Versuchte Körperverletzung - kann ich diesen Typen anzeigen?

23. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Versuchte Körperverletzung - kann ich diesen Typen anzeigen?

Hallo,habe gestern eine aussernandersetzung( nur gestritten wurden nicht handgreiflig )gehabt daraufhin kamen 2Zivilpolizisten zu mir ,und sagten das ich eine Anzeige wegen VERSUCHTER KÖRPERVERLETZUNG bekommen werde ,hab zunächst erst gedacht dass ich schlecht höre,weil ich nciht weis wie sie auf das kommen das ich jemanden verletzen wollte,mitten im gespräch kam einer von den andern auf mich zu mit eienr aggresiven haltung, wollte mich schlage,der Polizist schützte mich,nun meine Frage kann ich jetztz diesen Typen auch Anzeigen weil er ja mich schlagen wollte.

Ich hab versucht den Polizisten zu erklären das ich keine Probleme haben möchte und keine Absicht habe jemanden zu Verletzen

Der Polizist hat mir ein Platzverweis gegeben bin dann nachhause.

Meine Frage kann ich diesen Tyüpen Anzeigen ?

Bin Vorbestraft habe Bewährung 8Monate auf 2Jahre,endet am Januar ,was kann mich erwarte wen ich verurteilt werde


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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn in dem neuen Verfahren eine Geldstrafe oder eine, warum auch immer, erneut zur BW ausgesetzte Freiheitsstrafe herauskommt, ist mit einer Verlängerung der alten BW zu rechnen.
Kommt eine Freiheitsstrafe ohne Strafaussetzung zur BW heraus, dürfte die alte BW widerrufen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

könnte die Anzeige fallen gelassen werden wen ich ihn Anzeige würde ja Aussage gegen aussage Anzeige gegen Anzeige .
Was könnte ich machen jetztz in meinem fall.
Vorbestarft wegen Raupdelikte,Arbeite und habe aus meiner Vergangenheit gelernt .Was sollte ich jetztz tun ?Einen Anwalt hollen oder warte ob die Sache fallen gelassen wird???

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Beide Verfahren werden parallel geführt. Da wird nichts eingestellt, nur weil es ein Gegenverfahren gibt. Der Sachverhalt wird ermittelt, also alle Beteiligten vernommen. Dann muss sich der zuständige Amts- oder Staatsanwalt entscheiden, was nach Aktenlage gewesen sein wird.

Anwalt?
Das können Sie natürlich halten wie Sie wollen.
Ich weiß aber, was ich machen würde, wenn eine Bewährung auf dem Spiel steht und es wichtig ist, den Akteninhalt zu kennen. Sie wissen ja am Ende nur, was Sie selbst ausgesagt haben (wenn Sie denn mal vernommen sein werden).

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