Verstoß BtmG - 17 Jahre

7. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Uwe_2023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß BtmG - 17 Jahre

Ich hab eine Vorladung der Polizei. Cannabis Konsum im Zeitraum von 3 Monaten. Es hat wohl jemand ausgesagt das ich bei ihm über diesen Zeitraum eingekauft hab.
Gefunden hat die Polizei bei mir nichts. Es kann nur eine mündliche Aussage von jemandem geben.
Eigentlich weiß ich auch ziemlich sicher wer das ist.

Da ich erst 17 Jahre bin werde ich wohl nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Was wäre da denn im worst Case zu erwarten?

Anwalt ja/nein? Es steht wohl Aussage gegen Aussage. Meine Eltern stehen auf dem Standpunkt das es sich bei dem vermutlich eher geringen Strafmaß nicht wirklich rentiert einen Anwalt einzuschalten.

Und ja ich hab da ab und an mal einkauft.
Soll ich alles leugnen? Aussage gegen Aussage?
Oder doch besser die geringe Menge zugeben?

-- Editiert von User am 7. August 2023 12:31

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4 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33612 Beiträge, 17526x hilfreich)

Tja, da wird halt der glaubhafteren Aussage geglaubt - der Verkäufer belastet sich ja mit der Aussage selbst, insofern wird man wohl ihm glauben und nicht Dir. Über Aussage-gegen-Aussage-Situationen sind nämlich viele Märchen im Umlauf... Und da Du die völlig sinnfreie Frage nach dem "worst case" gestellt hast: 5 Jahre Jugendstrafe. Sag Bescheid, wenn Du vielleicht noch eine realistische Prognose möchtest...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Uwe_2023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hintergrund der Frage war logischer Weiße nicht was das Jugendstrafrecht als Maximalstrafe vorsieht sondern eine realistische Einschätzung bezogen auf meinen Fall.
Ich hab dann Bescheid gesagt :smile:

Ich hab längere Zeit damit verbracht das zu googeln. Konnte aber nichts finden. z.B. Eine Sammlung von Urteilen.
Was ich finde sind Seiten von Anwälten oder von Leuten die Handel betreiben. Ich konnte keine Urteile oder Beispiele dafür finden was zu meiner Situation passt.

Was passiert denn wenn ich der Aufforderung der Polizei nicht nachkomme und nicht erscheine?
Holen die mich dann ab?
Bekomme ich Post vom Staatsanwalt der dann direkt eine Strafe verhängt?
Oder gleich einen Gerichtstermin?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33612 Beiträge, 17526x hilfreich)

sondern eine realistische Einschätzung bezogen auf meinen Fall. Dann fragt man sowas wie "Wieviel werde ich kriegen?" und nicht nach dem "worst case".
Ich hab dann Bescheid gesagt Na dann: Sozialstunden natürlich. Es dürfte ein wenig davon abhängen, wieviel gekauft wurde, in 3 Monaten wird es (hoffentlich) nicht allzuviel gewesen sein...
Was passiert denn wenn ich der Aufforderung der Polizei nicht nachkomme und nicht erscheine? Nichts.
Holen die mich dann ab? Nö.
Bekomme ich Post vom Staatsanwalt der dann direkt eine Strafe verhängt? Staatsanwälte verhängen keine Strafen - das macht eine Berufsgruppe, die man "Richter" nennt.
Oder gleich einen Gerichtstermin? Möglich - da sind wir wieder bei der unbekannten Menge. Im Übrigen würde man in Bayern eher vor Gericht gestellt als z. B. in Berlin: Noch so ein unbekannter Faktor... Falls Du auf ein Urteil per Post ("Strafbefehl") scharf bist, um keine Verhandlung mitmachen zu müssen - das ist bei Minderjährigen schlicht unzulässig. Also wird das Verfahren entweder eingestellt (auch das aber möglicherweise gegen Sozialstunden als Auflage) oder es gibt eine Verhandlung.

-- Editiert von User am 7. August 2023 17:19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33612 Beiträge, 17526x hilfreich)

Oder doch besser die geringe Menge zugeben? Das würde ich empfehlen - man ist durch die Zeugenaussage ohnehin überführt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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