Versuchter Betrug des Staates und Jobcenters seitens des neuen Vermieters?

30. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
danielo82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter Betrug des Staates und Jobcenters seitens des neuen Vermieters?

Hallo,

Person A hat eine Anzeige auf ebay Kleinanzeigen über eine Wohnung gesehen.

Person A schreibt person B an und Person A besichtigt am nächsten Tag die Wohnung.

Person A lebt vom Amt und hat eine Bescheinigung bzw Bestätigung umziehen zu dürfen.

Person B schreibt in seiner Anzeige, dass Person A die Renovierung selbst machen soll und dafür einen Betrag erhält.

Person B schreibt A nach der Besichtigung an und bietet 500 € von der Kaution zu nehmen und diese für die Renovierung zu benutzen. Person A schreibt person B an und sagt, dass man davon nichts hätte, weil die Kaution als Darlehen vom Jobcenter übernommen wird.

Person B (Vermieter) fügt hinzu, dass er die gesamte Kaution im Mietvertrag auflisten wird. Die - 500 € würde er nicht erwähnen.

Person A merkt, dass der Vermieter B den Jobcenter und den Staat betrügen will und schreibt an B, ob eine andere Lösung stattfinden kann. z. B. zwei freie Monatsmieten.

Person B Antwortet nicht mehr. Die Anzeige ist noch aktiv.

Kann ich B wegen versuchten Betrugs anzeigen? Immerhin wollte er den Staat betrügen, als er merkte, dass A nicht mitmachen will, hat er aufgehört zu antworten obwohl die Wohnung versprochen wurde (Mündlich).

Was kann ich also machen. B sucht aktiv nach Harz4 Empfänger um gemeinsam den Staat auszunutzen.

Dankeschön

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von danielo82):
Person B schreibt A nach der Besichtigung an und bietet 500 € von der Kaution zu nehmen und diese für die Renovierung zu benutzen.
#
Witzig ... oder doch ernst gemeint? Schon mal überlegt wofür die Kaution gedacht ist?



Zitat (von danielo82):
Person A merkt, dass der Vermieter B den Jobcenter und den Staat betrügen will

Und wie soll er das machen?
Bitte mal beschreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
danielo82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von danielo82):
Person B schreibt A nach der Besichtigung an und bietet 500 € von der Kaution zu nehmen und diese für die Renovierung zu benutzen.
#
Witzig ... oder doch ernst gemeint? Schon mal überlegt wofür die Kaution gedacht ist?



Zitat (von danielo82):
Person A merkt, dass der Vermieter B den Jobcenter und den Staat betrügen will

Und wie soll er das machen?
Bitte mal beschreiben?


Die Kaution beträgt 855 € welches als Darlehen an A vom Amt überwiesen wird.

B (Vermieter) will falsche Angaben machen. Er will im Mietvertrag Kaution 855€ schreiben und die 500€ weglassen und an A für die Renovierung abgeben.

Abgesehen davon, dass A davon nights hat, denn A schuldet dem Jobcenter dann weiterhin 855 €.

Ist das kein versuchter Betrug?

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#3
 Von 
danielo82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand bitte sagen ob ich Anzeige erstatten kann?

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Natürlich kann man B anzeigen, allerdings wird das ganze sehr schnell nach hinten losgehen!

Zitat (von danielo82):
Person B schreibt in seiner Anzeige, dass Person A die Renovierung selbst machen soll und dafür einen Betrag erhält...
Person A schreibt person B an und sagt, dass man davon nichts hätte, weil die Kaution als Darlehen vom Jobcenter übernommen wird...

Person A merkt, dass der Vermieter B den Jobcenter und den Staat betrügen will und schreibt an B, ob eine andere Lösung stattfinden kann. z. B. zwei freie Monatsmieten.


Sofern der Vermieter den Mieter veräppelt, fühlt man sich betrogen. Sobald das Jobcenter die Mieten zahlt u. der Mieter dieses Geld einstecken kann, ist das natürlich ganz was anderes.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von danielo82):
Ist das kein versuchter Betrug?


Nein, weil zum Versuch zum einen "unmittelbar angesetzt" werden muss, was hier noch nicht passiert ist, zum anderen gäbe es keinen Schaden. Das Amt zahlt 855,00 EUR als Darlehen und bekommt 855,00 per Raten von A zurück. B würde A lediglich 500,00 der Kaution vorfristig zurückgeben. Das wäre nicht strafbar

Im Übrigen:

Zitat (von danielo82):
Person A merkt, dass der Vermieter B den Jobcenter und den Staat betrügen will und schreibt an B, ob eine andere Lösung stattfinden kann. z. B. zwei freie Monatsmieten.


Ach ... Und was hätte A davon? Wenn das Amt 2 Monate keine Miete zahlen müsste? Oder wollte A das Amt etwa nicht davon in Kenntnis setzen, dass er 2 Monate mietfrei wohnt und die von Amt gezahlte Miete selbst behalten? Das wäre dann Betrug und zwar mit A (und B) als Täter. A sollte den Ball daher mal schön flach halten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.03.2020 20:54

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von danielo82):
Ist das kein versuchter Betrug?

Nein, nicht mal im Ansatz.



Zitat (von danielo82):
Kann mir jemand bitte sagen ob ich Anzeige erstatten kann?

Ja, kannst Du.
Kann dann aber passieren das man selber ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung bekommt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann dann aber passieren das man selber ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung bekommt...
Nein, das kann nicht passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Kann ich B wegen versuchten Betrugs anzeigen? Immerhin wollte er den Staat betrügen

Ich sehe hier keinen Schaden, den der Staat hätte.
Der Staat hätte die Kaution als Darlehen gegeben und A hätte das Darlehen irgendwann an den Staat zurückzahlen müssen. Für den Staat also ein Nullsummenspiel - egal B von der Kaution die Renovierung bezahlt hätte oder nicht. Also kein finanzieller Nachteil für den Staat. Und wo kein finanzieller Nachteil ist, kann auch kein Betrug im rechtlichen Sinne sein.
Wäre das heraugekommen, hätte A den Ärger gehabt (und nicht B). Denn wenn A die Übernahme der Kaution als Darlehen beim Sozialleistungsträger beantragt hätte, obwohl A wusste, dass das Darlehen gar nicht für die Kaution verwendet wird, hätte A zumindest falsche Angaben beim Sozialleistungsträger gemacht.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Dem kann ich nur zustimmen. Der Vermieter ist nicht Berechtigter für den Erhalt von Leistungen des Job-Centers. Und wie er seinen Vertrag mit dem Berechtigten ausgestalten möchte, das ist letztlich seine Angelegenheit. Ob der Berechtigte dieses "abarbeiten" der Kaution dem JC meldet, das ist seine Angelegenheit. Nicht die des Vermieters.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wieso Betrug? Das ganze ist für Person A im Gegenteil sogar vorteilhaft.

- A beantragt beim Jobcenter Kaution in Höhe von 855 Euro, die auch im Mietvertrag stehen
- Jobcenter stellt Kaution als Darlehen A zur Verfügung
- A übergibt Kaution an Vermieter B
- A zahlt Kaution an das Jobcenter ratenweise zurück

Bis hierhin alles rechtlich einwandfrei. Irgendwann kündigt Mieter A die Wohnung und verlangt seine Kaution in Höhe von 855 Euro laut Mietvertrag von B zurück. Da kann sich B dann winden wie er will, B muss 855 Euro zurückzahlen (mal irgendwelche dann existierenden Ansprüche außen vor gelassen).

Oder geht es hier um die Frage: "Wie besch***e ich zusammen mit einem Vermieter die Solidargemeinschaft?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Irgendwann kündigt Mieter A die Wohnung und verlangt seine Kaution in Höhe von 855 Euro laut Mietvertrag von B zurück. Da kann sich B dann winden wie er will, B muss 855 Euro zurückzahlen


Der VM dachte es sich offenbar so, dass er dem M. 500,00 (gegen Quittung) vorzeitig auszahlt und dann am Ende nur noch 350,00 zahlen muss. Der M. hätte also nichts davon, wie er ja auch selbst darlegt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Aber auch das wäre kein Betrug - nur ein schlechtes Geschäft für den Mieter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig

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