Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Könnt ihr mir sagen, was da auf mich zukommt?

3. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Droggelbecher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Könnt ihr mir sagen, was da auf mich zukommt?

Ich habe heute folgendes unschönes Erlebniss gehabt. Ich habe vor sechs Monaten für einen Freund von mir, der mit mir zusammen studiert, einen Stoff bei eBay gekauft, Pentaerythrit. Dieser Stoff sollte in einem Praktikum Synthetisiert werden, was aber bei kaum jemandem klappte weshalb es unter der Hand hieß, wer den Stoff herstellt, hat ihn gekauft. Ich selber hatte ihn nicht. Im Endeffekt hätten wir uns das auch sparen können, der VErsuch wurde dann in diesem Jahr desshalb gestrichen (das wussten wir zu dem Zeitpunkt aber nicht). Das Heißt das Zeug lag noch unbenutzt rum.

Nun ist das aber leider so dass das Zeug zur Herstellung eines Sprengstoffes genutzt werden kann (was ich weder vorhatte, noch getan habe).

Ich hatte allerdings andere Chemikalien zu Hause und zwar elementar Schwefel, Zink, Eisenoxid und Aluminiumgries. Ersteres beides wird für die Zink und Schwefelreaktion genutzt, letztes für Thermit. Ersteres ist eine Reaktion, bei der eine hellgelbe Flamme entsteht, letztes quasi das, was bei Wunderkerzen in klein passiert. Beides explodiert nicht und es sind auch keine klassischen pyrotechnischen Sätze. Es sind keine Chlorate, Nitrate oder andere Sauerstofflieferanten beteiligt. Trotzdem meinten die Beamten, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz handeln würde. Die Stoffe langen alle rein vor, ich hatte davon nichts angemischt. Die Beamten haben die Chemikalen mitgenommen, da ich einer Vernichtung zugestimmt habe.

Die Beamten meinten, dass das entweder eingestellt wird, oder ich eine kleine Geldstrafe bekomme, ev. sozialstunden.

Ich frage mich nur gerade, ob überhaupt ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorlieg, es handelt sich dabei nicht um explosionsfähige Gemische (sie brennen nur).

Die Beamten meinten noch, ich soll in der Vernehmung (die noch nicht erfolgt ist) sagen, ich wollte das immer machen, habe das aber noch nicht gemacht.

Könnt ihr mir sagen, was da auf mich zukommt? Ich werde auf jeden Fall morgen noch mal mit einem Anwalt reden.

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Ach ja. Ich bin Volljährig, aber noch nicht über 21 und vorher nie irgendwie polizeilich in Erscheinung getreten (und hatte eigentlich auch nie vor, das irgendwie zu tun)

-- Editiert Droggelbecher am 03.12.2012 20:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Die Beamten meinten noch, ich soll in der Vernehmung (die noch nicht erfolgt ist) sagen, ich wollte das immer machen


Ich weiß zwar nicht, wieso man dir zu einem falschen Geständnis rät, aber...

quote:
Ich frage mich nur gerade, ob überhaupt ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorlieg, es handelt sich dabei nicht um explosionsfähige Gemische (sie brennen nur).


Lies mal §1 SprengG. Ob deine konkreten Stoffe darunter fallen, kann ich dir nicht sagen.

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