Verstoß gegen das Waffengesetz - Softairwaffen

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daishi039
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen das Waffengesetz - Softairwaffen

Hallo,
vor ein paar Wochen hatte ich unerwarteten besuch von zwei Beamten der KRIPO mit einem Durchsuchungsbefehl für meine Räume usw. Dieses erfolgte aus dem Kauf eines Softair Gewehres. Die beamten machten mich darauf aufmerksam das diese Waffe gegen das Waffengesetz verstößt daraufhin habe ich zwei in meinem Besitz befindliche Softairwaffen ausgehändigt die Beamten sagten weiter das sich das damit erledigt hätte. Jetzt hab ich aber gestern post vom Amtsgericht bekommen wo nach ich gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll und zwar nach §§ 52 Abs. 3 Nr 2 a, 54 Abs. 1, Abs. 2 WaffG , §74 StGB . das ganze kam jetzt per Strafbefehl kann mir wer mehr dazu sagen da die Polizei sage die waffen wären Illegal und der Staatsanwalt sagt das ich einen Waffenschein haben müsste

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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#2
 Von 
Daishi039
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Hi,

§ 74 StGB regelt die Einziehung von Gegenständen - hier dann wohl der Softairwaffen. Die anderen §§ sollten Sie nicht im StGB, sondern im Waffengesetz suchen - das steht bestimmt auch im Internet.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest123-2067
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Lehrling
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#5
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

...lass mich raten...

Die Softair hast du im Internet bestellt und entweder du oder der Vorbesitzer hat sie aus dem Ausland bezogen. Lieg ich halbwegs richtig?

Tom

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#6
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn sie direkt aus dem Ausland kommt, wird sie kein Prüfzeichen haben.

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#8
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#11
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Wo auch immer das Teil herkommt, es muss ja nicht unbedingt EU-Ausland sein. Es gibt auch innerhalb der EU Länder, welche es mit dem Waffenrecht nicht so eng sehen wie hier in DL. Es gibt auch durchaus Onlineauktionshäuser ausserhalb der Strombucht auf welchen auschliesslich Waffen und Zubehör versteigert werden. Diese werden (so vermute ich mal) standartmässig von unseren Behörden überwacht.
54 WaffG und 74 StGB zielen auf die Beschlagnahme, 52 WaffG aber auf den Besitz und/oder Erwerb einer waffenscheinpflichtigen Waffe. Von woher also sonst soll die HD begründet worden sein?

Tom

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#12
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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