Veruntreuung GmbH Geschäftsführer

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)
Veruntreuung GmbH Geschäftsführer

Unser Geschäftsführer (40 Jahre, verheiratet, 2 Kinder - 21 Jahre und das 2. Kind kommt im Juni auf die Welt) hat über mehrere Jahre hinweg eine Summe von mehr als 700 00€ (ein genauer Betrag ist nicht ermittelbar) über sein verrechnungs Konto veruntreut. Nun haben 2 der andren Gesellschafter ihn vor ihrem Austritt aus der Firma deswegen an die strafbehörden gemeldet. Es folgte dann ein persönliche Vorladung zur polizei. Er hat jetzt sehr viel Angst dass ihm aufgrund seiner Veruntreuung eine Freiheitsstrafe drohen könnte da seine Frau hochschwanger ist, sein Sohn der ebenfalls Geschäftsführer einer Firma ist mit seinem Unternehmen noch etwas überfordert ist und seine immo-Firmen-Gruppe schon seit längerer Zeit Verluste schreibt und er dringend die wohnbauprojekte koordinieren und voran treiben müsste. Das Geld der Veruntreuung würde er derzeit nur teilweise zurück zahlen können.
Was meint ihr wie die Strafe in seinem Fall ausfallen wird?
Könnte er falls er eine Haftstrafe antreten muss einen haftaufschub beantragen und wenn ja wie lang?

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91 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von fb487685-71):
eine Summe von mehr als 700 00€ (ein genauer Betrag ist nicht ermittelbar)

700,00 € oder 70000€?
Im ersteren Fall wäre eine Haftstrafe wohl zu 99% ausgeschlossen. Im zweiten Fall wäre sie sehr wahrscheinlich.



Zitat (von fb487685-71):
Es folgte dann ein persönliche Vorladung zur polizei.

Die er bei 70000€ hoffentlich nicht ohne anwaltliche Begleitung absolviert hatte?



Zitat (von fb487685-71):
Könnte er falls er eine Haftstrafe antreten muss einen haftaufschub beantragen

Welche schweriegenden Gründe könnte er denn anführen?
Das die Frau ein Kind bekommt ist genau so wenig einer wie das der Sohn nicht fähig ist seien eigne Firma zu führen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für deine rasche Hilfe!

Es handelt sich um einen ungefähren Betrag von 700 000€

Er wollte vor seiner Familie und auch vor uns als Mitarbeitern die ganze Sache zuerst geheim halten und keinen damit belasten und hat daher uns nichts davon gesagt. Sein Anwalt war zu diesem Zeitpunkt auch noch sein immo-Treuhänder dem er aber wegen einer dubiosen Zahlung (die er persönlich erhalten und nicht auf das treuhandkonto eingezahlt hat) längere Zeit nicht kontaktiert und auch dessen Mails nicht beantwortet. Daher war er ohne Anwalt bei der Polizei, hat denen aber nicht allzu viel preisgegeben.

Seine Frau ist leider auch schon in einem fortgeschrittenen Alter (älter als er) und ist beruflich oft in einem andren Bundesland weil sie dort Geschäftsführerin von einem kirchlichen Verlag ist. Über dem Büro seiner Firma wird grade seine Wohnung (ein dachgeschossausbau in einer goldenen Stahlkonstruktion was leider sehr kostspielig und langwierig ist) gebaut und das müsste er überwachen und koordinieren

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

So schnell schiessen die Preussen nicht. Jetzt ermittelt erst einmal die Staatsanwaltschaft, die Strafabteilung des Finanzamtes dürfte eingeschaltet werden, evtl. das Hauptzollamt, also die ganze Klaviatur wird gespielt. Das dauert. Ob er dann noch irgendwann einmal ein Gewerbe betreiben darf, das wage ich auch zu bezweifeln.

Das dauert jetzt alles seine Zeit, wenn der Staatsanwalt die Ermittlungen abgeschlossen hat, wird wahrscheinlich Anklage erhoben werden, es kommt zur Strafverhandlung, wahrscheinlich nicht nur wegen der Untreue, sondern auch noch wegen Steuerhinterziehung. Auch da kommt finanziell noch gewaltig was auf den Mann zu.

Ich sehe da wenig Chancen auf eine Bewährungsstrafe. Und das, was hier vorgebracht wird, das sind die typischen Folgen einer Inhaftierung. Nix besonderes. Aber, bis er inhaftiert ist, da vergeht ja noch etwas Zeit. Bis dahin ist das Baby da, und er kann sich mal überlegen, wie er sein neues Leben ohne Selbständigkeit gestalten will, nach Haftverbüßung.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke auch für deine Hilfe!

Ja bezüglich dem Finanzamt: es hat sich auch schon eine zuständige strafreferentin gemeldet und er müsste ein generalien-Formular ausfüllen was er aber vorerst noch verweigert weil er sich wegen gewissen privaten Angaben drin geniert.
Ich glaube dass es diesbezüglich eh wegen abgabenhinterziehung geht.

Er macht auch sich sehr große sorgen dass seine Frau nicht allein zurecht kommen wird und sein Sohn wird dann auch nicht dauernd für sie da sein wollen.

Drüber hinaus stellt sich für ihn die Frage wer die ganzen Firmen seiner immo-Gruppe übernehmen wird. Von der Holding ist seine Frau die Eigentümerin und sonst Gehört fast alles ihn. Sie kennt sich auch nicht aus mit immo

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#5
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Gibt es auch die Möglichkeit dass er mündlichen Verhandlungen fern bleibt und nur sich von einem Anwalt vertreten lässt?

Besondere Angst hat er nämlich vor der mündlichen Gerichtsverhandlung wo das Urteil verkündet wird. Er würde da gerne nicht persönlich dabei sein, geht das dass da nur der Anwalt hin geht bzw er das Urteil nur per Post kriegt?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nun ja, er ist ja nun auch nicht gerade das Ass in der Branche. Der Ernst der Lage ist wohl immer noch nicht erkannt. Es geht z.B. nicht nur um die Steuernachzahlung, das ist die eine Seite der Medaille. Es geht auch um die Steuerhinterzieung, als separater Straftatbestand. Wie er das mit seinen Gesellschaften regelt, das interessiert niemanden, allenfalls das Gewerbeamt, weil er als Unzuverlässiger mit Sicherheit die Gewerbeerlaubnis entzogen bekommt. Das interessiert hier aber nicht.

Nun ja, die Frau scheint ja (dem Himmel sei Dank) einen eigenen Beruf auch auszuüben. Den sollte sie jetzt unbedingt beibehalten. Sie scheint ja kein hilfloses Dummerchen zu sein. Und - wir haben seinerzeit auch 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten.

Und ich komme schon ins Staunen. Da bricht das ganze Leben zusammen (wenn auch verschuldet, aber trotzdem). Und anstelle jetzt zu versuchen, wirklich alles zu regeln, was zu regeln ist, macht er sich über die Hilflosigkeit seiner Frau Gedanken (die er in das Unheil reingerissen hat), über die Beaufsichtigung des Baus seines luxeriösen Penthouses und was weiss ich sonst noch.

Noch ein Hinweis: das Finanzamt darf auch schätzen, da müssen keine Unterlagen vorliegen. Auch das kommt nochmal so richtig teuer. Wir sind mit allen Kosten mit Sicherheit im 7-stelligen Bereich. Diese Forderungen sind auch von einer Inso ausgenommen. Also kein Schuldenerlaß. Und da macht er sich Gedanken über die Beaufsichtigung einer Luxusstahlkonstruktion für seine neue Herberge?

Und noch etwas. Er sollte sich hüten, jetzt durch mögliche Zeugen noch irgend etwas zu drehen. Bei dem Lebensgeschick was der Mann hat, traue ich ihm das zu. Dann ist er nämlich noch viel schneller im Knast, wegen Verdunklungsgefahr. Und bleibt einsitzen bis das Gericht Zeit hat, zu verhandeln oder aber zumindest alle Beweise gesichert sind.

wirdwerden

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wir haben gleichzeitig geschrieben. Nee, das geht nicht, dass er der mündlichen Verhandlung fern bleibt.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von fb487685-71):
Es handelt sich um einen ungefähren Betrag von 700 000€

Dann wird es mit Bewährung aber richtig knapp. Das würde dann schon in Richtung Wunder gehen ...



Zitat (von fb487685-71):
was er aber vorerst noch verweigert weil er sich wegen gewissen privaten Angaben drin geniert.

Das kommt ehrlich gar nicht gut an bei den Ermittlern.



Zitat (von wirdwerden):
Und da macht er sich Gedanken über die Beaufsichtigung einer Luxusstahlkonstruktion für seine neue Herberge?

Naja, wenn die fertig ist und gut aussieht, ist der Erlös bei der Verwertung höher. Lange wirds ja nicht mehr seine Herberge sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde auf jeden Fall aufgrund deiner eindringlichen ausführlichen Antworten versuchen noch mal mit ihm zu reden und ihm den Ernst der Lage vor Augen führen.

Das Problem von seiner Frau ist dass sie in dem Bundesland wo sie arbeitet keinen Wohnsitz hat, nur da wo er arbeitet.

Das Dachgeschoss was da gebaut wird liegt in dem Haus über dem Büro und es wäre laut ihm aber eher so geplant dass seine Frau oben in der Wohnung das Baby hat aber unten in seinem Büro arbeiten kann, sein Sohn darf laut ihm aber nicht in dieser Wohnung wohnen, aber das gilt nur jetzt, falls er inhaftiert wird wäre sogar gewollt dass er dort auch einzieht.

Alle seine Unternehmen außer die Holding sind laut urg überschuldet weil sie ein negatives Eigenkapital, hohe Verluste und hohe Verbindlichkeiten haben.

Ja vor einer möglichen Untersuchungshaft hat er eh auch extrem große Angst.

Die Frau die ihn zuerst (als 1.) wegen Veruntreuung gemeldet hat war seine ehemalige Liebhaberin und deren Mann hat sie gezwungen das zu melden. Sie wollte das dann aber wieder zurück ziehen weil er ihr Leid tat. Das war dann aber nimmer möglich. Dann hat der 2. Gesellschafter ebenso Meldung erstattet. Die Frau macht sich jetzt aber große Vorwürfe und würde gerne für ihn aussagen aber das geht ja nicht weil sie die ganze Sache ins Rollen gebracht hat. Der 2. Gesellschafter hat allerdings selbst auch Geld aus der Firma veruntreut und nun überlegt sich unser Geschäftsführer ihn aus Rache auch anzuzeigen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Harry,

es kommt ja noch die Steuerhinterziehung als selbständige Straftat dazu.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja

Weil er hat gemeint die Managerin bei seinem Steuerberater hat gesagt sie könnte statt ihm zum Verfahren gehen wenn mündlich verhandelt wird. Das war für ihn sehr verlockend. Ist ihm aber selber etwas suspekt vorgekommen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja

Weil er hat gemeint die Managerin bei seinem Steuerberater hat gesagt sie könnte statt ihm zum Verfahren gehen wenn mündlich verhandelt wird. Das war für ihn sehr verlockend. Ist ihm aber selber etwas suspekt vorgekommen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Er möchte gewisse Angaben zu seinem Sohn und seiner Frau in dem Formular nicht machen auch wenn er andererseits hofft dass dies zu seinem Vorteil sein könnte

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#14
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Dachgeschoss Seine Wohnung soll dann seiner Frau und dem Baby gehören

Die wird er auch nicht so leicht verkaufen können weil auf auf der aussenfassade der Stahlkonstruktion die Initialen von ihm und seiner Frau mühsam und kostspielig anbringen hat lassen weil das Werbung für sein e. Firma unten sein hätte sollen

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32876 Beiträge, 17266x hilfreich)

Könnte er falls er eine Haftstrafe antreten muss einen haftaufschub beantragen und wenn ja wie lang? Kann er, und zwar für max. 4 Monate, d. h., bis dahin muß das Problem gelöst sein. Eine Schwangerschaft, die in 4 Monaten vorbei ist, wäre so ein Grund. Die Betreuung des Kindes wäre kein Grund, weil die ja für länger als 4 Monate wäre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Verkauf einer seiner Eigentumswohnungen hat er auch bei seiner letzten est Erklärung verschwiegen weil es zur Zeit der Erstellung der Erklärung Streitigkeiten mit seinem Steuerberater gab weil dort mehr oder weniger leistungsstopp war weil er denen nix gezahlt hat usw und dann war er beleidigt und hat aus trotz denen nicht alle Unterlagen geliefert sondern nur unvollständige Antworten gegeben

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#17
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Er würde nur gerne in den ersten Monaten nach der Geburt des Kinds für seine Frau da sein weil sie aufgrund ihres doch schon fortgeschrittenen Alters jetzt schon unter gesundheitlichen Problemen leidet.
Und er würde noch gerne den Bau seiner Dachgeschoss Wohnung überwachen die eigentlich schon am 30.4.2018 fertig sein sollte aber er hat dauernd Streit mit seinen Professionisten und daher geht irgendwie nicht so viel weiter

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Mein Gott, wieviel Unkenntnis ist denn da geballt? Die Steuerberaterin kann zum Finanzamt gehen, und das wars. Im Strafverfahren hat er aufzuschlagen und sonst niemand. Eventuell bekommt er einen Pflichtverteidiger bestellt (den er im Fall der Verurteilung auch zahlen muss) oder er mandatiert selbst einen Rechtsanwalt.

Na ja, und wenn die Angaben nicht gemacht werden, dann wird eben geschätzt. Zumal mir unklar ist, welche gewisse Angaben über seinen Sohn, der ein volljähriger eigenständiger Geschäftsmann ist, noch irgendwas in den Angaben des Vaters zu suchen haben.

Und wer anzeigt, ob die ehemalige Geliebte oder ein kleines grünes Männchen vom Mars, das ist auch einerlei. Wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erhält, dann muss sie ermitteln.

Ich würde meine letzten paar Kröten in die Hand nehmen, sofort einen fachkundigen Wirtschaftsanwalt aufsuchen, der auch im Strafrecht fit ist. Mein Hinweis: das wird nicht preiswert.

wirdwerden

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#19
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Er möchte seinen Sohn gar nicht großartig erwähnen weil es da in seine Vergangenheit schon steuerliche Probleme gegeben hat bzgl Zuschüssen usw das dem Finanzamt bekannt ist

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#20
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Sein Problem ist auch dass seine Firma die ganze Baustelle und Einrichtung seiner Dachgeschoss Wohnung gezahlt hat obwohl er nicht genau weiß ob das so sein darf aber er begründet dass so dass 1 Raum dort oben (von 400 m2 - 2 Stöcke) sein privates Büro für das Unternehmen wird. Da hat er auch Angst dass dem Finanzamt da was nicht gefällt

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#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Einen Pflichtverteidiger bekommt er ganz sicher, da hier in jedem Fall eine Strafe oberhalb von 1 Jahr zu erwarten ist. Er kann schon froh sein, wenn die Sache noch am Amtsgericht verhandelt wird.

Was er "gerne möchte" ist absolut sekundär im Moment. Das Einzige was ihm aktuell Sorgen machen sollte ist beim Strafmaß noch im bewährungsfähigen Bereich zu bleiben (also max. 2 Jahre). Das sieht bei einer gewerbsmäßigen Untreue in x Fällen mit einem Schaden von 700.000,00 Euro aber arg düster aus.

Die Beauftragung eines auf Strafrecht/Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Anwalts sollte keinen Tag mehr herausgeschoben werden.

Ps. Falls er nicht in U-Haft möchte, sollte er auch keine Urlaubsreisen buchen oder irgendwelche Dinge unternehmen, die ihm als Verdunkelung ausgelegt werden könnten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.04.2018 17:32

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Infos!

Er möchte es eh so drehen dass er nur einen plichtverteidiger bekommt und sich nicht selbst um einen Anwalt kümmern muss weil er schon oft in früheren Sachen die Anwälte schon oft gewechselt hat weil er mit denen in Streit geraten ist.

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Urlaubsreise oder so hat er eh nicht vor

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung!

Er meint er hat derzeit noch keine Vorstrafen aber sicher bin ich mir nicht weil er diesen Teil des Formulars auch nicht ausfüllen will

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Er möchte auch dass seine Frau und sein Sohn keinesfalls befragt werden. Kann er das irgendwie verhindern?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von fb487685-71):
Da hat er auch Angst dass dem Finanzamt da was nicht gefällt

Nett formuliert.

Das
Zitat (von fb487685-71):
Sein Problem ist auch dass seine Firma die ganze Baustelle und Einrichtung seiner Dachgeschoss Wohnung gezahlt hat

ist noch eine Veruntreung und Steuerhinterziehung ...



Zitat (von fb487685-71):
Er möchte seinen Sohn gar nicht großartig erwähnen

naja, die Ermittler wissen das er eien Sohn hat, die wissen auch von den Problemen - also werden die höchstvermutlich auch da nachforschen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von fb487685-71):
Er möchte es eh so drehen dass er nur einen plichtverteidiger bekommt und sich nicht selbst um einen Anwalt kümmern muss weil er schon oft in früheren Sachen die Anwälte schon oft gewechselt hat weil er mit denen in Streit geraten ist.

Aha, und Plichtverteidiger haben eine unsichbaren Schutzschild der Streitigkeiten verhindert?

Nimmt er eingentlich irgendwelche bewusstseinsverändernden Substanzen oder wie erklärt sich die Logik seines Verhaltens?



Zitat (von fb487685-71):
Er möchte auch dass seine Frau und sein Sohn keinesfalls befragt werden. Kann er das irgendwie verhindern?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb487685-71
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Seinen Sohn hat er auch für 2 Kredite haften lassen, meine Kollegin die im Gegenzug im selben Wohnhaus wie er eine Dienstwohnung bekommen hat haftet für 1 Kredit und seine Frau haftet für 4 Kredite für seine bau-Projekte. Und er will halt nicht dass die jetzt Schwierigkeiten wegen der Rückzahlung haben und nicht dass von denen was gepfändet wird

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von fb487685-71):
Und er will halt nicht dass die jetzt Schwierigkeiten wegen der Rückzahlung haben und nicht dass von denen was gepfändet wird

Das ist sehr anständig von ihm. Aber ich fürchte das wird er nicht verhindern können.

Möglicherweise gibt es eine Möglichkeit, wenn eine für die Bank erkennbare wirtschaftliche Überforderung der Haftenden vorlag, wäre die Haftungsvereinbarung nichtig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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