Hallo,
Es geht um folgendes, ich bin 17 Jahre werde nächste Woche 18 Jahre. Ich bin in der 9. Woche schwanger. Die Familie insbesondere die Mutter und der Vater wollen dass ich abtreibe. Wenn es nach der Mutter ginge sofort. Sie kamen mir mit den Argumenten: "Wenn du nicht abbtreibst, stehst du alleine da" "Du versaust damit die Karriere meinens Sohnes" "Mein Sohn wird sich auch noch gegen dich stellen" "Treibe ab ist das beste für meinen Sohn" "Mein Sohn zieht nicht zu dir wenn du das Kind behältst"
Ehrlich gesagt fühle ich mich total unter Druck gesetzt denn sie hat gesagt wenn ich jetzt nicht innerhalb der nächsten 2 Wochen abtreibe, werde ich auf mein Leben nicht mehr glücklich.
Jetzt wollte ich fragen, da ich mich nicht so auskenne. Ist das schon Nötigung zur Abtreibung? Weil sie mich ja seelisch unter Druck setzt.
Danke schon mal im Vorraus.
Liebe Grüße
L.
Versuch zum Zwang zur Abtreibung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nö, denn die Hinweise sind ja nicht so ganz falsch. Mein dringender Rat: konzentrier Dich auf das Wesentliche, und hol Dir Hilfe. Geh sofort (!) zum Jugendamt in Deinem Ort, lass Dich beraten. Es gibt auch jede Menge andere Anlaufstellen für junge werdende Mütter, etwa pro familia, die caritas, diakonie u.s.w. Aber, werde sofort aktiv! DAs ist jetzt wichtig.
Und dann überleg, wie Du Dir Dein weiteres Leben mit oder ohne Kind organisieren willst, wer gegebenenfalls während Deiner Schulzeit/Arbeit/Ausbildung für das Kind sorgen soll, wie es finanziell laufen soll, wo Ihr wohnen werdet. Das ist jetzt wichtig!
wirdwerden
ZitatNö, denn die Hinweise sind ja nicht so ganz falsch. Mein dringender Rat: konzentrier Dich auf das Wesentliche, und hol Dir Hilfe. Geh sofort (!) zum Jugendamt in Deinem Ort, lass Dich beraten. Es gibt auch jede Menge andere Anlaufstellen für junge werdende Mütter, etwa pro familia, die caritas, diakonie u.s.w. Aber, werde sofort aktiv! DAs ist jetzt wichtig. :
Und dann überleg, wie Du Dir Dein weiteres Leben mit oder ohne Kind organisieren willst, wer gegebenenfalls während Deiner Schulzeit/Arbeit/Ausbildung für das Kind sorgen soll, wie es finanziell laufen soll, wo Ihr wohnen werdet. Das ist jetzt wichtig!
wirdwerden
Ich bin absolut abgesichert. Ich darf meine Ausbildung unterbrechen und danach wieder weiter machen. Finanziell bin ich ebenfalls abgesichert auch unter anderem durch Caritas. Es ist alles schon komplett organisiert.
Und laut meinens Erachtens und der der anderensind das keine Hinweise mehr.
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Das Verhalten der Eltern deines Freundes ist sicherlich nicht sonderlich schön, aber eine Nötigung stellt das noch(!) nicht da.
Aber selbst wenn, was willst du machen? Sie anzeigen? Ob dein Freund dass so sonderlich prickelnd finden würde?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.07.2018 07:52
ZitatDas Verhalten der Eltern deines Freundes ist sicherlich nicht sonderlich schön, aber eine Nötigung stellt das noch(!) nicht da. :
Aber selbst wenn, was willst du machen? Sie anzeigen? Ob dein Freund dass so sonderlich prickelnd finden würde?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.07.2018 07:52[/quote
Ab wann ist denn eine Nötigung vorhanden, wie gesagt ich kenne mich da nicht aus.
Er hat selbst die Nase voll. Er will auch nur noch von zuhause weg.
Kontakt zu den Schwiegereltern einstellen, Nummern blockieren, aus dem Weg gehen.
Erst wenn man schriftliche Drohungen in der Hand hätte, kann man über eine Anzeige nachdenken. Ansonsten ist das sinnlos.
Wie deckt die Caritas Sie denn finanziell ab? Das würde mich sehr interessieren. Sie müssen ja mindestens für die nächsten 18 Jahre zusehen, daß eine Wohnung vorhanden ist, Nahrung, Pflegemittel und all das, was man halt so zum Leben braucht.
ZitatFinanziell bin ich ebenfalls abgesichert auch unter anderem durch Caritas. :
ZitatIst das schon Nötigung zur Abtreibung? :
Nötigung ist da so noch lange nicht zu erkennen.
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Zitat:Weil sie mich ja seelisch unter Druck setzt.
Das ist keine Nötigung.
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