Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:
Meine Freundin hat seit Jahren einen Streit mit ihrem Ex über das gemeinsame, mit uns lebende Kind (7 J.); aktuell wird der Umgang geregelt, der Vater wohnt in einer anderen Stadt und sieht das Kind seit Monaten nicht, da er niemals mit einer Regelung (egal welche!) zugestimmt hat, er will nur alles spontan machen, was natürlich nicht geht mit Urlaube, Schule, Hort usw. Gleichzeitig meint er aber, das Kind so sehr zu lieben und, dass der Kontakt ihn verwehrt wird und macht immer wieder absurde Anschuldigungen.
Das stimmt natürlich nicht, da selbst meine Freundin diejenige war, die Antrag auf Umgangsregelung gestellt hat, um ihn zum (geregelten) Kontakt zu zwingen!
Jetzt spitzte die Lage wieder zu, wir mussten unseren Urlaub canceln, da er schon wieder eine vorher geplante Abholung aus erfundenen Gründen streicht - meine Freundin verliert die Nerven, das Kind sagte, der Papa liebt sie nicht mehr usw.
Ich musste so einschneiden. Ich hab ihn (zum ersten Mal) angerufen, was vorher nie passierte, um ihn zu Rede zu stellen und ihn anzufordern, sich anständig zu verhalten. (Info: ich hab zunächst anonym angerufen, obwohl ich mich natürlich sofort vorgestellt habe und er mich erkannt hat, weil ich ihm meine Nummer ungerne schenken wollte - später war der Anruf aber unterbrochen und ich hab ja ohne anonym wieder angerufen).
Ich habe wirklich versucht, mit ihm normal zu reden, aber der Mann ist bekanntlich extrem schwer, vortäuscht Sachen ständig, wechselt ständig Thema und macht nur Anschuldigungen und Unterstellungen ohne einen Punkt direkt zu besprechen - war halt immer so mit meiner Freundin, deswegen ist die Lage so schlecht. Ich war dabei ein paar Mal etwas laut aber im Prinzip war ich sachlich und hab maximal Sachen gesagt wie "du bist der schlechteste Vater" usw. - ganz sicher habe ich ihn nicht als "*********" o.ä. beschimpft.
Folge: in einer Mail bei Jugendamt infolge der nächsten Streit erwähnt er u.a., er sei "von einer Person aus anonymer Nummer angerufen worden, die behauptete, der Freund seiner Ex-Frau zu sein" und sei bedroht und beleidigt worden; er habe davon Aufzeichnungen gemacht und könne sie jederzeit vorlegen.
Ich überlege jetzt, ob ich diesen Mann, der ständig Provokationen und Anschuldigungen tätigt, ohne je Konsequenzen zu erleben - und selbst die Ursache des gebrochenem Kontaktes mit seinem Kind ist - doch zum Boden bringen kann und ihn tatsächlich eingrenzen kann, indem ich Anzeige wegen der Behauptung seiner heimlichen Tonaufnahme erstatte. Er hat ja schwarz auf weiß in einer Email am Jugendamt geschrieben, dass er das Gespräch mit mir aufgenommen hat (schien stolz darauf, als hätte er mich in Schach gehalten oder so). Auch welche Bedrohung stattgefunden hat, verstehe ich wirklich nicht, selbst das könnte als rufschädigende Behauptung gelten. Der Mann ist Ausländer, spricht kein Deutsch und hat offensichtlich keine Ahnung, wie es hier läuft. Einmal hat bei uns Hausfriedensbruch verwirklicht, ohne aber dass wir das anzeigten. Auch seine ständige Anschuldigungen und Gerede sind stets impulsiv und kaum realistisch.
Wenn jemand bis hier gelesen hat, vielen vielen Dank - es kommt jetzt die Frage: hab ich was in der Hand, diesen Mann etwas einzugrenzen? Kann ich eine Anzeige erstatten und mit welchem Erfolgschance? Welche waren die Konsequenzen und der weitere Verlauf? Ich hätte gerne, dass er eine Geldstrafe oder so bekommt und einfach endlich lernt, über gewisse Grenze nicht mehr zu gehen. Ich würde mich natürlich ungerne in einem Rechtsstreit mit diesem Mann verwickeln, falls er die Sache bestreitet oder anderweitig Probleme bereitet...
Vielen lieben Dank an demjenigen, der mir etwas Klarheit schafft!
(Falls es Fehler gibt, bin selber Ausländer;)!)
Versuch von Einschüchtern mit Angabe heimlicher Tonaufnahmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatFolge: in einer Mail bei Jugendamt infolge der nächsten Streit erwähnt er u.a., ... er habe davon Aufzeichnungen gemacht :
ZitatEr hat ja schwarz auf weiß in einer Email am Jugendamt geschrieben, dass er das Gespräch mit mir aufgenommen hat :
Finde den Widerspruch ...
Am besten mal hier den Wortlaut mitteilen, bevor man was anzeigt das gar nicht geschehen ist.
Zitatden Wortlaut mitteilen :
"Ich habe einen Anruf von einer anonymen Nummer erhalten [...]. Die Person, die sich als Partner der Mutter ausgab, drohte [...] und beleidigte mich. [...] Ich zeichne Anrufe von anonymen Nummern auf und kann Aufzeichnungen von Bedrohungen und Beleidigungen vorlegen"
Es wurden ganz sicher weder Drohungen noch Beleidigungen ausgesprochen...das habe ich nie im Leben gemacht und ich habe sicher keinen Grund dafür .
Ich wurde ja namentlich nicht genannt, das muss man auch sagen, deswegen weiß ich nicht, ob eine Anzeige standhält. Das mit der anonymen Nummer ist auch so eine Sache: wie gesagt, das Gespräch wurde wegen Netzprobleme unterbrochen und beim zweiten Anruf hatte ich ja ohne anonym angerufen. Der Ton der Email ist fast so, als ob er von einem Spion angerufen wurde; ich hatte mich sofort vorgestellt und wir haben 1,5h gesprochen...
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Zitat"Ich habe einen Anruf von einer anonymen Nummer erhalten [...]. Die Person, die sich als Partner der Mutter ausgab, drohte [...] und beleidigte mich. [...] Ich zeichne Anrufe von anonymen Nummern auf und kann Aufzeichnungen von Bedrohungen und Beleidigungen vorlegen" :
Das findet sich nichts von "heimlichen Tonaufnahmen" ...
ZitatKann ich eine Anzeige erstatten :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes. Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig unrelevant.
Ich würde da eher nichts machen, ohne die Hilfe eines versierten Fachanwaltes.
Zitatmit welchem Erfolgschance? :
Gering bis 0
Die Strafverfolgungsbehörden haben regelmäßig wichtigeres zu tun, als bei Familienstreitigkeiten die Funktion des "Rächers" auszuüben. Insofern wird das ganze wohl auch recht schnell eingestellt werden.
ZitatWelche waren die Konsequenzen und der weitere Verlauf? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Irgendwas zwischen "nichts" und "komplette Eskalation"
ZitatIch würde mich natürlich ungerne in einem Rechtsstreit mit diesem Mann verwickeln, falls er die Sache bestreitet oder anderweitig Probleme bereitet... :
Dann sollte man sich nicht derart in fremde Angelegenheiten einmischen.
Zitatsollte man sich nicht derart in fremde Angelegenheiten einmischen. :
Fremd ist gar nichts, weil das alles doch Leute betrifft, mit denen ich seit Jahren lebe und faktisch meine Familie sind. Danke für den Unterricht jedenfalls.
Ich merke allerdings, es fehlt wahrscheinlich viel Kontext.
Und ich müsste wahrscheinlich auch klären, dass im Wortlaut das Wort "Aufzeichnungen" einfach falsch übersetzt wurde: die Email war nicht auf deutsch und die buchstäbliche Bedeutung war ja "Tonaufnahme".
Ich freue mich auf weitere Meinungen : )
Zitatit denen ich seit Jahren lebe und faktisch meine Familie sind. :
Ja, menschlich schon. Juristisch sind es aber Dritte.
ZitatUnd ich müsste wahrscheinlich auch klären, dass im Wortlaut das Wort "Aufzeichnungen" einfach falsch übersetzt wurde: die Email war nicht auf deutsch und die buchstäbliche Bedeutung war ja "Tonaufnahme". :
Ok, dann hat man damit
ZitatIch merke allerdings, es fehlt wahrscheinlich viel Kontext. :
Recht.
Ein Forum wäre wohl mit so was überfordert, denn es muss der ganze Kontext berücksichtigt werden.
Deshalb auch der Hinweis auf die externe Hilfe.
Zitat:Vielen lieben Dank an demjenigen, der mir etwas Klarheit schafft!
Oh Mann!
Klarheit wäre gewesen, wenn Sie sich auf die Hauptsache - nämlich die Umgangs-Angelegenheit - konzentriert hätten.
Sie haben jetzt selbst dafür gesorgt, dass Unklarheit entsteht - das nutzt der Gegenseite.
Die Gegenseite hatte in der Umgangs-Angelegenheit schlechte Karten - uns Sie haben mit Ihrem Anruf dafür gesorgt, dass der Gegner von seinen schlechten Karten ablenken kann.
Grundregel: Wer recht hat, der konzentriert sich darauf, Recht zu bekommen. Wer kein Recht hat, versucht davon abzulenken und zündet Nebelkerzen. Und dafür haben Sie der Gegenseite eine prima Gelegenheit geboten - völlig sinnlos.
Vielmehr haben Sie Ihrer Freundin einen Bärendienst erwiesen: Denn beim Jugendamt ist jetzt die Information angekommen, dass ein Unbeteiligter (also Sie als nicht-Elternteil des Kindes) sich in die Sache zwischen Ihrer Freundin und deren Ex-Partner einmischt. Das macht es für Ihre Freundin nicht einfacher.
Wenn Sie Anzeige erstatten:
- Polizei und Justiz haben wenig Lust, sich in einen Streit zwischen Expartnern einzumischen. Da passiert nichts. Da wird auch niemand bestraft.
- Der Ex-Partner wird behaupten, dass er das Gespräch in Wirklichkeit gar nicht aufgezeichnet hat, sondern Sie nur verunsichern wollte - was er ja auch geschafft hat. Dann ist die Sache erledigt.
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Mir ist bewusst, dass ich Gelegenheit für weitere Ablenkung geliefert habe. Das bereue ich einerseits. Andererseits läuft die Sache schon Jahren so und diesmal konnte ich nicht mehr schauen, wie Freundin und Kind leiden und nichts tun - es war kein impulsiver Anruf, ich hatte ja meine Freundin gefragt, ob sie wollte, dass ich auch einmal versuche, mit ihm zu reden, sie war einverstanden.
Gut ist der Hinweis, dass er jederzeit sagen könnte, er hat gar nichts aufgenommen, und da passiert nichts. Ich tippe eigentlich darauf, dass er das wirklich gemacht hat (wie gesagt, es gab bereits geduldete Erpressungen und Hausfriedensbruch, da er überhaupt kein Verständnis für Regeln hat), aber das kann ich nicht beweisen.
Meine Frage bleibt ja, ob alleine die Behauptung (sogar vor einer offiziellen Stelle!), dass er tatsächlich die Straftat begangen hat, zu etwas führen kann.
Ich hab auch sicherlich nicht vor, mit ihm Spielchen anzufangen, selbst nicht auf diese nächste Provokation einzugehen (z.B. auf seine Email persönlich zu antworten oder so). Die Sache bleibt zwischen meiner Freundin und ihm. Der Gedanke war lediglich, dass er endlich kooperiert und anständiger wird, wenn er eine Strafanzeige bekommt, d.h. er versteht, dass es Regel gibt und er nicht alles machen und sagen kann, was er will. Aber klar, kann zu nichts führen und eine weitere Eskalation sein, ich sehe da schon ein.
ZitatMeine Frage bleibt ja, ob alleine die Behauptung (sogar vor einer offiziellen Stelle!), dass er tatsächlich die Straftat begangen hat, zu etwas führen kann. :
Jein - wenn er behaupten würde, er hätte einen Mord begangen, würde das schon zu etwas führen. Da würden dann Überprüfungen vorgenommen, ob die Straftat tatsächlich stattgefunden hat. Aber nicht bei einer so unbedeutenden Straftat wie "unerlaubte Aufzeichnung eines Telefonats".
Wenn Sie Anzeige erstatten, wird folgendes passieren:
Der Ex-Partner bekommt wahrscheinlich einen sogenannten Anhörungsbogen per Post zugeschickt, da steht dann grob drauf, was ihm vorgeworfen wird (nämlich die unerlaubte Aufzeichnung) und dann kann er sich schriftlich dazu äußern. Meist gibt es schon Felder zum Ankreuzen "ich gebe die Tat zu", "ich geben die Tat nicht zu", "ich möchte nichts sagen und werde einen Anwalt beauftragen" und noch einige mehr.
Wenn der Ex-Partner "ich gebe die Tat nicht zu" ankreuzt oder den Anhörungsbogen einfach nicht zurückschickt, wird das Verfahren zu 99% im Sande verlaufen. Für weitere, aufwändige Ermittlungen ist die Tat nicht schwerwiegend genug (theoretisch könnte die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung machen, das Handy beschlagnahmen lassen und für teures Geld von einem Experten prüfen lassen, ob auf dem Handy eine Aufnahme gespeichert wurde) und zum anderen merkt die Polizei / die Staatsanwaltschaft sofort, dass die Anzeige nur den Zweck hat, der Freundin einen Vorteil im Umgangsverfahren zu verschaffen (was ja nicht ganz falsch ist).
Was Sie nicht unterschätzen sollten:
Wenn ein Verfahren im Sande verläuft, fühlt sich das für die angezeigte Person wie ein Sieg an. Da muss man sich überlegen, ob man der angezeigten Person das gönnen will oder ob man das mit der Anzeige nicht lieber gleich sein lässt.
(Das ist jetzt ein allgemeiner Ratschlag, den ich häufiger schreibe.)
Na ja, die Anzeige an sich hat mit dem Umgang nichts zu tun, da gibt's schon ein laufendes Verfahren bei Familiengericht, womit er hoffentlich zum geregelten Umgang gezwungen wird. Das Ziel ist gar nicht, ihn vom Kind zu trennen, im Gegenteil: er soll zur Planung verlässlicher, angemessener Besuche durchs Gericht gezwungen werden. Aber ist ja andere Sache.
Meine Strafanzeige würde bezwecken, dass er merkt, es gibt Grenzen bei dem, was er macht und sagt. Der Mann hat keine Ahnung von Regeln und kein Rechtsverständnis, wie gesagt es gab bereits grenzwertiges Verhalten in der Vergangenheit. Letztlich wäre mir auch Recht, wenn die Sache eingestellt wird, z.B. wenn er angibt, die Tonaufnahme gab's wirklich nicht - Hauptsache merkt er, er soll zukünftig drauf aufpassen, wie er sich verhält und unter gewissen Schienen bleiben. Ich hab aber ja die Email, die kann ich bei der Anzeige beilegen und da steht es schwarz auf weiß.
Ich würde davon aber unbedingt absehen, wenn es die Möglichkeit gibt, dass er die Sache nicht nur bestreitet, sondern einen Anwaltkampf mit mir startet und die Sache lang, teuer und komplett nutzlos wird...
Lilulz, wenn er denn überhaupt von der Strafanzeige erfährt und mitbekommt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, so hast Du eines auf jeden Fall erreicht: eine weitere Verhärtung der Fronten. Und zusätzlich hat er dann schwarz auf weiß, dass nichts geschieht. Das bringt doch gar nichts.
Bei Euch wird offensichtlich mit harten Bandagen gekämpft. Die Kindsmutter will etwas geregelt haben, der Kindsvater will das nicht. Ich bin zwar auch ein absoluter Anhänger von geregeltem Umgang mit beiden Elternteilen, wirklich. Aber es gibt Fälle, da funktioniert es einfach nicht. Und da frage ich mich immer, wo in diesen Fällen das Kindeswohl bleibt. Man kann doch nicht ernsthaft glauben, dass ein erzwungener Umgang mit dem Kind dem Kindeswohl entspricht. Die haben dann viel lockere Freude miteinander, wirklich. Und dann kommt noch die Vollstreckung des Umgangs; der wird dann vom Gerichtsvollzieher unter Polizeischutz wahrgenommen. Auch das macht dem Kind viel Freude, glaub es mir mal.
Was hat sich bewährt, hat zwar nichts mit Strafrecht zu tun, aber trotzdem: Der Next sollte sich grundsätzlich raus halten. Die eigene persönliche Alltagsplanung ohne den unzuverlässigen Vater durchführen. Wenn er denn mal Zeit hat und das Kind sehen will, dann überprüfen, ob es mit der eigenen Planung/Planung des Kindes passt. Wenn nicht, dann hat der Vater halt Pech gehabt. Dem Kind klar rüber bringen, dass der Vater sich meldet, wenn er Zeit hat und man dann guckt, was geht.
Ich wünsche dem Kind, dass es nicht weiter für den Machtkampf der Eltern untereinander instrumentalisiert wird.
wirdwerden
Also ob das Interesse bei den Ermittungsbehören besonders groß oder klein ist, in diesem Fall zu ermitteln, ist ja zweitranging. Erstmal stellt sich die Frage, ob hier überhaupt (möglicherweise) Straftaten begangen wurden.
In Betracht kämen meiner Ansicht § 201 StGB (unerlaubtes Aufzeichnen des Telefongesprächs), sowieso üble Nachrede und falsche Verdächtigung.
Zudem hat er diese Äußerungen auch gegenüber dem Jugendamt getätigt, daher würde ich das nicht mehr (nur) als Privatstreit sehen.
ZitatWas Sie nicht unterschätzen sollten: :
Wenn ein Verfahren im Sande verläuft, fühlt sich das für die angezeigte Person wie ein Sieg an. Da muss man sich überlegen, ob man der angezeigten Person das gönnen will oder ob man das mit der Anzeige nicht lieber gleich sein lässt.
Ja, das habe ich in diesem Forum auch schon oft gelesen (allerdings nicht nur von Ihnen) und bin immer sehr verwundert

Durchaus wird sich die Person beim nächsten Mal dann besser überlegen, ob man nochmals so eine Aktion bringt und falls doch, wird es bei der nächsten Anzeige eben nicht mehr mit einer Einstellung enden.
Mein Einschätzung: Eine Anzeige kann hier durchaus Sinn machen, wenn man dieser Person eine Lektion erteilen möchte oder man befürchtet, es könnte weitere derartige Aktionen geben. Der Ausgang des Ermittlungsverfahren lässt sich schlecht vorhersagen, den notwendigen Anfangsverdacht würde ich hier aber als gegeben sehen.
ZitatDer Mann ist Ausländer, spricht kein Deutsch und hat offensichtlich keine Ahnung, wie es hier läuft. :
Rein Interessehalber: In welcher Sprache war denn das Telefongespräch?
Wenn man erst ein 1,5-stündiges Telefongespräch von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen müsste, um herauszubekommen, ob etwas strafbares passiert ist - das können Sie vergessen. Die Kosten will niemand tragen (weder Polizei noch Justiz).
Vielen Dank an alle für die Beiträge!
ZitatIn welcher Sprache war denn das Telefongespräch? :
Das Gespräch wurde auf Englisch geführt.
ZitatIn Betracht kämen meiner Ansicht § 201 StGB (unerlaubtes Aufzeichnen des Telefongesprächs), sowieso üble Nachrede und falsche Verdächtigung. :
Zudem hat er diese Äußerungen auch gegenüber dem Jugendamt getätigt, daher würde ich das nicht mehr (nur) als Privatstreit sehen.
Das war genau mein Gedanke!
ZitatDurchaus wird sich die Person beim nächsten Mal dann besser überlegen, ob man nochmals so eine Aktion bringt und falls doch, wird es bei der nächsten Anzeige eben nicht mehr mit einer Einstellung enden. :
Und das genau mein Ziel, weil für die Zukunft mit weiterem Fehlverhalten sicher zu rechnen ist...
Wenn ich Anzeige wg der Tonaufnahme erstatte, macht er das nicht wieder. Wenn ich auch üble Nachrede oder Veredelung erwähne, könnte es schwieriger werden, weil da wäre das aufgenommene Gespräch von Relevanz. Wie sie sagten, glaub ich aber, dass keiner sich die Mühe nimmt, das alles zu übersetzen, v.a. wäre mein Einverständnis nötig.
Der Mann ist aber besonders schwierig, rechthaberisch und angrenzend großwahnsinnig, und ich (und Freundin) können uns gut vorstellen, dass er sich rächen wird - mögliche Anzeige wg Bedrohung usw. Dann wird eine "Aussage gegen Aussage"-Geschichte, muss man sich anwaltliche bewaffnen usw. Auch ungeschickt.
Oder ich könnte einwilligen, das Gespräch vorzulegen - wie gesagt, den Mann habe ich nicht beleidigt außer Z.B. "bist ein furchtbarer Vater" aber nie sonst geschimpft, und überhaupt nicht bedroht. Ausnahme: ob etwas wie "dein Kind wirst du bis zur Umgangsregelung im Gericht dann nicht mehr sehen, wenn du dich so stellst" als Bedrohung gilt? Glaub ich nicht, da ich sowieso keine Autorität über das Kind habe, bin ja kein Elternteil.
Also wie ich das verstehe gibt's nichts was Bedrohung an oder Beleidigung zu seiner Person bedeutet, und die Aufnahme ist sowieso rechtswidrig.
Ich würde aber wie gesagt ungerne einen hartnäckigen Streit eingehen, stattdessen kann man immer sagen, besser nichts tun und nicht weiter eskalieren.. und deswegen suche ich Rat : )
PS. Meine Freundin wäre auch für eine Anzeige, damit er endlich mit seinem Wahnsinn gegen eine Wand stößt...
ZitatPS. Meine Freundin wäre auch für eine Anzeige, damit er endlich mit seinem Wahnsinn gegen eine Wand stößt... :
Meiner Ansicht nach kann man sowas durchaus anzeigen. Ob Sie das machen wollen, müssen Sie letztendlich selbst entscheiden. Es kann schon sinnvoll sein, dieser Person mal die Grenzen aufzuzeigen. Die Äußerungen gegenüber dem Jugendamt sollte man dann einfach mitnehmen bzw. vorlegen.
Auf das Ermittlungsverfahren selbst hat man sowieso keinen Einfluss, daher bringt es als als Anzeigenerstatter auch nicht viel, sich den Kopf darüber zerbrechen, was denn passieren oder nicht passieren könnte. Auch bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit wird das gespeichert und diese Person wäre dann diesbezüglich "vorgemerkt". Das wäre ja in Ihrem Sinne.
ZitatDurchaus wird sich die Person beim nächsten Mal dann besser überlegen, ob man nochmals so eine Aktion bringt und falls doch, wird es bei der nächsten Anzeige eben nicht mehr mit einer Einstellung enden. :
Den Optimismus dürfte hier keiner teilen.
ZitatMeine Freundin wäre auch für eine Anzeige, damit er endlich mit seinem Wahnsinn gegen eine Wand stößt... :
Dann bitte nicht wundern, wenn man selber plötzlich gegen eine Wand fährt und es blutige Nasen gibt ...
ZitatKann ich eine Anzeige erstatten und mit welchem Erfolgschance? :
Eine Anzeige kann man immer erstatten. Nur ist die bloße Behauptung eine illeg. Tonaufnahme erstellt zu haben noch keine Straftat gem. § 201 StGB. Nur das tatsächliche Erstellen (Verwenden etc.) wäre eine. Ferner käme theo. eine falsche Verdächtigung (durch die Mail ans Jugendamt) in Frage. Hinsichtlich der behaupteten Bedrohung wäre dann wieder die Frage, ob es sich um eine Bedrohung iSv. § 241 handelt, also ob mit einer rechtswidrigen Tat gedroht wurden (worden sein soll). Auch eine wider besseres Wissen behauptete Beleidigung wäre zwar eine falsche Verdächtigung, aber es müsste ihm halt nachgewiesen werden, dass es keine Beleidigung gab und er sie wider besseres Wissen behauptet hat. Hinsichtlich § 186 StGB würde ich bezweifeln, dass die Behauptung einer Beleidigung in diesem Kontext die Schwelle zur potenziellen "Verächtlichmachung/in der öffentlichen Meinung herabwürdigen" überschreitet, Selbst wenn man das so sähe und selbst wenn nicht mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verwiesen würde, wäre hier wohl viel eher mit einer Einstellung wegen "geringer Schuld" zu rechnen als mit einer (Verurteilung zu einer) Geldstrafe.
ZitatLetztlich wäre mir auch Recht, wenn die Sache eingestellt wird, z.B. wenn er angibt, die Tonaufnahme gab's wirklich nicht - :
Ich würde ja eher denken, dass ihn das in seinem Verhalten noch bestärkt, in der Form dass er merkt/denkt, dass man ggf. durchaus Straftaten begehen kann und schlichtes Leugnen im Nachhinein ausreicht, um nicht belangt werden zu können.
ZitatJa, das habe ich in diesem Forum auch schon oft gelesen (allerdings nicht nur von Ihnen) und bin immer sehr verwundert . Meiner Ansicht nach ist niemand gerne Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, erhält Briefe von der Polizei oder beschäftigt sich mit solchen Dingen. :
Das mag für den "Otto-Normal-Verbraucher" sicherlich zutreffend sein. Menschen die anderen gerne -wie auch immer- das Leben schwer machen (vorzugsweise Ex-Partnern, oder Personen die die eigenen Liebesbekundungen verschmäht haben), verbuchen Verfahrenseinstellungen durchaus gerne als "Sieg" (in ihrer eigenen Welt) und sehen "Post von der Polizei" als willkommene Gelegenheit an, ein um's andere Mal "ihre Version der Geschichte zu erzählen". Wenn's dann noch Erfolg hat, umso besser...
-- Editiert von User am 13. August 2023 15:04
Zitatdurchaus gerne als "Sieg" (in ihrer eigenen Welt) :
Völlig verständlich. Es mag tatsächlich auch sein, dass eine Einstellung in seinen Augen als Sieg rüberkommt. ABER: die heimliche Tonaufnahme und die Behauptungen waren ja seine Strategie, sich als Opfer darzustellen: in seinem Kopf hat er damit was Kluges gemacht (hatte angeblich genauso in seinem Land einen Streit gegen den Arbeitgeber gewonnen und fühlte sich danach ein Halbgott deswegen).
Das Ziel der Anzeige wäre eigentlich nur das, dass ihm seine Spielchen nicht mehr so klug erscheinen und, dass er sich nicht so allmächtig fühlt und lernt, dass es Regeln gibt. Auch ist denke ich nicht so schön für einen Extra-EU-Bürger, eine strafrechtliche Eintragung zu haben... Von daher würde ich das machen, solange es keine schlechtere Konsequenzen für mich dann entstehen... Der Umgangsstreit ist ja bereits übel und wird sowieso verschärft.
Noch was fällt mir ein: bevor ich anrief hatte ich meine Freundin gefragt, ob sie das für zielführend fand - und sie hat mir ja seine Nummer gegeben. Könnte das wiederum ein Problem sein? Auch seine Adresse kenne ich nicht, müsste ich sie fragen, für die Anzeigenerstattung...
ZitatDas Ziel der Anzeige wäre eigentlich nur das, dass ihm seine Spielchen nicht mehr so klug erscheinen und, dass er sich nicht so allmächtig fühlt und lernt, dass es Regeln gibt. :
Ist halt dumm, wenn das Verfahren eingestellt wird - denn dann passiert ja genau das Gegenteil.
@Streetworker
Ja, er behauptet, eine Aufnahme erstellt zu haben und falls er das auch getan hat, wäre dies auf strafbar. Zumindest für einen Anfangsverdacht wird meiner Ansicht nach reichen, ob auch für eine Verurteilung, vermag ich hier nicht zu sagen, würde es aber nicht ausschließen.
Wir wissen doch bspw. auch gar nicht, ob sich diese Person im Ermittlungsverfahren einlassen wird und die Tat vielleicht auch zugibt, es scheint sich ja zumindest um einen sehr mitteilungsbedürften Menschen zu handeln. Also daher finde ich das schwierig, hier einen möglichen Ausgang vorwegzunehmen.
ZitatDas mag für den "Otto-Normal-Verbraucher" sicherlich zutreffend sein. Menschen die anderen gerne -wie auch immer- das Leben schwer machen (vorzugsweise Ex-Partnern, oder Personen die die eigenen Liebesbekundungen verschmäht haben), verbuchen Verfahrenseinstellungen durchaus gerne als "Sieg" (in ihrer eigenen Welt) und sehen "Post von der Polizei" als willkommene Gelegenheit an, ein um's andere Mal "ihre Version der Geschichte zu erzählen". :
Mir ist schon klar, dass es solche Leute gibt. Wenn aber Straftaten nicht angezeigt werden, nur weil man Angst oder Sorge hat, dass das Verfahren eventuell eingestellt wird, dürfte realistisch gesehen so gut wie gar nichts mehr angezeigt werden. Eine Einstellung eines Verfahrens ist ja nun wirklich auch kein Weltuntergang.
Vor allem Leute in Rechtsforen (damit meine ich nicht Sie persönlich, sondern ganz allgemein) wären doch vermutlich bei den ersten - falls dieser Sachverhalt sie selbst betreffen würde - die am nächsten Tag bei der Polizei wären und diesen Sachverhalt zu Anzeige bringen würden

ZitatVor allem Leute in Rechtsforen (damit meine ich nicht Sie persönlich, sondern ganz allgemein) wären doch vermutlich bei den ersten - falls dieser Sachverhalt sie selbst betreffen würde - die am nächsten Tag bei der Polizei wären und diesen Sachverhalt zu Anzeige bringen würden :
Eher nicht, wenn man sich damit - insbesondere in Bezug auf andere laufenden Verfahren - kontraproduktiv verhält.
Zitatdie behauptete, der Freund seiner Ex-Frau zu sein" und sei bedroht und beleidigt worden; er habe davon Aufzeichnungen gemacht und könne sie jederzeit vorlegen. :
Solche Behauptungen dürften für das andere Verfahren allerdings eher kontraproduktiv sein. Das sollte man nicht unwidersprochen stehen lassen.
Zitatkontraproduktiv :
Naja was heißt kontraproduktiv..wie gesagt der Umgangsstreit ist bereits übel. Wenn meine Freundin ihren Weg nicht bekommt - geregelter Umgang - dann ist es wohl so:
ZitatDie eigene persönliche Alltagsplanung ohne den unzuverlässigen Vater durchführen. Wenn er denn mal Zeit hat und das Kind sehen will, dann überprüfen, ob es mit der eigenen Planung/Planung des Kindes passt. Wenn nicht, dann hat der Vater halt Pech gehabt. :
Was eigentlich der jetztige Zustand ist. Er hatte übrigens auch angekündigt, dass wenn das Gericht ihn zu einem gewissen Umgangsschema zwingt, wird er sowieso Beschwerde einlegen, "und dann zum höheren Gericht gehen, und dann zum höheren..." (Seine Worte..). Deswegen fürchte ich sowieso, dass der Umgang noch lange nicht geregelt wird.
Aber dann wäre es mindestens Schluss mit seiner Anschuldigungen und Spielchen, dass ihm der Kontakt zum Kind verwehrt wird und er Opfer ist - was er mit der Email eben versuchte darzulegen. Er steht sich selbst im Wege und begeht sogar Straftaten mit seinem Fehlverhalten.
ZitatFolge: in einer Mail bei Jugendamt infolge der nächsten Streit erwähnt er u.a., er sei "von einer Person aus anonymer Nummer angerufen worden, die behauptete, der Freund seiner Ex-Frau zu sein" und sei bedroht und beleidigt worden; er habe davon Aufzeichnungen gemacht und könne sie jederzeit vorlegen. :
Die unbefugte Aufzeichnung des Telefongesprächs ist eine Straftat (§201 StGB) und unterliegt einem Beweisverwertungsverbot. D.h.: sie kann vor Gericht nicht als Beweismittel eingebracht werden. Stattdessen würde aber auf einen Strafantrag des unbefugt Aufgenommenen eine Strafverfahren gegen den Aufnehmer eingeleitet werden.
ZitatDas findet sich nichts von "heimlichen Tonaufnahmen" ... :
§201 StGB stellt nicht "heimliche Aufnahmen" unter Strafe, sondern unbefugte Aufnahmen.
Für das "Befugt sein" würde im beschriebenen Fall die Einwilligung des aufgenommenen Gersprächspartner erforderlich sein - und davon ist im EP nichts zu lesen.
ZitatEine Anzeige kann man immer erstatten. Nur ist die bloße Behauptung eine illeg. Tonaufnahme erstellt zu haben noch keine Straftat gem. § 201 StGB. :
Richtig. Aber spätestens wenn der Betreffende diese Tonaufnahme dann beim Jugendamt oder vor Gericht oder bei der Polizei oder wo auch immer als Beweis für die angeblichen Beschimpfungen usw. vorlegt, ist die unbefugte Tonaufnahme damit bewiesen.
(Es sei denn, man könnte eine Einwilligung des Gesprächspartners in die Aufnahme vorweisen.)
ZitatAber spätestens wenn der Betreffende diese Tonaufnahme dann beim Jugendamt oder vor Gericht oder bei der Polizei oder wo auch immer als Beweis für die angeblichen Beschimpfungen usw. vorlegt, ist die unbefugte Tonaufnahme damit bewiesen. :
Ja - aber wenn man jetzt Anzeige erstattet, wird der Betreffende die Tonaufnahme bestimmt nicht(!) vorlegen, sondern behaupten, dass es gar keine Tonaufnahme gibt.
Zitatbehaupten, dass es gar keine Tonaufnahme gibt :
Das mag natürlich sein, aber wäre sowieso in meinem Sinne. Dadurch würde er einen sehr schlechten Eindruck machen - er müsste vorm Jugendamt von seinen Anschuldigungen zurücktreten, zugeben, dass er gelogen hat und würde so einen sehr schlechten Eindruck machen...
Oder: er beharrt aus Stolz auf seine Position und gibt seine Straftat zu. Wahrscheinlich wird er sagen, dass sowieso Bedrohungen oder was auch immer gab, müsste dies aber selbst beweisen - ohne jegliche Beweis in der Hand.
Denke ich da falsch?
Zitater müsste vorm Jugendamt von seinen Anschuldigungen zurücktreten, zugeben, dass er gelogen hat und würde so einen sehr schlechten Eindruck machen... :
Warum müsste er beim Jugendamt davon zurücktreten? Das Jugendamt wird sich überhaupt nicht für das Telefonat und dessen Inhalt interessieren - außer vielleicht, dass es mit Stirnrunzeln zur Kenntnis nimmt, dass sich Personen einmischen, die nicht Elternteile des Kindes sind.
Zitatsich Personen einmischen, die nicht Elternteile des Kindes sind. :
Das ist nicht geschickt und ich bin mir davon bewusst. Ich hab Kontakt zu dem Mann zum ersten Mal nach Jahren gesucht, weil ich lediglich dachte, ich könnte als Dritte ein bisschen Sinn sprechen. War meinerseits vielleicht naive und klar, er hat die Sache benutzt und aggraviert für seine Zwecke.
Die Alternative wäre jetzt nichtstun, da müsste man mit den durchaus schon schwerer Anschuldigung leben, dass er bedroht wurde.
Wenn er eine Anzeige aber bekommt, würde das Jugendamt schon von der Sache erfahren, weil meine Freundin ja auch in Kontakt mit denen ist und wird erklären, wie mein Versuch eine Einmalsache war aber übertrieben ausgenutzt und gelogen würde, weswegen es auch zu Anzeige kam.
Ich erwähne noch, dass dieser Mann einmal völlig ungeplant zu uns kam, weil er entschied, er musste jetzt das Kind sehen (ohne jegliche Planung) und da die Mutter nicht wollte, Steine gegen das Fenster vom Kindeszimmer warf und den Fuß in die Tür stellte, als ich ihn bat, wegzugehen. Das ist ja Hausfriedensbruch. Und selbst damals haben wir nichts gemacht. Also irgendwie wird man leider involviert, wenn man diese Sachen erlebt... Die Mutter hat schon fast Angst, überhaupt das Kind ihm zu übergeben.
Du bist kein "Dritter".
Jede deiner Handlungen wird auch der Mutter "gutgeschrieben".
ZitatIch erwähne noch, dass dieser Mann einmal völlig ungeplant zu uns kam, weil er entschied, er musste jetzt das Kind sehen (ohne jegliche Planung) und da die Mutter nicht wollte, Steine gegen das Fenster vom Kindeszimmer warf und den Fuß in die Tür stellte, als ich ihn bat, wegzugehen. Das ist ja Hausfriedensbruch. :
Und warum ruft man dann nicht die Polizei?
Als Jugendamt würde ich mir ja Gedanken machen, ob das Kind dort sicher aufgehoben ist.
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