Versuchter Einbruch in und aus ein KFZ

27. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Denisgaki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter Einbruch in und aus ein KFZ

Mein Freund und ich sind an einem Abend unter dem Einfluss von Alkohol mal auf die dumme Idee gekommen in ein Auto reinzusteigen und nach Wertsachen zu suchen. Wir fanden ein offenes Auto und ich setze mich rein und guckte im Handschuhfach nach Wertsachen. Nachdem ich nichts gefunden hatte ging ich raus und der Besitzer fing an zu schreien und wir liefen weg. Daraufhin packte uns die Polizei. Ich gab zu, dass ich im Auto saß.
Welche Strafe droht mir jetzt?
Ich bin 18 Jahre alt. Muss ich mit einer Gefängnisstrafe rechnen?
Es ist meine erste Anzeige.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Muss ich mit einer Gefängnisstrafe rechnen? Nein. Rechnen Sie mal mit Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Und mit einer Standpauke des Jugendrichters. Es hilft auf jeden Fall Reue und Einsicht zu zeigen, die Sache nicht herunter zu spielen und sein großes Indianerehrenwort zu geben, dass es nie wieder passiert.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119541 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Denisgaki):
Welche Strafe droht mir jetzt?

Was genau wird denn vorgeworfen? Einbruch kann es ja nicht sein. Versuchter Diebstahl?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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