Versuchter Diebstahl / Vorladungstermin versäumt

2. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
disconizer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Versuchter Diebstahl / Vorladungstermin versäumt

Hallo zusammen,

ich habe insg. 3 gelbe Umschläge erhalten.

Der Erste mit den Anklagen:

gemeinschaftlich
(1) sich eine fremde bewegliche Sache, versucht anzueignen
(2) rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt zu haben

Es handelt sich um ein Werbeschild, welches uns mit einer gewissen Promillezahl recht ansehnlich und brauchbar schien.

Zweites Schreiben: Beschluss - Anklage wird zur Hauptverhandlung zugelassen und zwei Verfahren werden unter einem Aktenzeichen weitergeführt. Wobei ich von keinem weiteren Verfahren weiß.

Dritter Brief: Strafbefehl
Darin steht, dass ich trotz ordnungsmäßiger Ladung nicht erschienen bin. Jedoch war in keinem der Schreiben ein Termin genannt!
Und festgelegt wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 10,-€

Sollte ich mir in diesem Fall professionelle Hilfe suchen? Ich werde natürlich Widersprechen. Sollte dies jedoch ein Anwalt für mich übernehmen, oder kann ich es auch selbst ohne große Kenntnisse machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Alkohol schützt nicht vor Strafe !

Wenn Du schuldig bist, dann bezahle den Strafbefehl oder handle zumindest mit der Geschäftsstelle des Gerichts eine Ratenzahlung aus. (Du bist BILLIG weggekommen !)

Wenn Du UNschuldig bist, dann ab zum Anwalt.

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
disconizer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun ja, ich war mit dabei, aber nicht der Hauptausführende...

Aber vielen Dank für Deine Antwort, ich dachte eigentlich, dass es viel wäre bzgl. der Geldstrafe

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Meine Güte, die haben aber reingehauen.. Klassische Suffaktion.. Gehen Sie mal zum Anwalt, damit Akteneinsicht genommen werden kann. Er wird dann auch beurteilen können, ob sich ein Einspruch lohnt.

Achtung: Gegen den Strafbefehl muss binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, sonst wird er rechtskräftig..

Und weniger trinken beim nächsten Mal ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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