Versuchter Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung , strafbar oder nicht?

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alfred K.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Versuchter Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung , strafbar oder nicht?

Folgender Fall:
Ein Haupterbe zieht vom Erbteil eines Miterben als Nachlassverbindlichkeiten einige Rechnungen anteilig ab, die er ungerechtfertigt geltend macht und in die eigene Tasche erwirtschaftet. Der Haupterbe gibt an, diese Rechnungen selbst bezahlt zu haben und kassiert vom Miterben sozusagen dessen Anteil ein.
1) eine Rechnung von einer Firma, dessen Betrag der Haupterbe in voller Höhe längst von besagter Firma zurück erhalten hat (wegen Storno)
2) eine weitere Rechnung, die der Haupterbe doppelt untergemogelt hat, einmal mit und einmal ohne Mahngebühren, wohl in der Annahme, bei zwei verschiedenen Endbeträgen fällt das dem Miterben nicht auf
3) eine Rechnung, die bereits vor dem entscheidenden Kontoschnitt wegen Todesfall noch vom Konto des Erblassers abging

Der geschädigte Miterbe hat, nachdem der Haupterbe ihm diese Beträge schon abgezogen hat, dies nach eingehender Überprüfung herausgefunden , indem er sich u.a. mit den besagten Firmen, die die Rechnungen ausgestellt haben, in Verbindung gesetzt hat, und er fühlt sich nun vom Haupterben über den Tisch gezogen.

Frage hierzu:
Ist dies versuchter Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung eines anderen zum eigenen Vermögensvorteil oder nicht?
Falls ja, welche §§ im Strafgesetz betrifft das?
Kann Anzeige erstattet werden?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Alfred K.):
Kann Anzeige erstattet werden?


Man kann immer Anzeige "wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände" erstatten, wenn man den Fall schildert. Dann schaut mit dem Staatsanwalt ein Profi drauf, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
Das kostet nichts und ist auch nicht schädlich, wenn nichts Strafbares dabei herauskommt.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 12.11.2018 12:28

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