Versuchter Diebstahl - Waren besoffen und wollten Lichterkette aus Innenstadt mitnehmen

20. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
kasimir80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Versuchter Diebstahl - Waren besoffen und wollten Lichterkette aus Innenstadt mitnehmen

Hallo,

Ich wurde vor kurzem mit einer Freundin zusammen nachts beim "Versuchten Diebstahl" erwischt. Wir waren zu dem Zeitpunkt sehr betrunken (>2 Promille) und hatten versucht eine Lichterkette aus der Innenstadt zu klauen. Dabei wurden wir von Sicherheitsleuten aufgegriffen, die die Polizei hinzuriefen. Da die Security-Leute sehr grob waren, nicht als solche zu erkennen waren und sich auch nicht auswiesen, versuchten wir zu gehen. Dabei waren wir zwar laut, aber ansonsten harmlos. Wir wurden dann abermals hart aufgehalten und warteten dann auf die Polizei. Die Beamten ließen uns in das Tütchen blasen und nahmen die Personalien, wie auch die Anzeige auf.
Wir sind beide über 21 und sind noch nie auffällig gewesen.
(Dass das eine extrem dumme Aktion war, muss ich jetzt wohl nicht erklären.)

Ich habe auch schon den Ratgeber zu Diebstahl gelesen, aber trotzdem fällt es mir schwer mir ein Bild davon zu machen, was uns wohl erwarten mag.

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar, kasi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33515 Beiträge, 17470x hilfreich)

Hi,

tja, da müßte man nun den Wert einer solchen Lichterkette kennen, außerdem stellt sich die Frage, was Sie mit "wir waren laut" meinen. Beleidigungen sind auch strafbar...Das Spektrum möglicher Sanktionen reicht von einer Einstellung wg. Geringfügigkeit bis zu einer Geldstrafe.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kasimir80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke. Nun, die Lichterkette kann wohl nicht mehr als 10€ gekostet haben. Beleidigungen sind nicht gefallen, wir haben uns aber sehrwohl wegen der Behandlung beschwert und verlangten eben lautstark danach, dass die Herren sich ausweisen.

Mir wurde von Bekannten erzählt, dass nicht mehr als ein Bußgeld auf uns zukommen kann, auf der anderen Seite wurden mir Beträge von 20 bis 200 Euro genannt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

wie mein Kollege bereits korrekt dargelegt hat, ist die Prognose eines Urteils, aufgrund der Abhängigkeit dessen von den genauen Umständen im Einzelfall, nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33515 Beiträge, 17470x hilfreich)

Hi,

ein "Bußgeld" kommt mit Sicherheit nicht auf Sie zu - Diebstahl ist ja keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Da gibt es nur Geldstrafen oder Einstellungsauflagen.
Angesichts der niedrigen Schadenshöhe und der fehlenden Vorstrafen tendiere ich eher zu einer Verfahrenseinstellung, die entweder ohne Auflagen erfolgt oder mit einer Auflage (Zahlung eines Geldbetrages oder auch Sozialstunden) verbunden wird. Fragen Sie jetzt bitte nicht nach der Höhe einer solchen Auflage - das legt die Staatsanwaltschaft nach ihrem Ermessen fest.

Gruß vom mümmel

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