Hey ich wurde vor knapp 1 Jahr und 9 Monaten erwischt mit BTM in nicht geringer Menge. Bis heute kam rein nichts von Seiten eines Gerichts oder Polizei. Wie kann das sein? Wie lange dauert sowas?
Verstoß BTMG in nicht geringer Menge, kein Verfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatWie kann das sein? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber da die Kundenfrequenz höher ist als die der Mitarbeiter, kann das durchaus zu Verzögerungen kommen.
Eine Verjährung tritt wohl erst nach 5 Jahren ein, ist also noch massig Zeit.
In diesen Beitrag habe ich mich "verklickt" auf der Suche nach einem mir scheinbar unauffindbaren Thema. Der geschätzte Vorredner hat bereits knapp und zutreffend ausgeführt, aber ich habe gerade noch 5 Min. Zeit, außerdem werden anscheinend - bis auf ein paar kleinere Ladendiebstähle - im deutschsprachigen Raum momentan keine Straftaten begangen
Diese Frage stellen sich viele Beschuldigte und insbesondere Verletzte in Strafverfahren. Hier der Versuch einer Aufklärung:ZitatWie kann das sein? :
1. In Deutschland sind knapp 6.000 StAe beschäftigt und noch weniger Strafrichter.
2. Diese kümmern sich um ca. 600.000 angezeigte Straftaten pro Jahr (also ein StA müsste eigentlich zwei Verfahren pro Woche zur Erledigung bringen - inkl. Mammutprozesse über 10+ Verhandlungstage).
3. In einigen Bundesländern wird die Justiz faktisch abgebaut (da Gelder für andere Zwecke verwendet werden, wer kümmert sich schon um das letzte Bollwerk vor der totalen Anarchie, wenn doch PEBB§Y alles regelt?).
4. In den übrigen Bundesländern führt die bereits begonnene Pensionswelle zum Stellenabbau.
5. Mit der seit 9 Jahren anhaltenden (de facto bedingungslosen) Flüchtlingsmigration steigt die Zahl an erfassten Straftaten relativ zum Bevölkerungszuwachs überdurchschnittlich, wobei es sich dabei natürlich um einen Zufall handeln kann. In jedem Fall findet keine ausgleichende Kapa-Bereitstellung in der Justiz statt.
Zurück zur Frage:
Wie kann es sein, dass wir Strafverfahren von Kleinkriminellen nicht zur Halbzeit ihrer "einfachen" Verjährungsfrist bereits zur Erledigung bringen? Gegenfrage: Wie kann es sein, dass wir U-Häftlinge anlässlich schwerster (verdächtiger) Straftaten entlassen müssen, da die Justiz nicht hinterherkommt? Ich habe den Eindruck - und deshalb schildere ich dies hier so ausführlich, dass die Menge an Beschuldigten und Verletzten weiterhin zu klein und leise ist, um mangels Lobby irgendetwas an unserer dystopischen Talfahrt zu ändern. Auf der einen Seite (ich möchte an dieser Stelle nicht politisieren) bedarf es eines vergreisten RAF-Rentners, um ihm medienwirksam mit 300+ Einsatzkräften über Monate hinterherzuhecheln, während wir keine einzige zusätzliche Kapa in der Justiz bereitstellen, um Strafverfahren halbwegs zeitgerecht zu erledigen.ZitatWie kann das sein? :
Der Beschuldigte weiß nicht, wo er steht. Der Täter wird bestraft für etwas, das er bereits vergessen hat. Der Verletzte findet keine Genugtuung mehr. Es ist ein Armutszeugnis und so möchte ich offen dem TE zustimmen (wenn auch aus anderer Perspektive), dass die Justizministerkonferenzen im letzten Jahrzehnt offensichtlich in nicht mehr als politisch-motivierten Kaffee- und Kuchenkonsum gemündet sind.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht in Ergänzung noch: der Staatsanwalt ist auch Leiter des Ermittlungsverfahrens, d.h. in Vorbereitung der Schlussentscheidung muss er auch gegebenenfalls eigene Ermittlungen durchführen, die entsprechenden Haftbefehle, Durchsuchungen bei Gericht beantragen und selbst Beschuldigtenvernehmungen führen, bei Kapitalverbrechen am Tatort sein, an Obduktionen teilnehmen u.s.w. Dazu kommt dann mindestens ein Sitzungstag pro Woche. In einem allgemeinen Dezernat hat bei uns der einzelne Staatsanwalt etwa 170 neue Verfahren im Jahr. In komplexen Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere mit Auslandsbezug war es nach meiner Erinnerung schon immer so, dass die Schlussverfügung des Staatsanwaltes kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte; das geht ja häufig gar nicht anders. Inzwischen beobachte ich diese Vorgehensweise auch zunehmend in einfacheren Verfahren, die eigentlich längst abgeschlossen sein müssten. Und wenn dann ein Justizminister auf eine entsprechende Anfrage im Parlament antwortet, nee, man habe genug Staatsanwälte, man solle halt nicht so pingelig ermitteln, mehr Verfahren einstellen, dann sei da auch keine Überlastung da, also selbst schuld, dann kommt mir das wie eine Aufforderung zur Strafvereitelung vor, sorry.
Zurück zum Fall. Man kann natürlich auch als Beschuldigter Standanfrage halten. Ob das sinnvoll ist, können wir hier nicht abschätzen. Man kann diese zögerliche Bearbeitung natürlich auch für sich nutzen, seine Verhältnisse ordnen, denn bitte nicht vergessen: für die Höhe einer Strafe ist auch das Verhalten nach der Tat, die Zukunftsprognose von Bedeutung. Und bei zügiger Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft hat der Täter diese Chance normalerweise nicht.
wirdwerden
Absolut auf den Punkt! Danke für die Ergänzung @wirdwerden!ZitatIn komplexen Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere mit Auslandsbezug war es nach meiner Erinnerung schon immer so, dass die Schlussverfügung des Staatsanwaltes kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte; das geht ja häufig gar nicht anders. Inzwischen beobachte ich diese Vorgehensweise auch zunehmend in einfacheren Verfahren, die eigentlich längst abgeschlossen sein müssten. Und wenn dann ein Justizminister auf eine entsprechende Anfrage im Parlament antwortet, nee, man habe genug Staatsanwälte, man solle halt nicht so pingelig ermitteln, mehr Verfahren einstellen, dann sei da auch keine Überlastung da, also selbst schuld, dann kommt mir das wie eine Aufforderung zur Strafvereitelung vor, sorry. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten