Ich (18) hatte am Anfang der Schulferien eine Auseinandersetzung mit einer mir unbekannten Person . Er hat mich grundlos Angegriffen, ich mich gewährt und er hat dabei den kürzeren gezogen .
Nun habe ich aus sehr glaubhaften Quellen erfahren , dass er für den ersten Schultag ein Großaufgebot geplant hat um sich an mir zu RÄchen. Nun meine Frage wie weit darf ich im Verteidigungsfall gehen (Pfefferspray o.ä ? ) und wozu rät man mir ( das Verfahren wegen unserem ersten Aufeinandertreffen läuft natürlich noch -> Körperverletzung gegenseitig Anzeige)
Verteidigung - wie weit darf man gehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notwehr ist in § 32 StGB
geregelt. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Hierzu kann man die nach allgemeiner Lebenserfahrung für die Abwehr des Angriffs tauglichen Mittel verwenden (auch Stock, Pfefferspray pp.). Es muss aber ein geeignetes Mittel sein, also die Abwehr eines Faustschlages durch eine Schußwaffe wäre in diesem Sinne nicht geeignet, weil überzogen.
Notwehr ist straffrei und
bleibt aber nur solange straffrei, bis die Notwehrlage und die Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind. D.h. wenn man den Angriff abgewehrt hat, darf man einem dann Flüchtigen nicht hinterher laufen und ihn dann "den Kürzeren ziehen lassen".
Gruß
mister xyz
Abgesehen von dem korrekten Beitrag von Mister XYZ sollte noch Folgendes bedacht werden:
Wenn man Kenntnis davon erhält, dass eine Körperverletzung geplant ist, sollte man die Polizei einschalten und nicht selber eine Bewaffnung planen. Eine solche 'Schlachtvorbereitung' hat ganz schnell mit Notwehr nicht mehr besonders viel zu tun...
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@ mister xyz
geeignet ist eine Schußwaffe schon, sie ist nur nicht verhältnismäßig, und darf deswegen in solch einer situation nicht angewendet werden...
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"justice"
Stichwort Kirschbaum!
Gruß Holger
Um das mal vorweg zu nehmen ich bin sicher nicht auf eine konfrontation aus nur wie ich unsere (und das ist jetzt kein schubladendenken aber trifft doch leider oft zu) Türkischen Kameraden kenne und was ich von meiner QUelle so gehört habe ist er zu 100% auf eine Konfrontation aus und da werde ich mich eben wehren müssen.
Zur Polizei ... was hilft mir die . Es gibt ja keine konkrete Drohung sondern sozusagen nur InsiderWissen. Und so lange nichts passiert schreitet die doch eh nicht ein (oder?)
@d3structor: Wenn der-/diejenigen entsprechend äußern, Sie mal richtig schön 'ranzunehmen', dann handelt es sich hier m.E. durchaus schon um Androhung einer Straftat (gerade im Hinblick auf die noch laufende Anzeige). Sofern Sie dies den Beamten entsprechend deutlich machen können, kann ich mir (bei allen Zweifeln, die ich bisweilen gegen unsere Freunde und Helfer hege) schon vorstellen bzw. für Sie hoffen, daß die Herren in grün entsprechend tätig werden.
MfG,
der Ritter
Weder die Anzeige bei der Polizei wird ohne Beibringung konkreter Tatsachen etwas nützen noch die "vorsorgliche Bewaffnung".
In diesem Fall ist es vielleicht besser zu überlegen, was zur Deeskalation der Angelegenheit beitragen könnte, evtl. eine vorherige Kontaktaufnahme zu der anderen Person (ich weiß, du hast geschrieben, dass sie dir unbekannt ist, aber vielleich können dir auch hier deine glaubhaften Quellen helfen).
Allahaismarladik
Traurigerweise bin ich mir relativ sicher , dass der Kerl nicht sonderlich vernünftig ist bzw. mit sich reden lässt. Würde er den sonst , fast 3 Wochen nach dem Vorfall noch so ein Drama darum machen ?!
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