Versuchter Heimtückischer Mord oder Nothilfe?

23. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Interessierter_Laie_1
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter Heimtückischer Mord oder Nothilfe?

Ich kenne einen Fall wo jemandem ein versuchter Heimtückischer Mord vorgeworfen wird. Er versucht nun aber dies anzufechten da es laut ihm Nothilfe war.

Er beschreibt die Situation so:

Zwei Personen haben sich geschlagen. Die eine Person nahm dann ein Messer und wollte die andere Person erstechen. Er hat dann von hinten die Person mit seinem Messer attackiert um den Angriff auf die andere Person abzuwehren.

Ihm wird nun versuchter Heimtückischer Mord vorgeworfen. Aber war es wirklich ein versuchter Heimtückischer Mord oder Nothilfe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2091 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Interessierter_Laie_1):
Aber war es wirklich ein versuchter Heimtückischer Mord oder Nothilfe?


Das wird wahrscheinlich erstmal nur der Täter wissen, was seine Motivation war.

Ansonsten wird das ein Gericht beurteilen müssen, dass sämtliche Aussagen kennt, von allen Beteiligten und evt. auch Unbeteiligten. Auch hinsichtlich der Notwehr-/Nothilfelage.

Wenn du es natürlich so vorgibst, dass es eine Nothilfesituation war, dann war es wohl eine. :-)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40763 Beiträge, 14416x hilfreich)

Und man sollte sich auch mit der Problematik der (versuchten) Nothilfe und Putativnothilfe, Putativnotwehrexzess befassen. Aber der Beschuldigte wird ja einen (Pflicht)Verteidiger haben, der wird ihm nach Akteneinsicht eine grobe Einschätzung geben können.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Von einigen Nutzern werden uns hier rglm. immer wieder Bruchstücke zu potentiell hochkomplexen Zusammenhängen vor die Füße geworfen, in der Erwartung, irgendjemand könnte hier mit "Ja" oder "Nein" antworten.

Es geht bereits los mit der eigentlichen Frage:

Zitat (von Interessierter_Laie_1):
Aber war es wirklich ein versuchter Heimtückischer Mord oder Nothilfe?


Alles, was bislang geschildert wurde, ist die knappe Einlassung des Beschuldigten:
Zitat (von Interessierter_Laie_1):
Die eine Person nahm dann ein Messer und wollte die andere Person erstechen.
Das wusste man, weil?

Zitat (von Interessierter_Laie_1):
Er hat dann von hinten die Person mit seinem Messer attackiert um den Angriff auf die andere Person abzuwehren.
Die andere Person hätte nicht einfach weglaufen können? Und das Messer (das man eigentlich zu welchem Zwecke mitführte?) musste als mildestes Mittel eingesetzt werden, um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren? Oder nahm man lediglich an, der hinterhältige Angriff mit dem Messer sei einzig dienliches Mittel, den Angriff gg. die dritte Person abzuwehren?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

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