Hallo
ich habe vor 4 Jahren eine 9ml Schreckschusswaffe käuflich in einem Fachgeschäft erworben .
Gestern bei der POLIZEIKONTROLLE wurde die Waffe beschlagnahmt sie war in einem Korb im Kofferraum ich hatte Sie schon völlig vergessen in der Waffe war kein Magazin keine Patrone und selbst wenn hätte die waffe nicht funktioniert weil ein teil fehlt ohne das man nicht schiessen kann.
Wer hat ähnliche Erfahrungen oder weis unter Umständen mit was ich rechnen muss?
Für konstruktives Feedback danke ich im Vorraus.
Beste Grüsse
Mike
Verstoss Waffengesetz - Ohne Magazin
14. August 2004
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Frage vom 14. August 2004 | 23:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoss Waffengesetz - Ohne Magazin
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#1
Antwort vom 15. August 2004 | 21:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welches Teil fehlt denn ? Das Magazin?, wenn etwas wie der Schlitten oder beim Revolver die Trommel fehlen würde könnten die die Waffe nicht beschlagnahmen weil das einer der wesendlichen Teile der Waffe ist. Es ist eigendlich nicht verboten die Waffe so wie Sie es beschrieben haben mitzunehmen immerhin ist sie nicht zugriffsbereit und ungeladen im Kofferraum, wie sonst sollte man eine Schreckschusspistole von einem Waffenladen nach Hause bringen, wo man sie ja haben darf, auch ohne irgendwelche sonderrechte, falls ich mich irre und sie wegen dem "führen" der Waffe Angezeigt werden werden sie wohl mit einer geringen strafe davonkommen.
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