Verstoß gegen Waffengesetz (Vogelschreck)

6. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
seperl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 89x hilfreich)
Verstoß gegen Waffengesetz (Vogelschreck)

Liebe Leser.

Bin soeben auf dieses interessante Forum zum Thema Recht (Strafrecht) gestoßen.

Seit Anfang März wird gegen mich von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl wegen Besitz von 36 Pyro-Knallpatronen Kal.15mm BAM PM II-003 (Das sind die so genannten „Vogelschrecks") erhoben, da ich für diese Dinger nicht die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis habe. (unerlaubter Besitz von Munition.
Da ich für Silvester 2006 Knaller gesucht habe, bin ich bei egun.de auf diese Vogelschrecks gestoßen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass für diese Art von Knallkörpern ein so genannter Erwerbsschein erforderlich ist. Der Verkäufer hat mich in dieser Auktion auch nicht darauf hingewiesen.
So wie es natürlich kommen musste, stand eines Tages die Kripo mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustür.
Da mir die netten Beamten gleich mitteilten worum es gehe, gab ich natürlich gleich zu das ich noch eine Schachtel Vogelschreck im Keller habe. So konnten sie sich die Durchsuchung ersparen. Ich dachte erst, dass es ein Scherz (Versteckte Kamera oder so) sei, dass die Polizei wegen diesen Knallfröschen so einen Aufwand betreibt.

Na ja. Lange Rede kurzer Sinn. 4 Wochen nach meiner Protokollabgabe bei der Polizei bekomme ich einen gelben Brief vom Amtsgericht.
Gegen mich wird nun eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wurde auf 50,00€ festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1500,00 EUR. + die Verfahrenskosten die auch noch Tragen muss.
Ich habe aber auch die Möglichkeit anstatt der 1500,00 EUR 30 Tage hinter Schwedische Gardinen zu gehen. 
Boooooa !!! Mittlerweile habe ich das Gefühl ich sei ein Schwerverbrecher.

Jetzt meine wichtigen Fragen !!!
Ich verdiene im Monat 1400 EUR Netto. Ist das denn ein angemessener Bußgeld Betrag ?? Das kann ich mir leider nicht leisten. Da muss ich erst mal 4 Monaten für arbeiten um dieses abzubezahlen. Habe ja schließlich meine monatlichen Fixkosten wie Miete, Nahrung, Auto usw.
Macht es Sinn sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen ? Schließlich kostet der auch einen Haufen Euros.
Bräuchte von euch einige Tipps. Mir hat es wirklich die Schuhe ausgezogen als ich den Betrag gesehen habe. Ich werde garantiert nicht für Knallkörper 30 Tage in den Knast wandern.
Bin doch kein Schwerverbrecher. Habe auch keine Vorstrafen. Ich tue keiner Fliege etwas zu Leide.
Brauche einen Rat.

Mit freundlichen Grüßen
seperl







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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seperl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 89x hilfreich)

Kann mir denn hier keiner helfen?

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88x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Höhe der Tagessätze entspricht Ihrem Netto-Einkommen, was Sie am Tag haben. In ihrem Fall wurde eine etwas zu hohe Summe eingesetzt.

Bei 1400,- netto im Monat haben Sie pro Tag lediglich 46,66 Euro.

Üblicherweise setzen die Richter in diesen Fällen nur 40,- Euro pro Tag an.

Sind Sie verheiratet? Wenn ja, hat Ihre Frau ein eigenes Einkommen? Haben Sie Kinder, denen Sie unterhaltsverpflichtet sind ?
Das würde nämlich die Höhe der tagessätze drücken.

Wenn Sie Einspruch einlegen und den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze begrenzen, besteht die Chance, daß die Tagessatzhöhe etwas herabgesetzt wird. Das klappt auch ohne Anwalt.

Gruß Justice



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#4
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Zur Genugtuung, der Verkäufer der Munition hat jetzt ein ähnliches Problem. Gerade bei Egun wird vieles von unwissenden er- und versteigert. Hilft dir jetzt zwar nicht wirklich, aber du bist zumindest nicht alleine dran.

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