung zufriendstellend ist...
Alles fragwürdig...

Ich habe nie Jura oder Recht studiert, daher all diese Fragen. Ich gebe zu, es ist sehr schwer für ein Laie die dahinterliegenden Logik zu verstehen. Ein Gefühl des "es wird alles rechtens laufen" bekommt man kaum...

Danke für eure Antworten

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Nun ist die Katze aus dem Sack - der TE will die Rechtswegegarantie, ein wesentlicher Teil des Rechtsstaates, schlicht abschaffen: Kein Verurteilter soll sich gegen ungerechte Urteile wehren können...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Mizard
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ist die Katze aus dem Sack - der TE will die Rechtswegegarantie, ein wesentlicher Teil des Rechtsstaates, schlicht abschaffen: Kein Verurteilter soll sich gegen ungerechte Urteile wehren können...


Eigentlich geht es darum, dass das Opfer sein Geld (für die Rechtsanwälte) ohne eine weitere Instanz zurückbekommt. Das habe ich am Anfang an gesagt.
Nun wird mir unterstellt, ich will die Rechtswegegarantie abschaffen... und wie denn bitte?
Zu einem bin ich einfach ein ganz normaler Mensch, der hier seine Fragen stellt (ein Rechtsanwalt kostet definitiv zu viel und meistens sind deren Antworten viel zu komplex zu verstehen für die nicht Jura-Leute).
Zweitens kannst du sicher gehen, dass ich nicht über die Macht, die Lust und Ressourcen verfüge, einen Teil des Rechsstaates umkippen oder reformieren zu wollen.
Und übrigens... keiner will irgendjemanden härter verurteilen, als verdient.

Krass, wie eine Frage durch blöße Unterstellungen entwickeln kann....

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Nun wird mir unterstellt, ich will die Rechtswegegarantie abschaffen... und wie denn bitte? Okay - ich korrigiere mich zu "Der TE würde gern die Rechtswegegarantie abschaffen".
Und übrigens... keiner will irgendjemanden härter verurteilen, als verdient. Was sich dann aber doch etwas mit dem Wunsch nach der Abschaffung von Berufung und Revision beißt.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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