Verstoß Btmg § 29 Inverkehrbringen

6. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß Btmg § 29 Inverkehrbringen

Hallo,
ich wurde beschuldigt mit Canabis gehandelt zu haben. Ich habe zwei mal für einen Bekannten dieses organisiert, aber daran nichts verdient. Ich habe es lediglich geholt und demjenigen dann gebracht. Es handelt sich hierbei um 30 und 50 €. Ich bin noch nie in so eine Lage gekommen und bin auch nicht vorbestraft. Was passiert jetzt mir ? Der vernehmende Polizist sagte, meine Aussage schickt er zum Staatsanwalt. Was macht der jetzt damit ? Besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird ? Muss ich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen ?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Der StA wird darüber entscheiden, ob er einen Strafbefehl erläßt, ob er die Sache einstellt oder Anklage erhebt.
Ich tippe auf einen Strafbefehl. Je nach Bundesland könnte die Sache auch eingestellt werden. Ist auch von Deinem Alter abhängig.

Ob Anwalt ja oder nein würde ich entscheiden, wenn ein Schreiben von der StA eingegangen ist, denn ausgesagt hast Du schon. Fakten kann der RA auch nicht vom Tisch bekommen und das Geld kannst Du immer noch ausgeben, wenn der Strafbefehl
zu hoch erscheint oder eben ein Termin ansteht.

mfg

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#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Berichtigung: Der StA gibt es natürlich weiter ans AG zwecks Strafbefehl

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#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"aber daran nichts verdient"

das ist für den Tatbestand unerhebllich, entscheidend ist das in Verkehr bringen und somit der Beitrag, der zur Verbreitung des Dope geführt hat.

Trotzdem, es ist natürlich ein weit minderer Fall als geschäftsmäßiger Handel...UN der StA weiß das auch. Sollte er zumindest...Ich tippe auch auf einen STrafbefehl.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, ein Strafbefehl ist am wahrscheinlichsten.

Eine Einstellung nach § 31a BtmG kommt hier nicht in Betracht, da es sich nicht um Eigenbedarf gehandelt hat. Aus dem selben Grund ist auch ein Absehen von Strafe nach § 29 (5) BtmG nicht möglich.

Bei uns werden für so eine Sache meist um die 50 Tagessätze verhängt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!
Noch mal zu mir, bin 24 und wohn in Hessen.
Was bedeutet denn Strafbefehl und AG ? Was ist der Unterschied zwischen Strafbefehl und Anklage ? Letzte Frage: 50 Tagessätze ... wieviel ist das in €...genauer...wieviel beträgt ein Tagessatz ? An meinen Fragen könnt Ihr sehen, dass ich noch nie mit dem Gesetz in Berührung gekommen bin. Das war ein Gefallen für jemanden und ich werde nie wieder jemandem solch eine Gefallen tun.
Tschö
Blinker

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#6
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

...nochmal ich...
Wie läuft denn sowas mit nem Srafbefehl ab ? Bekomme ich da nen Brief vom StA,indem steht was meine Strafe ist, oder muss ich dann nochmal zu einer Verhandlung ?

Blinker

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

AG = Amtsgericht

Ein Strafbefehl wird erlassen, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt, die Täterschaft (aus Sicht der StA) klar ist, weil z.B. ein Geständnis vorliegt und eine "richtige" Gerichtsverhandlung für unnötig erachtet wird.

Es gibt also keine Gerichtsverhandlung, wenn ein Strafbefehl erlassen wird.

1 Tagessatz entspricht 1/30 Deines Nettoeinkommens.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann weiss ich ja jetzt schon mehr und warte jetzt mal ab, was passiert. Wie lange könnte es dauern, bis ich was höre ?
Was wissen Sie über Hessen, was solche Sachen angeht ? Ich habe mir auch schon andere Foren hier durchgelesen und gesehen, dass Hessen, was "geringfügige Mengen" angeht, realtiv milde ist, im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Danke für die schnelle und wahrscheinlich auch kompetenten Antworten :)
....wollte mal ein Lob aussprechen !

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#9
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt kommen gar keine Antworten mehr

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#10
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Ergänzung:
Ein Strafbefehl ist auch ein "Angebot zur Güte" der StA, weil er praktisch voraussetzt, dass ein Geständnis vorliegt.
Wird gegen ihn Einspruch erhoben und sodann eine gerichtliche Hauptverhandlung durchgeführt, kann auch auf eine höhere Strafe erkannt werden. Eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld - mit oder ohne Geldauflage - ist dan in aller Regel nicht mehr zu erwarten. Ihr müsste der StA ausdrücklich zustimmen.

-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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#11
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte gerne noch mehr Meinungen zu dieses Sache.Na, wer hat Ahnung und Lust mir meine Gedanken mit Information zu vertreiben ?!

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#12
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hmmm.
Ist doch alles gesagt?
Hier auf der Seite schwirrt übrigens irgendwo in einem Ratgeberartikel etwas über Strafbefehle herum, wenn ich mich recht ersinne.
Greets
hanks

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Noch was zu Hessen:

Ist eines der "milderen" Bundesländer in Sachen Cannabis (z.B. Eigenbedarfseinstellung nach § 31a BtmG bis 30g möglich)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
Anwaltsralf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hängt aber auch von der zuständigen StA ab. In Frankfurt z.B. ist eine Einstellung (sofern es sich um geringe Mengen Canabis handelt) sehr viel einfacher zu erwirken, als etwa in Darmstadt.

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#15
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Es macht wenig Sinn, hier genaue "Taxen" zu diskutieren. Es gibt Regionen, in denen die Strafverfolgungsbehörden stärker gegen BtM-Delikte vorgehen müssen, und andere, in denen Trunkenheitsdelikte überhand nehmen. Das schlägt auf das Strafmaß durch. Man nennt das Generalprävention.
Dagegen ist auch nichts zu sagen, solange die Spannbreite der angemessenen Sanktionen nicht überstrapaziert wird.

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"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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#16
 Von 
blinker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !
Hab immer noch nix gehört....ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen oder einfach nur Deutsche Behörden ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi Blinker,

daß Du nach 12 Tagen noch nichts gehört hast, ist schlicht normal. Ein Strafbefehl wird meiner Erfahrung nach nach 3 bis 6 Monaten erlassen. Denk nicht dauernd dran, aber behalte die Sache im Hinterkopf.

Gruß mümmel

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