Letzte Woche bekam ich besuch von der Polizei. Sie werfen mir vor das ich mit Hasch handel treibe, aufgrund einer Aussage von jemandem. Sie durchsuchten mein Zimmer (mit Durchsuchungsbefehl), fanden eine Waage sowie knapp 13g Pilze (aber kein Hasch oder Gras)! Ich wohne im Saarland und bin gerade 20 geworden. Können Sie mir sagen was mir jetzt bevorsteht und was ich tun soll? Ich habe große Angst das ich jetzt verurteilt werde, und ich dadurch meine Arbeit verliere! Die waage gehört mir nicht einmal, die lag nur gerade an diesem (******) Tag bei mir herum! Bitte um schnelle Antwort, muss morgen meine Aussage bei der Polizei machen. Im vorraus, Danke!
-- Editiert von Sebb am 26.07.2004 19:12:11
Verstoß gegen BtmG, Handel mit Hasch
26. Juli 2004
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Frage vom 26. Juli 2004 | 19:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen BtmG, Handel mit Hasch
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#1
Antwort vom 27. Juli 2004 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Du "musst" überhaupt keine Aussage machen. Da Du offensichtlich durch Aussagen anderer ins Visir der Polizei geraten bist, solltest Du Dir erstmal einen Anwalt nehmen, der Akteneinsicht nimmt, bevor Du irgendetwas sagst.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 27. Juli 2004 | 17:13
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Das sehe ich auch so. Der ganze Hintergrund ist dir ja nicht bekannt. Also weißt du auch nicht, worauf die Polizei bei einer Vernehmung hinauswill.
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