Verstoss gegen das Waffengesetz???

15. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
shop99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)
Verstoss gegen das Waffengesetz???

Hallo, ich habe ein Problem. Die Polizie hat bei mir 2 Softairgewehre beschlagnahmt. Das ist jetzt c.a. 1 Monat her. Ich habe beide Waffen legal in Deutschland erworben und nun bekomme ich eine Anklageschrifft wegen verstosses gegen das Waffengesetz das diese Softairs Nachbauten von Sturmgewehren darstellen. Der Anscheinswaffenparagraph ist doch schon im Jahre 2004 weggefallen? Die eine Waffe ist ein SG552 ( Energie <0.5J) ab 14 und das ander Ein HFC M16 A2 (Energie >0.5J aber Spanwaffe) ab 18. Also von der Bewegungsenergie her Legal. Wie ist das jetzt? Eigentlich kann ja nichts passieren da sie ja nicht verboten sind, selbst jetzt darf man sie noch erwerben, kann mir jemand den Auszug aus dem letzten Waffengesetz geben wo ich das mit dem weggefallenen Anscheinswaffenparagraph finde? Danke schonmal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shop99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch auf den Verkaufsseiten findet sich nichts.

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#2
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Tja,..

der sogenannte Anscheinswaffenparagraph ist seit kurzem wieder da. Ist irgendwann anfang des Jahres geändert worden. Kaufen und besitzen darf man, öffentlich mit sich führen verstösst gegens Gesetz. Gilt übrigens nicht mehr wie früher nur für sogenannte Kriegswaffenimitate, sondern generell für alle Schusswaffennachbildungen.

Gruss

Tom

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shop99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Das bedeutet das Kriegswaffenimitate seit 2004 ab 18 frei zu erwerben sind auch jetzt noch, ur das sie jetzt nicht mehr öffentlich geführt werden dürfen selbst wenn es ein Nachbau einer z.B. P99 mit Energy <0,5J ist weil auch diese jetzt unter den Anscheinswaffen P. fällt aber trotzdem noch erlaubniss frei zu erwerben sind?

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