Verstoß gegen das Waffengesetz (Luftgewehr)

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
dari
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 36x hilfreich)
Verstoß gegen das Waffengesetz (Luftgewehr)

Ich besitze ein Luftdruckgewehr und wohne, in einer 3 Zimmer Wohnung in der Innenstadt Frankfurts nach dem führen der Waffe auf dem Balkon (Nicht geschossen) wurden die Nachbarn sptiz auf mein Gewehr und raafen die Polizei an. Die stand auch nach einer stunde vor meiner tür. Ich bin 18 Jahre alt und die waffe habe ich vor 2 jahren in Polen erworben.
In Polen gillt das waffengesetz frei ab 18 jahre ohne Waffenschein in Deutschlan allerdings ist das tragen dieser waffe wie meiner der stärke 17 joule verboten. Nun wurde Ich verhaftet und ich und das Gewehr und 3 Softairwaffen der stärke 0,5 joule wurden beschlagnahmt und werden nun auf die stärke geprüft. Ich wurde Polizeilich vermerkt nach einer Stunde durfte ich das Präsidium auch wieder verlssen. Die Beamten meinten allerdigs das es ein strafverfahren geben würde nun grübel :sweat: ich schon den ganzen tag was mit mir nun passieren wird ob das zu einer Freiheutsstrafe oder hoher Geldstrafe bei mir führen würde. Ich habe ja keinen damit verletzt sondern die waffe nur als hobby als Ausstellungsstück besessen und auch ab und zu geschossen.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mit tipps gibt oder mindestenz aufmuntert :)

-- Editiert von dari am 02.07.2007 21:46:10

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9 Antworten
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#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.

Luftgewehre über 7,5 Joule darf man nur mit Waffenbesitzkarte besitzen. Führen darf man ein Lftgewehr über 7,5 Joule in deutschlan nur mit Waffenschein. Den für ein Luftgewehr zu bekommen ist allerings aussichtslos.

Demnach ist eine strafbarkeit wohl definitiv gegeben.

es könnte aber ein Verbotsirrtum (sie wussten nicht, das es in deutschlan verboten ist, da sie aus polen kommen, der polnische waffenhänler hat ihnen gesagt, es wäre in deutschland legal ect pp.)

ist aber schwer durchzukriegen, oder ein tatbestandsirrtum ( sie wussten nicht, ass in dem Luftgewehr das äusserlich mit 7,5 Joule gekennzeichnet war, eine 17 Joule starke Feder drin ist ) vorliegen.

Ein Tatbestandsirrtum ist besser durchzukriegen, weil er meistens glaubhafter n realitätsnäher ist.

Wenn sie es wirklich cniht gewusst haben, dass das Luftgewehr stärker als 7,5 JOule ist, bzw, wenn sie nicht um die illegalität wussten, ann sollten sie as auch so sagen.

Wenn sie as allerings wussten, ann ist das eben Risiko.

agegen spricht aber, as sie nicht mit einer illegalen affe auf ihrem Balkon herumhantieren, wenn sie issen würden, ass iese Waffe illegal ist.

esweiteren haben sie sich ja in Polen informiert das as Gewehr ab 18 ist.

Ist nur ie Frage wie weit man ihnen vorwerfen kann, ass sie sich hätten informimeren müssen, ob as Gewehr ach in eutschland ab 18 ist.

ich glabe, da schnappt die Falle zu :)

Kommt aber eh nicht so viel bei rum, Sozis oder einstellung.

Gruss

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dari
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 36x hilfreich)

Ja danke für deinen Beitrag Ich wusste nicht das die führung eine begrenzte joule zahl beträgt klar wusste ich nicht recht ob ich da ne legale waffe besitze aber ich habe mir nichts dabei gedacht so lange ich sie privat zu hause benutz ich besitze eine Quittung auf der aber nichts drauf steht das die einführung in andere länder verboten sei ich hoffe damit habe ich schon mal plus punkte!

Das ist mein erstes mal das ich was mit der Polizei zu tung habe deswegen weiss ich noch nicht was da passiert oder in wie fern ich bestraft werde ich bin erst seit einem monat 18 und ich glaub weniger das Der Richter mir eine hohe strafe anhängt

-- Editiert von dari am 02.07.2007 22:34:46

-- Editiert von dari am 02.07.2007 22:37:34

29x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

25x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dari
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 36x hilfreich)

Ja danke für die Infos wie gesagt die Waffen sind aus Polen und sind hiermit auch nicht mit dem F Siegel gekennzeichnet ich werde auf jeden fall zustimmen die dinger zu vernichten weil die bringen mir eh nichts außer ärger Die Waffe ist NICHT mein Eigentum Das Luftdruckgewehr besitze ich seit 2 Jahren das heist ich war damals 16 ich habe das Gewehr nicht gekauft sonder ein Familienangehöriger der sich in Polen aufhällt und dort lebt.

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.

Nein, das F im Fünfecke existiert nicht für Schreckschusswaffen.

Das Problem hatte ich ach schon mit der Polizei :augenroll:

Zusammenfassung:

Softairwaffen unter 0,5 Joule darf mans sich, schlau hin oder her um den kopf binden und damit durch die Stadt latschen. Auch shciessen darf man damit in der Öffentlichkeit.
Diese Waffen haben auch keine Kennzeichnung, da sie Spielzeug sind und sie sind frei ab 14 Jahren.

Schusswaffen von 0,5-7,5 Joule sind frei ab 18 zu erwerben. Man darf sie aber nur mit Waffenschein führen. Diese Eaffen sind mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet.

Schreckschusswaffen darf man ab 18 frrei kaufen, und mit einem klaeinen Waffenschein führen. Diese Waffen sind mit einer PTB Nummer gekennzeichnet.


Diese absolut unqualifizierten Polizisten nerven so:

Man fährt durch die Stadt nach Hause unter dem Arm ein Paket vom Waffenshop, mit 2 Softairs unter 0,5 Joule.
Normale Fahrradkotntrolle:

Polizist: blabliblub ausweis ect. dann,Was ist dadrin ?

Ich: 2 Softairs

P: Griff an die Wumme ruft Kollegen zur Verstärung o.O

I: Ahh, das ist eigentlich nr eine Softair, die ich grade vom Waffenladen gekauft habe, die sind ab 14 und ich bin 15 das ist Spiezeug und man darf die sogar führen ich müsste die noch nichtmal in so einer Verpackung haben...

P. Erstmal mit aus Revier und Anzeige schreiben.

2.Polizist WAFFENSPEZIALIST !!! guckt sich das Teil fachmännisch an, Fazit: Ja, das ist illegal, das hat kein F im Fünfeck.

Ich: Muss es auch nicht, weil das Spielzeug ist. Ich hab den Waffenhändler doch grade gefragt>.<

P1: gckt im Internet nach, findet 1000 seiten, die das bestätigen was ich sage, bios er EINE findet, die von Privat erstellt wurde und gibt triumphal kundt: AHA, wust ichs doch, die ist illegal, die kommt jetzt erstmal zum beschusstest und wird beschlagnahmt.

Ich: Jaaaa.... sie wissen das ganz bestimmt besser als ein lizensierter affenhändler, der seit rund 40 Jahren seinen Beruf ausübt.... :augenroll:

Dann durfte ich gehen und konnte mir 2 Monate später die DInger von dem selben Waffenexperten wiedere aushändigen lassen. :cool

gruss

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
indi1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Richtlinien hinsichtlich dem Besitz von Waffen erforderlich sind, kann man ja noch nachvollziehen, doch das es in Deutschland für jeden Bürger nahezu unmöglich gemacht wird, legal an Waffen zu gelangen, gibt schon zu denken.

Hier stellt sich automatisch die Frage, weshalb die deutsche Regierung keinerlei Waffen in den Händen der Bürger sehen möchte, und scheinbar schon in Panik gerät, in der Vorstellung, deutsche Bürger könnten im Fall des Falles wehrhaft sein.

Alleine schon die weitere Verschärfung der Waffengesetze, wobei man schon für Spielzeugwaffen einen Zuverlässigkeitsnachweis benötigen soll, macht diese Vermutung um so wahrscheinlicher.

In Anbetracht dessen stellt sich die Frage, weshalb die deutsche Regierung eine derartige Angst davor hat, sich Waffen in den Händen deutscher Bürger vorzustellen, bzw. was hat die deutsche Regierung mit den deutschen Bürgern vor, die diese Angst begründet.

Sollten sich die deutschen Bürger etwas Sorgen machen?

Die Polizei, bzw. die Justiz kann die deutschen Bürger nicht vor Gewalt schützen, obwohl es deren Aufgabe ist.

Erst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist darf die Justiz einschreiten.

Wir brauchen diese Justiz nicht, die erst dann einschreitet, wenn es schon zu spät ist.

Jeder soll sich selbst schützen können, auch mit Waffen, die selbst gebaut wurden.

20x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Was für ein hirnrissiger Unfug. In den Hände von Menschen mit Ihren seltsamen Ansichten möchte ganz bestimmt keine Schusswaffe sehen. Ebenso nicht in den Händen von Bürgern, die damit eine Parade auf dem Balkon abhalten. Mit gutem Grund schreitet die angeblich so untätige Justiz da ein, was sich an den im Vergleich zu den USA deutlich geringeren Zahlen der Schusswaffenopfer bemerkbar macht.
Wie lief das noch gleich ab, als das letzte Mal jeder wehrhafte Deutsche mit 16 ein Gewehr in die Hand gedrückt bekam? Nicht so wiederholungsbedürftig, gell?

Für so einen Schwachsinn mussten Sie den exakt (!) 8 Jahre (!!!) alten Thread nun wirklich nicht ausbuddeln. Ihnen sollte man nicht nur die Waffe, sondern auch die Tastatur wegnehmen.

-- Editiert von Hafenlärm am 02.07.2015 21:23

10x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
In Anbetracht dessen stellt sich die Frage, weshalb die deutsche Regierung eine derartige Angst davor hat, sich Waffen in den Händen deutscher Bürger vorzustellen

Vermutlich damit man nicht Typen damit beschießt die 8 Jahre alte Beiträge ausgraben um dann darin krude Verschwörungstheorien zu posten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

11x Hilfreiche Antwort

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