Verstoß gegen Sprengstoffgesetz - minder schwerer Fall?

18. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
wuggi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen Sprengstoffgesetz - minder schwerer Fall?

Hallo liebe User,

zu meiner Person: ich bin 20 Jahre und nicht vorbestraft.

ich wurde letzte nacht dabei erwischt, wie ich einen sog Polenböller "Colour Salute" gezündet habe.
Daraufhin durchsuchte die Zivilpolizei mein Auto und fand noch einen weiteren. Dieser wurde konfisziert. der Polizist wusste jedoch nichtmal, unter was für eine Gesetz das ganze fällt.
Meine Frage: Mit was für einem Strafmaß muss ich rechnen?
besteht die Möglichkeit, dass die Anzeige wegen einem minder schweren Fall und wegen keine Vorstrafe fallen gelassen wird? hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit dieser Thematik??

Danke für die Antworten


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
der Polizist wusste jedoch nichtmal, unter was für eine Gesetz das ganze fällt.

Das muss er auch nicht. Deshalb trägt er auch keine schwarze Robe und steht auch nicht damit im Gerichtssaal.


Ansonsten kann men erst etwas genaueres sagen, wenn du Post von Polizei/Staatsanwaltschaft hast.

Eine Gefängniststrafe wird wohl nicht drohen, da du nicht vorbestraft bist.
Mit einer Geldstrafe ist jedoch zu rechnen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wuggi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke..
er hat das ding konfisziert, weil keine BAM Zeichen drauf war...
also warte ich ab, bis ich einen Brief bekomme, bevor ich zum Rechtsanwalt gehe..


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Das muss er auch nicht.

Völlig richtig! Ein Polizist muss dem Straftäter (= Strafrecht) oder Störer (= Ordnungsrecht) nicht Rede und Antwort stehen, gegen welche §§ er verstoßen hat, sondern welche konkrete Handlung strafbar oder zu unterlassen ist. Und wenn sich hinterher herausstellt, dass sich der Polizist geirrt hat, ist das auch keine Straftat des Polizisten.

Ich habe jetzt keine Zeit und Lust (wie vielleicht der Polizist auch), mich in die gesetzlichen Bestimmungen einzugraben, aber vermutlich liegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz (für das Besitzen solcher Dinger) vor und irgendwelchen Lärmschutzregeln (wegen dem nächtlichen Rumböllern) vor.

Bei Ordnungswidrigkeiten wird’s wohl ein Bußgeld geben, bei Straftaten (sofern Sie nicht vorher aufgefallen sind) eine Einstellung mit Geldauflage.

Da ja völlig klar ist, dass man Ihnen so gefährliche Böller nicht zurückgeben kann, bleibt das Teil bis zum Ende des Verfahrens bei der Polizei (bis er kurz vor Sylvester auf unerklärliche Weise aus der Asservatenkammer verschwindet).


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
bis er kurz vor Sylvester auf unerklärliche Weise aus der Asservatenkammer verschwindet).

Fachgerechte Entsorgung unter amtlicher Aufsicht ...

:devil:





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mal wieder was Sachliches:
Waren Sie mit der Sicherstellung einverstanden oder haben Sie der Beschlagnahme widersprochen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wuggi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte nichtmal die möglich der Sicherstellung zu widersprechen. Er hat das Teil behalten, nachdem er meine Personalien aufgeschrieben hat und hat dann nur gesagt: "ok das wars. Sie hören von uns" also bisher hat noch keiner angerufen.
Wenn die sich bei mir melden, und wollen dass ich eine Aussage mache..was ist besser? nichts auszusagen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen