Verstoß gegen Btmg - Besitz von Cannabis und Amphetamin

12. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen Btmg - Besitz von Cannabis und Amphetamin

Hallo erstmal alle zusammen.
Ich bin 21 Jahre alt und komme aus BW.
Ich habe schon versucht mich über die Suchfunktion schlau zu machen, da mein Fall aber sehr speziell ist muss ich nun doch einen neuen Beitrag erstellen.
Also, alles hat damit angefangen, dass ich einen Kumpel von einer kleinen Geburtstagsfeier nach Hause fahren wollte. Dabei geschah es, dass ich in eine Verkehrskontrolle geraten bin un blasen musste. Das war aber kein Problem für mich. Da ich aber schon zwei mal mit einer geringen Menge Cannabis, erwischt worden bin, wurde jedes mal eingestellt und liegt zwei Jahre zurück, wurde ich zu einem Urintest gebeten, der auf nichts ausgeschlagen hat. Nun hatte ich aber wieder eine geringe Menge Cannabis, ca 0,5g, dabei sowie einen winzigen Krümel Speed. Das gewicht würde ich auf unter 0,1g schätzen. Unmittelbar vor der Kontrolle hab ich meinem Kumpel die Drogen in die Hand gedrückt in der Hoffnung dass er sie gut versteckt, was er nicht getan hat. Wir haben beide den Besitz abgestritten was uns die Polizei auch gegelaubt hat. Daraufhin haben sie mir eine Frist geben um den Besitzer der Drogen ausfindig zu machen. Da ich aber keinen meiner Kumpels ans Messer liefern will werde ich die Schuld auf mich nehmen.
Meine Fragen lauten nun, wie komme ich halbwegs unbeschadet aus dieser Situation raus und was für ein Strafmaß erwartet mich wenn es zur Anzeige gebracht wird? Immerhin wäre das jetzt schon das dritte mal mit Cannabis und Speed zählt ja als harte Droge wofür es ja für den Staatsanwalt keine geringen Menge gibt, obwohl es wahrscheinlich nicht mal mehr eine Konsumeinheit ist.
Gibt es Konsequenzen für meinem Führerschein? Der Test war zwar negativ, aber die Drugs wurden ja in meinem Auto gefunden während ich damit gefahren bin.
Gibt es eine Möglichkeit, dass das Speed garnicht zur Anzeige gebracht wird, wenn ich und mein Kumpel es als unser Beider besitz angeben bzw die anzeige dann doch fallengelassen wird, da es dann ja nur noch 0,05g pro Kopf sind?

Vielen Dank schonmal fürs fleißige Antworten.

-- Editiert von Le_don am 12.02.2007 14:39:09

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

und Speed zählt ja als harte Droge wofür es ja für den Staatsanwalt keine geringen Menge gibt

Im Prinzip gibt es auch für harte Drogen 'geringe Mengen' die nach § 31a BtmG einstellungsfähig sind (kann sein, daß es in BW nicht so ist, daß weiß ich nicht).

Aber selbst wenn, ist es die Frage, ob bei der 3. Auffälligkeit noch mal davon Gebrauch gemacht wird.

Zur Anzeige gebracht wird das Speed auf jeden Fall, und Sie werden auch garantiert Probleme mit dem Führerschein bekommen. Bei harten Drogen reicht der Besitz schon aus, Konsum muß nicht nachgewiesen sein.

Wären Sie einer meiner Klienten würde ich Ihnen raten einen Anwalt einzuschalten und vorher nichts mehr zur Sache auszusagen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Daraufhin haben sie mir eine Frist geben um den Besitzer der Drogen ausfindig zu machen

na sowas, jetzt sollen beschuldigte schon die arbeit der polizei machen.
sind die sooo faul, oder sooo überlastet? ;)
sachen gibts, die gibts gar nicht.

mfg
chronoton

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#3
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob.
Womit ist zu rechnen? "Nur" mit Führerscheinentzug oder Geldstrafe oder glauben sei es kann zu einer MPU kommen?

-- Editiert von Le_don am 12.02.2007 16:01:10

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ich denke, hier würde es zu einer MPU kommen.

Ich denke aber auch, daß man mit anwaltlicher Hilfe hier evtl.(!) eine Verurteilung überhaupt vermeiden könnte(!), wenn die BTM nicht eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden können. Und das Sie den 'realen' Besitzer benennen müssen, ist -wie schon angedeutet wurde- Unsinn.

Im Prinzip finde ich es ja gut, daß Sie zu der Sache stehen wollen, aber man sollte diesbeügl. auch die Folgen bedenken --> Vorstrafe wegen eines BTM-Deliktes/Führerschein weg. Das ist für einen 21jährigen nicht unbedignt der beste Start ins Berufsleben. Und wenn es eine Chance gibt, daß zu umgehen, sollte man die m.E. nutzen. Aber das müssen Sie natürl. selber entscheiden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Umstand, dass die BTM nicht eindeutig zugeordnet werden können und mein Drogentest negativ war wird von der Führerscheinstelle nicht berücksichtigt ?

In diesem Fall wurde jemand mit 1g Amphetamin erwischt und hat nach 5 Monaten noch nichts von der Führerscheinstelle gehört.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=66903



-- Editiert von Le_don am 12.02.2007 16:47:13

-- Editiert von Le_don am 12.02.2007 16:48:29

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Das die Urinkontrolle negativ war, ist natürl. besser, als wenn sie positiv gewesen wäre. Andererseits ist es bei harten Drogen -wie gesagt- auch gar nicht notwendig den Konsum nachzuweisen.

Und was das Berücksichtigen der 'Nichtzuordnung' angeht, würden sie es sich ja selber zuordnen, wenn Sie -wie Sie vorhaben- ein Geständnis ablegen (es auf sich nehmen wollen).

Selbst wenn nicht, hält sich die Führerscheinstelle sowiso nur an das strafrechtliche Urteil. Wenn Sie rechtskräftig wegen Besitzes verurteilt werden, gilt es für die FS-Stelle als Ihnen zugeordnet.

Und dann haben wir die 3. Auffälligkeit wegen Cannabis (das alleine reicht schon für führerscheinrechtliche Maßnahmen aus, da daraus durchaus der Verdacht des regelmäßigen Konsums abgeleitet werden kann. Und dieser steht der Fahreignung auch dann entgegen, wenn man nicht berauscht am Steuer erwischt wurde. Dazu dann noch das Speed)

In diesem Fall wurde jemand mit 1g Amphetamin erwischt und hat nach 5 Monaten noch nichts von der Führerscheinstelle gehört.

Ob sich da die FS-Stelle nicht gemeldet hat, wissen wir nicht. Nur weil sich der Fragesteller hier im Forum nicht mehr gemeldet hat, heißt es ja nicht, daß da nichts gekommen ist. Außerdem hatte er sein Verfahren zum Zeitpunkt der Frage ja noch offen. Die FS-Stelle meldet sich idR. erst nach dessen Abschluß.


Eine FS-Stelle die beim 3. BTM-Verstoß in rel. kurzer Zeit und dann auch noch bei harten Drogen nicht tätig wird, kann ich mir -gerade in BW- nur sehr schwer vorstellen.

Ich weiß ja nicht was Sie beruflich so vorhaben, aber eine BTM-Verurteilung bedeutet z.B., daß Sie für 5 Jahre nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen (sie anleiten, ausbilden, beruflich beaufsichtigen usw.). Weiterhin könnten Sie solange der Eintrag im Register ist, nicht verbeamtet werden. Bei der nächsten klitzekleinen Verurteilung wäre dann auch ein Eintrag im Führungszeugnis (das jeder normale Arbeitgeber bekommen kann) fällig. Warum wollen Sie das 'kampflos' so hinnehmen, wenn auch noch Chanchen auf einen Freispruch 'mangels Beweis' da sind.

Ich bin im Moment auch etwas gespalten, denn im Normalfall rate ich sowohl in meinem Job, als auch hier im Forum, schon dazu, zu seinen 'Missetaten' zu stehen und rate auf jeden Fall niemandem, der unbedingt gestehen will, davon ab.
Andererseits kenne ich halt zig Fälle, wo solche Verurteilungen zu Arbeitslosigkeit etc., etc. geführt haben und die Leute dann dadurch erst richtig auf die schiefe Bahn gekommen sind. Und das ist ja auch nicht Sinn der Sache.

Die Rücksprache mit einem Anwalt kann ja keinesfalls schaden. Wenn der nach Akteneinsicht auch der Meinung ist, daß Sie besser gestehen sollten, können Sie das ja immer noch machen.

Aber -wie gesagt- es ist ohnehin eine Entscheidung , die Sie nur ganz alleine treffen können.

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-- Editiert von !streetworker! am 12.02.2007 18:08:28

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#7
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für deine Auskunft.
Da ein paar bekannte von mir ihren Führerschein entzogen bekommen haben und auch eine mpu machen müssen (noch keiner hat damit begonnen) spiele ich mit dem Gedanken sie zu fragen, ob sie sich nicht als Besitzer outen. Nun bin ich mir nicht sicher, wie sich das auf den verlauf ihrer mpu auswirkt bzw auf einträge in deren Führungszeugnisse.
Was meinst du dazu ?

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Davon halte ich nichts, da sich das natürlich negativ für die auswirkt.

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#9
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi. Hab mit in meinem Fall einen Anwalt zugelegt.
Nun ist aber einem Freund von mir eine ähnliche Sache passiert und er hat mich gebeten hier mal nachzufragen. Wollte deswegen nicht extra ein neues Thema aufmachen.
Dieser Freund wurde mit ein bisschen weniger als 1g Cannabis und ca. 0,2-0,4g Speed auf einer Party von Zivilfahndern kontrolliert worden. Nun ist es so, dass er schon eine mpu machen muss weil er mal berauscht angehalten worden ist(speed,graß und akl) und es ist auch das erste mal das er mit etwas erwischt worden ist. Mit der MPU hat er noch nicht begonnen. Ich hab ihm gesagt, dass er nichts zu befürchten hat, weil die anzeige bestimmt fallengelassen wird und ne MPU muss er eh machen. Er befürchtet aber, dass sich seine MPU auflagen verschlimmern. Bisher muss er über ein Jahr per Urintests seine Abstinenz beweisen. Kann sich das verschlimmern? Vielen Dank für alle Antworten.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

. Bisher muss er über ein Jahr per Urintests seine Abstinenz beweisen.

Das ist ja keine MPU als solche, sondern nur der Abstinenznachweis.

Jetzt wird es wohl das große (und teure) Prgramm werden --> http://de.wikipedia.org/wiki/MPU (text unter dem 2ten lilalen Querbalken von oben)

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#11
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Es gibt neues zu meinem Fall. Ich hab heut ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen. Dieser hat nun meine Akte von der Staatsanwaltschaft übermittelt gekriegt und hat hat mir zu meiner Überraschung mitgeteil, dass die Anzeige fallen gelassen wird (wir erinnern uns, es war das dritte Vergehen).
Wie schauts nun mit der Führerscheinstelle aus, kann ich von der noch was erwarten oder wird die sich nicht regen ? Bisher kam noch nichts von ihr.
Ich bin mir nicht mehr sicher, aber die FS kann sich ein Jahr zeit lassen bis sie sich meldet oder war es noch länger ?
Danke schonmal, euer Don.

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#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hat er auch etwas dazu gesagt, aus welchem Grund? Solche Anzeigen können zum Beispiel nach §170 (2) StPO wegen unzureichendem Tatverdacht, aber eben auch nach §31a BtMG fallengelassen werden.

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Genau, die Vorschrift, nach der eingestellt werden soll, ist interessant.

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#14
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Das ist gut. Dann kann man sich, falls etwas von der FS-Stelle kommt, recht erfolgversprechend dagegen wehren mit anwaltlicher Hilfe.

Ob was kommt ist nach wie vor offen. Normalerweise muß die Polizei schon die Einleitung des Ermittlungsverfahrens der FS-Stelle melden. Ob die dann tätig wird, entscheidet sie in eigenem Ermessen. Wenn in den nä.2-3 Monaten nichts kommt, wird es das gewesen sein.

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#16
 Von 
Le_don
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Wunderbar. Das hört sich doch gut an.
Neben bei möchte ich noch allen die uns Laien in solch schwierigen Situationen unter die Arme greifen meinen Respekt kundtun und ein herzliches Dankeschön aussprechen.

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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Keine Ursache, gerne geschehen :)

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden? Der Threadautor wurde mit Speed und Cannabis beim Autofahren erwischt und das Ergebnis ist § 170 II ?????

:augenroll:

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Er wurde nicht unter dem Einfluss von BTM stehend erwischt, und die im Auto -irgendwo- gefundenen BTM konnten ihm offenbar nicht gerichtsfest zugeordnet werden.

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