Versuchter Betrug - alles zugeben?

19. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)
Versuchter Betrug - alles zugeben?

Hallo liebe Forengemeinde,

gestern passierte etwas sehr dummes. Ich war gemeinsam mit meiner Freundin einkaufen und wir haben auf einige Artikel Gemüseaufkleber geklebt, so dass eine Schachtel Pralinen anstatt für 7 € für 0,20 € z.B. gescannt wurde. Das haben wir bei ca. 6 Artikel gemacht. Die Tatsächliche Summe wird ca 30-35 € gewesen sein.
Wir kamen garnicht dazu "den versuchten Betrug" abzuschließen, da die AUfsichtsperson an der SB Kasse dies merkte. Wir mussten in einen Raum und stritten erstmal die ganze Sache ab...
Unsere personalien wurden festgehalten und wir durften gehen.
Ich hörte, wie der Detektiv zu der Chefin sagte "dass war nur ein Versuch, das werden die niemals verfolgen" und die Chefin entgegnete "Nein nein, das reicht. WIr machen die Anzeige.". Während des GEspräches beharrte der Detektiv darauf, dass wir uns bei der Verhandlung sehen werden, jedoch kurz bevor wir gehen werden sagte er auch offen zu uns, dass das Verfahren wohl sowieso eingestellt wird und wir sollten an unserem Gewissen arbeiten.

Wenn der Brief von der POlizei kommt, werden meine Freundin und ich alles zugeben. Die Tat erfolgte einfach nur aus der Not, da unsere Mitbewohnerin nun auszieht, wir keinen Nachmieter haben und das Bafög nun auch noch weg fällt und wir wenigstens zu Weihnachten was tolles essen wollten :(

War doof...und wie :/
Ich habe mir nichts zu schulden kommen bis dato, außer, dass ich mit 18 meinen Führerschein wegen fahren unter Alkohleinfluss abgeben musste.
Ist mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen ? Ist es sinnvoll den Staatswanwalt in meiner schriftlichen Stellungnahem darum zu bitten ? Natürlich gegen Zahlung eines Bußgeldes o.ä.
Leider kann ich mir keinen Eintrag ins Führungszeugnis erlauben, da dieses für meine Promotion leer sein sollte...

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22 Antworten
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#1
 Von 
May238
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch hier gilt: der Versuch ist strafbar!
Es käme vielleicht noch die Urkundenfälschung hinzu!

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Mit einem Hasuverbot müsst ihr auf alle Fälle rechnen, abe rich denke damit kann man ja leben! Es könnte schon sein, dass es eingestellt wird, da es auch ein geringer Wert ist.
Ansonsten wird vielelicht ein kleines Bußgeld hinzukommen. Das wäre meine Einschätzung!

-- Editiert am 19.12.2010 15:14

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#2
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für diese Nachricht.
Ja, das Hausverbot wurde uns mündlich schon erteilt. Die Chance, dass nun doch von einer Anzeige seitens dem Kaufhaus abgesehen wird, ist wohl eher sehr gering, oder?
Ich habe in diesem Forum etwas davon gelesen, dass bei dem Anhörungsbogen der Polizei bereits ein "Kästchen" vorhanden sein soll, welches man ankreuzen kann und damit um Einstellung des Verfahrens bittet. Ist das richtig und wenn ja, ist es ratsam davon Gebrauch zu machen ?

Gruß

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#3
 Von 
May238
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich ehrlich sein soll, davon habe ich noch nie was gehört. Ist denn vielleicht jemand von euch Rechtschutzversichert, oder noch über Eure Eltern?

Dann würde ich einfach um ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt bitten. Der könnte mir der zuständigen Staatsanwaltschaftsprechen. Aber ich denkenicht, dass ihr euch solche Sorgen machen solltet! Ich halte den Wert für sehr gering und denke nicht dass da großartig was kommen wird. Und wenn ihr noch einmal euch dazu äußern müsstbei der Polizei, dann gebt ihr halt alles zu und zeigt Reue!
Ins Führungszeugnis wird kein Eintrag kommen. Da kommen nur Straftaten mit einem Bußegeld von mind. 90 Tagessätzen.


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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

Rechtsschutzversicherungen zahlen bei vorsätzlichen Straftaten nicht, und auf eigene Kosten einen Anwalt zu engagieren ist hier ganz überflüssig. Was die Einstellung anbelangt, können Sie das entweder ankreuzen oder halt ein Schreiben beilegen, wo Sie das vorschlagen - ich halte eine Einstellung für recht wahrscheinlich.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, aber ich hatte mit 18 dieses Alkoholdelikt. DIeses steht nicht in meinem Führungszeugnis, aber die Frist von 5 Jahren ist noch nicht herum. KÄME nun etwas unter 90 Tagessätzen hinzu, würden beide Delikte weitere 5 Jahre zusammen drin stehen und das kann ich mir unter keinen Umständen leisten. Dann müsste ich auswandern und in der Schweiz promovieren...Daher ist mir eine EInstellung des VErfahrens sehr wichtig. Lieber leihe ich mir GEld für die GEldbuße als die Strafe zu bekommen.

Mir ist eine eigene Schriftliche Erklärung lieber. Wie soll ich da vorgehen ? Den vorgeschlagenen Termin bei der Polizei absagen und nach dem Aktenzeichen fragen oder kann ich mein Geständnis auch ohne AKtenzeichen an die STaatsanwaltschaft senden?

Gruß

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

die Sache mit dem Führungszeugnis haben Sie zwar verstanden, aber sind Sie ganz sicher, daß Sie mit 18 nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden? Das wäre nämlich höchst ungewöhnlich...Und wenn man in 5 Jahren einmal zu Sozialstunden nach dem JGG und einmal nach dem normalen Strafrecht zu unter 91 TS Geldstrafe verurteilt wird, steht das nicht im FZ.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe gerade mal den alten Brief herausgekramt. Nichts weist auf eine Jugendstrafe hin außer der Verweis auf folgendes: "105 ff. JGG". Wurde ich also nach dem Jugendstrafrecht verurteilt? D.h. dass im Prinzip bei einer jetzigen Verurteilung unter 91 TS nichts im Führungszeugnis steht. Gut, dennoch möchte ich tunlichst eine Verurteilung verhindern...
Wie ist das nun mit dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft? Muss ich mich erst nach dem Aktenzeichen erkundigen?

Gruß

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, dann lesen Sie mal den § 105 JGG - da haben Sie die Antwort.
Was die andere Frage anbelangt, so bin ich als Nicht-Staatsanwalt überfragt. Ein Aktenzeichen wäre aber sicher besser...

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

vielen Dank. Nach lesen des Paragraphen müsste ich also nach dem Jugendrecht bestraft worden sein. Außerdem habe ich eben erfahren, dass der Richter auch bis heute ein JUgendrichter ist.

Mh..okay, trotzdem danke. Ich werde dann noch auf Antwort warten.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wartet doch erst mal ab, was kommt. Wenn die Tat gestern war, gibt es noch gar kein Aktenzeichen der StA, sondern nur eine Vorgangsnummer der Polizei.

Eine schriftliche Einlassung kannst Du auch an die Polizei schicken. Wenn ein Anhörungsbogen kommt, sowiso. Und wenn eine Vorladung kommt, auch. Dann sagst Du den Termin ab, und legst Deine Einlassung der Absage bei, mit der Bitte sie zur Akte zu nehmen. Die Akte geht dann zur StA.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#11
 Von 
guest-12319.12.2010 21:02:25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
May238
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, den blödsinnigen Beitrag hätte man sich auch schenken können. Ich denke mittlerweile ist es denen schon selber klar, dass sie da Mist gebaut haben. Wird durch sinnlose Beiträge dann auch nicht besser. Ausserdem ist niemand von uns hier um irgendwelche Straftaten zu bewerten!

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#13
 Von 
Chipo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Naja, den blödsinnigen Beitrag hätte man sich auch schenken können. Ich denke mittlerweile ist es denen schon selber klar, dass sie da Mist gebaut haben. Wird durch sinnlose Beiträge dann auch nicht besser. Ausserdem ist niemand von uns hier um irgendwelche Straftaten zu bewerten!

Kann sein. Aber wie hört sich das denn an:

quote:
gestern passierte etwas sehr dummes.

wir haben auf einige Artikel Gemüseaufkleber geklebt, so dass eine Schachtel Pralinen anstatt für 7 € für 0,20 € z.B. gescannt wurde.

Die Tat erfolgte einfach nur aus der Not , da unsere Mitbewohnerin nun auszieht, wir keinen Nachmieter haben und das Bafög nun auch noch weg fällt und wir wenigstens zu Weihnachten was tolles essen wollten



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zumindest ehrlich hört es sich an.
Und ich kenne auch sehr wohl Studenten, die unter Hartz IV Niveau leben, was das Geld angeht, das zum Leben da ist. Und dass man sich es dann an Tagen wie Weihnachten (wo alle Welt zu den Eltern fährt und sich verwöhnen und beschenken läßt) vielleicht mit der Freundin etwas nett machen will, wenn man offenbar nicht zu Eltern/Verwandten fährt, kann ich schon nachvollziehen.

Allerdings rechtfertigt das trotzdem keine Straftat und vor allem glaube ich nicht, dass das die erste Tat für beide war (wurde zwar auch nicht behauptet), denn auf die Geschichte mit den Aufklebern muß man erst mal kommen und dann auch noch eine gehörige Portion Chuzpe haben um es in die Tat umzusetzen.

Daher wird mein 1. Absatz dadurch schon wieder etwas relativiert.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#15
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Als Student kann man wahrlich kein Harz 4 beziehen. Ich bekomme von meinem Vater so wenig Unterhalt, dass ich mich nicht einmal traue etwas dagegen zu unternehmen, da ich die Prozesskosten scheue und niemals bezahlen könnte :( Leider berechnet das Bafög Amt auf Grundlage des Satzes, die die Eltern zahlen MÜSSTEN, unternehmen aber auch nichts dagegen, wenn diese nicht den Betrag zahlen. Naja, man sollte das Amt jetzt auch nicht dafür verantwortlich machen...ich hoffe nächstes Jahr fertig zu sein...
Es war das erste und einzige Mal.

Sogesehen hätte es gemäß EAN STandardkodierung garnicht klappen dürfen...mh.

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
da ich die Prozesskosten scheue und niemals bezahlen könnte


Mußt Du ja auch nicht, wenn Du gewinnst. Die Erfolgsaussichten kannst Du auf Beratungshilfebasis (Eigenanteil 10,00 €) prüfen lassen. Für eine Unterhaltklage gäbe es ggf. auch Prozesskostenhilfe (weiß ich jetzt so ad hoc nicht genau)

http://www.bmj.bund.de/beratungshilfe-prozesskostenhilfe


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#17
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
da ich die Prozesskosten scheue und niemals bezahlen könnte


Wenn das das einzige Problem ist, welches dich daran hindert, könnten Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe dein Problem lösen.
Diese gibt es gerade um berechtigte Ansprüche durchzusetzen, wenn die dazu erforderlichen Mittel nicht aufgebracht werden können.

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schneller - Schneller ;) ;) ;) :)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#19
 Von 
guest-12320.12.2010 16:57:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Wodka2k
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Achso, das wusste ich garnicht. Ich dachte, dass ich so oder so einen Anteil zahlen muss. Ich denke, dass ich das dann wenn diese Geschichte ausgestanden ist direkt in Angriff nehmen sollte.

Hätte ich doch was sinnvolleres als Informatik studiert...dann wäre ich schon weiter...^^

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#21
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Schneller - Schneller



Im Forum und im Eishockey sind Sekunden Welten!!! ;)


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12320.12.2010 16:57:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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