Versuchter Totschlag als Mittäter bei unterschiedlichem Vorsatz?

25. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Morlchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter Totschlag als Mittäter bei unterschiedlichem Vorsatz?

Hallo!
Ich weiss zwar nicht, ob dieses Forum mir auch bei einer Hausarbeitsfrage helfen kann, aber mein Abgabetermin ist in ein paar Stunden und ich komm mit einer Sache einfach nicht weiter.

Fall: A und B, zwei Rechtsradikale, zünden ein Asylbewerberheim an. A entzündet den Molotowcoktail, B wirft ihn ins Haus.
A hält einen Todeseintritt für unwahrscheinlich,weil er meint die Gefahr bestünde nur bei einem auf einen Menschen gezielten Wurf, aber im Endeffekt ist ihm auch egal.
B hält einen Todesfall für wahrscheinlicher, hofft aber dass es nicht geschieht.
Im Endeffekt stirbt auch niemand

Mein Problem: Versuchter Totschlag

Bisher bei B Vorsatz über die Hemmschwellentheorie verneint (grob fahrlässig)
A-> dolus eventualis (er hält den Tod nicht für unmöglich)

Mittäterschaft scheidet aus, da B keinen Tod wollte (Wollen muss bei Mittäterschaft jeder alles)

Beihilfe klappt nicht weil A die Tat nicht als fremde wollte

Täterschaft klappt nicht weil A die Flasche nur entzündet hat.

Auch über einen Mittäterexzess komm ich nicht weiter, weil ja nicht die Handlung sondern der Vorsatz abweicht.

Soweit meine bisherigen Denkansätze.
Ich hab schwer das Gefühl, dass ich mich irgendwo in einem Denkfehler verrant habe, allerdings weiss ich nicht wo.

Bevor ich jetzt die Hemmschwellentheorie in die Tonne trete und vers. Totschlag bei Beiden bejahe, wollte ich wissen ob jemand eine Möglichkeit sieht (wahrscheinlich ist die auch simpel, ich sehs nur nicht), bei B den vers. Totschlag zu verneinen und bei A trotzdem zu bejahen.

Danke schonmal für jede mögliche Hilfe
Christina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

hallo!
b will den tod nicht? er hält einen todeseintritt für wahrscheinlich, hofft aber, dass er nicht eintritt - das ist m.E. ein klassischer dolus eventualis.

-----------------
"Warum habe ich nicht die blaue Pille genommen?"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Christina,

oooh das Leid der juristischen Hausarbeiten.
Im subjektiven Tatbestand für:

Für A = Dolus eventualis / bedingter Vorsatz(er findet sich mit einem eventuellen Tod ab)

Bei dieser Vorsatzform muss der Täter auf der WIssensseite Die Tatbestandsverwirklichung zumindest für MÖGLICH gehalten haben. Für die Beurteilung des Willenselementes gibt es unterschiedliche Formeln. Sie sind entscheidend für die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit:

- Möglichkeitstheorie
- Wahrscheinlichkeitstheorie
- Gleichgültigkeitstheorie
- Ernstnahmetheorie
- Einwilligungstheorie oder Billigungstheorie(h.M.)

Für B = Bewusste Fahrlässigkeit / dolus Eventualis

Es kommt drauf an, was B wirklich glaubt.

Demgegenüber handelt der Täter lediglich (bewusst) fahrlässig, wenn er auf den Nichteintritt des für möglich gehaltenen Erfolges vertraut, wobei sich das Vertrauen nicht bloß als vage Hoffnung gegenüber einem völlig dem Zufall überlassenen Geschehensablauf darstellen darf.

Ich würde sowelche Sachen in Hausarbeiten aber wesentlich früher erörtern, als ein paar Stunden vor Abgabetermin.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morlchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, schonmal danke für die Antworten! (aber ich hatte doch noch so viel Zeit.....)

Aber mein Problem konzentriert sich weniger auf die Abgrenzung bewusst fahrlässig/dolus eventualis bei B, denn je nach Argumentation ist hier beides möglich (HA halt..).

Wenn man bei B dolus eventualis annimmt, gibts keine Probleme für beide versuchten Totschlag über die Mittäterschaft zu bejahen.

Problem ist eher:

Dummerweise hab ich mich halt für grobe Fahrlässigkeit bei B entschieden.

Wenn ich dabei bleibe, seh ich aber leider keine Möglichkeit, A für einen versuchten Totschlag (weitergehen auch versuchter Mord wegen Heimtücke und Gemeingefährlichkeit) dranzukriegen.

Ich bin grade dabei, meine Hausarbeit umzuschreiben und bei B auf dolus eventualis abzustellen, aber erstens find ich meine Hemmschwellenargumentation toll *grins*, zweitens wäre das Gesamtergebniss, dass beide haargenau die gleichen TB erfüllen bzw. nicht erfüllen, ist zwar ein sehr einfacher Weg, aber wer Prof. Puppe kennt (wenn auch nur vom lesen) weiss dass sie leider nicht die Vetreterin des einfachen Weges ist....(jaaa, ich gebe zu , ich verrate meine Ideale für eine bessere Note).

Also, falls noch jemandem was einfällt, bitte schreiben, ich hab jetzt zwei Hausarbeiten, mal sehen welche ich in 3 Stunden abgebe *lach*

Gruss
Christina

0x Hilfreiche Antwort

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