Verstoß gegen das BtMG Gesetz

25. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
BigSmoke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen das BtMG Gesetz

Hallo liebe Forum user

ich wurde letztes jahr im Dezember mit 25g (Eigenbedarf) cannabis und einem Joint von der Bundespolizei an der grenze der niederlande erwischt
und habe es freiwillig herausgegeben

es folgte dann eine Geldstrafe von 30 Tagessätze
welche ich derzeit noch auf raten abbezahle



im April beschloss ich dann nochmals für meinen Eigenbedarf die Niederlande zu besuchen

hatte dann nur 4g (geringe menge) eingekauft
und wurde wiedermal von der Bundespolizei erwischt

ich gab es freiwillig heraus und es folgte...
3monate später ein Strafbefehl von 50 tagessätze

jetzt habe ich einspruch erhoben
weil ich die strafe als nicht angemessen anerkenne
aufgrund der geringen menge und der freiwilligen herausgabe

wie stehen die Chancen nun?
das es eingestellt wird ?
kommt es zu einer Gerichtsverhandlung ?




die gesetzeslage ist nicht gut
ich als deutscher darf in der Niederlande legal Cannabis einkaufen
aber sobald man damit deutschen boden betretet
gilt das als ein vergehen und man muss mit hohen strafen rechnen

dadurch werde ich als seltender Konsument immer mehr dazu motiviert...
mit dem harten Stoff mit der harten droge namens Alkohol (wenn man sich mal berauschen möchte) anzufangen
welches ein hohen suchtfaktor erhält
und
jedes jahr mehr als 100.000 menschen in Deutschland sterben

offensichtlich ist Alkohol um vielfaches ungesünder
gesetz ist gesetz wie toll diese gesetzeslage ist...
ist wunderbar
wäre heroin legal und Tabak illigal würde man es auch so sehen

-- Editiert BigSmoke am 25.07.2014 19:45

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
dadurch werde ich als seltender Konsument immer mehr dazu motiviert mit dem harten Stoff mit der harten droge namens Alkohol (wenn man sich mal berauschen möchte) anzufangen
welches ein hohen suchtfaktor enthält
und
jedes jahr mehr als 100.000 menschen in Deutschland sterben


Nun ja, die Gesetzeslage ist wie sie ist und sie werden sie nicht ändern. Der Einspruch gegen den Strafbefehl macht aus meiner Sicht wenig Sinn. Sie dürfen nun mal kein Canabis nach Deutschland einführen. Ob SIe das für gut oder schlecht halten wird dem Gericht egal sein.

Im übrigen kann das Gericht auch eine höhere Strafe aussprechen als die des Strafbefehls. Ich würde Ihnen anheimstellen den Einspruch zurück zu nehmen. Sonst dürfen Sie noch zur Verhandlung anreisen, die ja nun zwangsläufig folgt.

Im übrigen sollten sie sich mal mit Ihre Drogenproblematik auseinandersetzen. Sich zu berauschen egal ob mit Alkohol oder Cannabis ist keine Lösung.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
BigSmoke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die schnelle antwort

nunja also eine drogenproblematik besteht bei mir nicht
wie gesagt ich konsumiere nur selten
und sehe das nicht als irgend eine lösung oder persönliches Problem an mir an

den einspruch werde ich defenetiv nicht mehr zurücknehmen
ich hoffe das die Staatsanwaltschaft den aus meiner sicht her sinnlosen Strafbefehl zurücknimmt
ansonsten
werde ich für dieses vergehen ins Gefängnis gehen wollen

gibt es denn hier vergleichsweise bekannte fälle
indem ein solcher Strafbefehl zurück genommen wurde?

gruß
bigsmoke


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33320 Beiträge, 17409x hilfreich)

ich hoffe das die Staatsanwaltschaft den aus meiner sicht her sinnlosen Strafbefehl zurücknimmt Das beweist nur, daß Ihnen jegliche Ahnung vom Recht fehlt. Der Strafbefehl stammt vom Amtsgericht - das steht da auch groß drauf. Und dieses wird ihn auch nicht "zurücknehmen", sondern eine Verhandlung anberaumen. Und da werden Sie sich dann einen "Zuschlag" einhandeln, da Sie ja offenbar gewillt sind, weiterhin gegen das BtmG zu verstoßen.
ansonsten
werde ich für dieses vergehen ins Gefängnis gehen wollen
Das können Sie gerne tun - der Richter, der Sie verurteilt hat, wird davon nichts erfahren. Sowas (also die Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe) erledigt der Rechtspfleger mit einem Federstrich x-mal am Tag - es bleibt ja so etwa jede 10. Geldstrafe unbezahlt...

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 25.07.2014 21:00

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