Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - 8KG BKS

21. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
octron12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - 8KG BKS

anklage lautet
Vergehen, strafbar nach $$ 40 Abs. 1Nr.3, 27 Abs. 1 SprengG, § 53 StGB


meine frage was kann auf mich zukommen

zumals sie laut beschreibung ca 8KG BKS gefunden haben sollte WAS aber nicht der fall sein kann daa sie zB schreiben 4 zylinderbomben 3 zoll mit jeweils 650 gramm wenn sie gerade mal 50-60 gramm hatten oder 37 böller mit jeweils 100gramm obwohl die nur 5-7grammhatten...

desweiteren ist nirgends gelistet wieviel KNO3 ich hatte ( waren nämlich 4KG reines KNO3)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wie man dem Gesetzestext entnehmen kann - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Ansonsten hat hier kaum jemand Erfahrung mit Verstößen gegen des Sprengstoffgesetz, außerdem fehlen hier alle möglichen Details (z. B. wie alt Sie sind und welche Vorstrafen Sie haben) und daher kann man auch nichts Näheres dazu sagen.

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