Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

31. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Hallo werte Gemeinschaft.

Ich habe aus Polen 1000 Stück diverser sogenannter 'Polenböller'(LaBomba etc.[30 Packungen], welche in Deutschland nicht zugelassen sind, nach Deutschland eingeführt. Es hat nicht lange gedauert bis der Zoll mich abgefangen hat.
Es wurde alles eingezogen und ich erhalte innerhalb der nächsten 6 Wochen einen Brief vom Zoll oder der Staatsanwaltschaft.
Ich bin 18 Jahre jung, Schüler und wohne zu Hause.

Was droht mir?


Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!




(Das ich jetzt schon meine Lehre daraus gezogen hab ist klar.)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich bin 18 Jahre jung, Schüler und wohne zu Hause. Das spricht stark für Jugendstrafrecht.
Was droht mir? Sozialstunden, Jugendarrest, oder beides - genauer kann man das nicht sagen. Schließlich ist das hier kein Hellseherforum. Aber da es immerhin eine sehr erhebliche Menge Böller war, könnte es schon zu Jugendarrest kommen (also der Inhaftierung in einer Jugendarrestanstalt für bis zu 4 Wochen).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 31.10.2014 18:07

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#2
 Von 
BeliebigerName
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es hatte einen Warenwert von 160€.
2 Zollbeamten meinten, dass es wahrscheinlich zu einer Geldstrafe kommen wird, aber da ich Schüler bin und nach Jugendstrafrecht verurteilt werde, dies auch mein '1. Mal war', wird diese wohl entsprechend 'gering' sein.

Gibt es ähnliche Fälle zum vergleichen? Habe mit der Suchfunktion leider nichts passendes gefunden.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Gibt es ähnliche Fälle zum vergleichen? Nein, gibt es nicht.
2 Zollbeamten meinten, dass es wahrscheinlich zu einer Geldstrafe kommen wird Da sehen Sie mal, wie wenig Ahnung die haben - es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
BeliebigerName
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Deswegen hole ich mir auch eine 2. Meinung ein.

Bei einer Verwarnung wird es daher nicht bleiben?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Bei einer Verwarnung wird es daher nicht bleiben? Das halte ich für unwahrscheinlich. Aber eine gute Nachricht hätte ich noch - Verurteilungen dieser Art werden nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen. Beruflich steht Ihnen also außerhalb von sicherheitsrelevanten Berufen (Polizist, Soldat, Pilot) weiterhin alles offen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
BeliebigerName
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Information.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hier hätte ich noch ein Beispiel für eine Verurteilung. Dieses ist aber nicht so ohne weiteres auf Ihren Fall übertragbar, da der Herr mehr Böller hatte und nach dem regulären Strafrecht verknackt wurde. Dennoch ist der Fall interessant: http://www.radiochemnitz.de/gewinnspiele-aktionen/3000-euro-strafe-wegen-einfuhr-verbotener-polen-boeller-618610/

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 31.10.2014 18:36

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