Verstoß gg das Waffengesetz

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hot_Stone
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gg das Waffengesetz

Einen wunderschönen guten Morgen!

Ich habe ein kleines Problem, wie wahrscheinlich jeder hier. :)
Also ich erzähl Euch das mal.

Mein Freund fuhr sonntagabends von der Kneipe einen Freund nach Hause. Wie sollte es auch anders sein, er hatte was getrunken (sie hatten was zu feiern), 50 m vor dem Haus passierte dann natürlich der Supergau, die Polizei hielt ihn an. Allgemeine Verkehrskontrolle.
So, diese Polizisten liesen ihn einen Alkoholtest (0,9 promille) machen und wollten ihn mit auf die Wache nehmen.
Einer der Polizisten wollte sein Auto von der Straße einfach in den Hof fahren, als er die Gaspistole im Seitenfach fand.
Das Magazin steckte in der Pistole. Sie haben die Waffe beschlagnahmt.

Ein paar Tage später kam dann erst die Vorladung wegen der Alkohol am Steuer Sache. Insgesamt 380 € Strafe (incl. Arzt) und einen Monat die Karte gelocht.

Am Samstag öffnete der die nächste Vorladung wegen Verstoß gegen der Waffengesetz.

Er ist 23 Jahre, nicht vorbestraft, hat keine Probezeit mehr und weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein.

Könnt Ihr mir sagen, was genau da auf meinen Schatz zu kommt? Wäre echt supi!


Liebe Grüße
Nadine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

Einstellung gegen Zahlung oder kleine Geldstrafe, der Gaspusterich wird aber eingezogen.

grüße
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ich fürchte, auch das Mitführen einer Schreckschusswaffe im Handschuhfach fällt unter das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Demnach wäre es ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Ab 18 braucht man den sog. kleinen Waffenschein...
Der kostet Geld und den kriegt auch nicht jeder.
Eine Waffenbesitzkarte braucht er für eine solche Waffe nicht.


-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

-- Editiert von Dr. Eschflegel am 15.12.2008 19:57

0x Hilfreiche Antwort

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