Verstoß BTMG Allg. Verstoß m. Cannabis einschl. Zubereitungen

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
levensteen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß BTMG Allg. Verstoß m. Cannabis einschl. Zubereitungen

Hallo!
Person A und B haben Post von der Polizei bekommen, Zitat:
"In der Ermittlungssache Verstoß gegen das BTMG allg. Verstoß m. Cannabis einschl Zubereitungen am ... ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.

In dem Fall war es so, dass Person A und B (Beide haben dieselbe Post bekommen) angeblich einen Joint geraucht haben.
Behauptet wird dies Aufgrund einer Aussage von Person C, welche nach dem Konsum der langen Zigarette vom Notarzt behandelt werden musste. Die Polizei findet an dem Tag weder bei Person A, noch bei Person B irgendetwas. Beide haben sich auch zu nichts geäußert.

Wie sollte man am besten vorgehen?

Meine Idee wäre ein kurzer Brief, indem Person A, bzw. B schreibt, dass diese die Aussage verweigern.
Kann man davon ausgehen, dass das Verfahren so eingestellt wird ?

Vielen Dank!

PS: Person A und B sind vorher noch nie polizeilich auffällig geworden.

-- Editier von levensteen am 25.07.2016 18:02

-- Editier von levensteen am 25.07.2016 18:06

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Meine Idee wäre ein kurzer Brief, indem Person A, bzw. B schreibt, dass diese die Aussage verweigern.


Kann man machen

Zitat:
Kann man davon ausgehen, dass das Verfahren so eingestellt wird ?


Das ist möglich, aber nicht zwingend. Wenn C glaubhaft aussagt (so dass ein Gericht keine vernünftigen Zweifel daran hat), dass er den Joint von A und B bekommen hat, können A und B auch durchaus verurteilt werden.

Richtig lustig wird es dann, wenn A und/oder B 21 oder älter sind, und C noch nicht 18.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
levensteen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:

Das ist möglich, aber nicht zwingend. Wenn C glaubhaft aussagt (so dass ein Gericht keine vernünftigen Zweifel daran hat), dass er den Joint von A und B bekommen hat, können A und B auch durchaus verurteilt werden.

Richtig lustig wird es dann, wenn A und/oder B 21 oder älter sind, und C noch nicht 18.


C war definitiv älter als 18.
Das komische an der Sache ist:
1. C hat Person A gefragt ob er/sie an den langen Zigarette ziehen kann
2. C fragte nach dem Konsum noch Person A, ob diese evlt Crystal von Ihm kaufen möchte. Person A lehnte schockiert ab.

Aber aus irgendeinem Grund hat C Strafanzeige oä. gestellt nachdem sich dieser vom Notarzt hat behandeln lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen