Vertragsbruch = Betrug?

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Selo43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbruch = Betrug?

Guten Tag an alle.
Ich habe eine etwas aussergewöhnliche Frage, und bisher bei meiner Suche im Netz leider nicht wirklich viel Hilfe bekommen. Daher möchte ich es hier versuchen. Ich hoffe ich bin im richtigen Forum, ich wusste nun nicht genau ob Vertragsrecht oder Strafrecht. Aber das werdet ihr hoffentlich bestimmt gleich sagen können.

Folgendes ist passiert:

Person A plant als zweites Standbeinen einen Online-Shop für Hüte und Kopfbedeckungen zu erstellen und zu gründen.
Im Internet wird nach einem Webdesigner gesucht, und auch gefunden. Per E-Mail wird das ganze besprochen und der Webdesigner erhält von Person A via Mail die Zusage für den Auftrag.

Der Webdesigner verlangt eine Anzahlung von EUR 450,00, welcher Person A auch umgehend bezahlt. (Der Gesamtpreis für das Projekt beträgt 900,00 EUR).

Der Webdesigner beginnt mit seiner Arbeit und erstellt den Shop zum grössten Teil. Ein paar Sachen fehlten noch.

Person A bekommt aber finanzielle Probleme und muss das gesamte Projekt 'Online-Shop' stoppen.
Dies wird auch dem Webdesigner mitgeteilt.

Die Webseite wird offline gestellt, und auch von Seiten Person A aus dem Netz genommen.

Nun droht der Webdesigner mit Anzeige wegen Betrug, sollte der Rest nicht beglichen werden.

Wie ist da die Sachlage genau?
Ist das eine strafrechtliche Sache?

Betrugsabsichten haben natürlich nicht bestanden, sonst wäre ja auch die Anzahlung nicht geleistet worden. Auch wurde der Online-Shop zu keinem Zeitpunkt verwendet oder benutzt, bzw. Online gestellt und somit hätte Person A ja auch keinen Mehrwert oder Bereicherung.

Ich bin schon sehr gespannt was Ihr zu diesem Fall meint, und wie sich das ganze verhält.

Mit lieben Grüßen und ein schönes Wochenende

Selo43

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ist das eine strafrechtliche Sache? Von Ihrer Seite aus nicht - im Verhalten des Webdesigners könnte man durchaus versuchte Nötigung erkennen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Bestanden die "finanziellen Probleme" des Entrepreneurs schon, als der Vertrag geschlossen wurde?

Die erbrachte Leistung ist übrigens auch zu bezahlen, wenn der Auftraggeber es sich später anders überlegt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Selo43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Nein, zu beginn nicht. Deshalb haben wir ja auch sofort die Anzahlung geleistet, danach kam aber halt immer mehr dazu welches nicht eingeplant war.

Und es geht natürlich auch nicht darum, sich vor der Zahlung zu drücken. Eine monatliche Ratenzahlung wurde angeboten aber vom Webdesigner abgelehnt - er besteht auf sofort Bezahlung des Restbetrages.

Die Frage ist halt nur, wie die Sache strafrechtlich in so einem Falle geregelt ist. Und wie es bei einer Anzeige durch den Webdesigner ausschaut - was zu befürchten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine Strafanzeige des Webdesigners könnte meiner Meinung nach nur erfolgreich sein, wenn zum Vertragsschluß schon klar war, daß man den vollen Betrag nicht wie vereinbart bezahlen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Betrug = vorsätzlich
Vertragsbruch = nicht vorsätzlich

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Eine Anzeige erstatten kann er. Da wird manmal abwarten müssen.


Die Formel "Vertragsbruch = Betrug" ist jedenfalls falsch

Betrug wäre es, wenn man von Anfang an nicht zahlen konnte bzw. nie vor hatte zu zahlen.
Davon ist hier nicht auszugehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Vertragsbruch = nicht vorsätzlich

Auch Vertragsbruch kann vorsätzlich erfolgen ohne das es strafrechtlich relevant wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen