Hallo,
vor ein paar Wochen hatte ich unerwarteten besuch von zwei Beamten der KRIPO mit einem Durchsuchungsbefehl für meine Räume usw. Dieses erfolgte aus dem Kauf eines Softair Gewehres. Die beamten machten mich darauf aufmerksam das diese Waffe gegen das Waffengesetz verstößt daraufhin habe ich zwei in meinem Besitz befindliche Softairwaffen ausgehändigt die Beamten sagten weiter das sich das damit erledigt hätte. Jetzt hab ich aber gestern post vom Amtsgericht bekommen wo nach ich gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll und zwar nach §§ 52 Abs. 3 Nr 2
a, 54 Abs. 1, Abs. 2 WaffG
, §74 StGB
. das ganze kam jetzt per Strafbefehl kann mir wer mehr dazu sagen da die Polizei sage die waffen wären Illegal und der Staatsanwalt sagt das ich einen Waffenschein haben müsste
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Verstoß gegen das Waffengesetz - Softairwaffen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Nein ich mein was es mit §§ 52 Abs. 3 Nr 2
a, 54 Abs. 1, Abs. 2 WaffG
, §74 StGB
auf sich hat hab schon im StGB nach gesucht komm da aber nicht zurecht
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Hi,
§ 74 StGB
regelt die Einziehung von Gegenständen - hier dann wohl der Softairwaffen. Die anderen §§ sollten Sie nicht im StGB, sondern im Waffengesetz suchen - das steht bestimmt auch im Internet.
Gruß vom mümmel
--- editiert vom Admin
...lass mich raten...
Die Softair hast du im Internet bestellt und entweder du oder der Vorbesitzer hat sie aus dem Ausland bezogen. Lieg ich halbwegs richtig?
Tom
--- editiert vom Admin
Wenn sie direkt aus dem Ausland kommt, wird sie kein Prüfzeichen haben.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wo auch immer das Teil herkommt, es muss ja nicht unbedingt EU-Ausland sein. Es gibt auch innerhalb der EU Länder, welche es mit dem Waffenrecht nicht so eng sehen wie hier in DL. Es gibt auch durchaus Onlineauktionshäuser ausserhalb der Strombucht auf welchen auschliesslich Waffen und Zubehör versteigert werden. Diese werden (so vermute ich mal) standartmässig von unseren Behörden überwacht.
54 WaffG und 74 StGB zielen auf die Beschlagnahme, 52 WaffG aber auf den Besitz und/oder Erwerb einer waffenscheinpflichtigen Waffe. Von woher also sonst soll die HD begründet worden sein?
Tom
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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