Versuchter Prozessbetrug?

27. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Versuchter Prozessbetrug?

A besitzt eine Vermietungs GmbH, A ist einziger Gesellschafter. A hat 2 Geschäftsführer B und C eingesetzt. D ist Mieter.

Im Januar erhält D einen Anruf von der GmbH, die Miete wäre nicht bezahlt seit 11/2015. D ist nicht berufstätig. Die MIete wird direkt vom JC überwiesen. D geht zum JC fragt nach, JC ruft Vermietungs GmbH an, mit der doritgen SB wird der Sachverhalt geklärt, Fehler von der Buchhaltung der Vermietungs GmbH, Miete falsch eingebucht.

Im April 2016 erhält D ein Schreiben von der Vermietungs GmbH, fristlose Kündigung, Räumungsaufforderung, Mieten von 11/2015 - 04/2016 wären nicht gezahlt. D geht sofort zum JC, erhält einen Kontoauszug mit den Überweisungsdaten. D geht zur Vermietungs GmbH, die dortige Mitarbeiterin nimmt Unterlagen entgegen, und verspricht die Dinge zu klären. Drei Wochen später kommt die Räumungsklage und der MB wird zugestellt.

Die Vermietungs GmbH, vertreten durch die GF B und C, verklagen Herrn D auf Räumung der Wohnung wegen Zahlungsverzug. Weiterhin beantragt die Vermietungs Gmb den Erlass eines MB bezgl. der angeblich ausstehenden Mieten.

D nimmt sich Anwalt, im Verfahren bestreitet der Anwalt der Vermietungs GmbH (zufällig Herr A) den Eingang jeglicher Gelder. Der Anwalt von D hat sich vom JC nochmals schriftlich bestätigen lassen, dass die Gelder geflossen sind, das entsprechende Schreiben wird im Termin vorgelegt, der Anwalts der Vermietungs GmbH bestreitet immer noch, es kommt zum Beweisaufnahmetermin, der SB des JC muss mündlich bestätigen, dass die Gelder geflossen sind, und er bestätigt. Kurz nach dem Termin nimmt die Vermietungs GmbH die Klage zurück.

Während der Monate des Prozesses erhielt D immer wieder Anrufe und Besuche von Mitarbeitern der Vermietungs GmbH, wann er ausziehen würde, wann er zahlt ... es wurde von der Klägerseite ganz erheblicher Druck aufgebaut.

D fragt sich nun (und ich auch), war das Vorgehen der Vermietungs GmbH versuchter Prozessbetrug? D würde gerne Anzeige erstatten.

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ich hab im Moment mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und bin der Meinung, dass es in diesem Fall ein klarer Versuch des Betruges ist.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Als mir D die Geschichte erzählte wollte ich sie erst nicht glauben, aber ich habe Einsicht in den proz. Schriftverkehr nehmen könnne, ist genauso wie oben beschrieben. Für mich riecht das auch nach versuchtem Prozessbetrug.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
D geht zur Vermietungs GmbH, die dortige Mitarbeiterin nimmt Unterlagen entgegen,

Vermutlich ohne jeden Zugangsnachweis?



Ich wette das als Begründung kommt, das die Buchung "versehentlich" falsch zugeordnet wurde, das erst durch Vorlage der Beweismittel im Prozess bemerkt werden konnte und man dann "selbstverständlich" die Klage sofort zurückgezogen habe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
D geht zur Vermietungs GmbH, die dortige Mitarbeiterin nimmt Unterlagen entgegen,

Vermutlich ohne jeden Zugangsnachweis?


Nein ein Zeuge war dabei.



Zitat (von Harry van Sell):
Ich wette das als Begründung kommt, das die Buchung "versehentlich" falsch zugeordnet wurde, das erst durch Vorlage der Beweismittel im Prozess bemerkt werden konnte und man dann "selbstverständlich" die Klage sofort zurückgezogen habe.


So kömnen die sich nicht rausreden, da in der Klageerwiderung das Beweismittel vorgelegt wurde, im ersten Termin nochmal die Bestätigung vom JC und in der Beweisaufnahme der Mitarbeiter des JC alles nochmal bestätigt hat. Ich bin der Ansicht, dass man hätte spätestens nach dem Überreichen der Unterlagen des JC in der Klageerwiderung die Klage hätte zurücknehmen müssen, da wäre die Klägerin wahrscheinlich damit durchgekommen (versehentliche Fehlbuchung), jedoch über Monate nichts machen und erst, wenn der Beweis einem in persona auf der Nase Polka tanzt, die Klage zurücknehmen ist mMn einfach zu spät.

ich werde D am WE treffen und er wird mir sagen, ob nun Strafanzeige erstattet wird/wurde oder nicht. Das dürfte ein interassentes Strafverfahren werden, die GF werden nicht erfreut sein.



-- Editiert von AltesHaus am 27.07.2016 22:13

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
So kömnen die sich nicht rausreden,

Zeuge und Klageerwiderung? Das dürfte dann aber echt eng werden für die Herrschaften ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
So kömnen die sich nicht rausreden,

Zeuge und Klageerwiderung? Das dürfte dann aber echt eng werden für die Herrschaften ...


Mögen diesmal mit der Justiz Recht und Gerechtigkeit herrschen ;)

1x Hilfreiche Antwort

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