Hallo zusammen, Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt aber ich stehe kurz vor Insolvenz.
Nun möchte ich die Geldstrafe in Ratenzahlen. Aber meine frage: was ist mit den anderen Kosten??Die kosten für pflichtverteiliger??muss ich die zahlen,. wenn ich insolvenz bin??kommen die nicht mit Restschuldenbefreiung??
Wäre so einen Antrag ok?? oder soll ich nicht eingeben, dass ich kurz vor insolvenz stehe?? Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800,00 Euro verurteilt. Die verhängte Geldstrafe kann ich zurzeit aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Lage nicht in einer Summe bezahlen.
Seit 15.11.2010 beziehe ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II). Den Bewilligungsbe-scheid füge ich bei. Pfändbares Vermögen ist nicht vorhanden. Die eidesstattliche Versicherung wurde bereits abgelegt.
Ich beachsichtige daher am 04.01.2011, den Insolvenzantrag über mein Vermögen beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Ich studiere im 4. Semester Elektrotechnik und meine Lebensgefährtin befindet sich in der Elternzeit und erwartet demnächst ein zweites Kind.
Ich habe ein Kind im Alter von 9 Monaten und lebe mit meinem Kind und mit der Kindesmutter zusammen.
Ich beantrage daher die Einräumung einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 35 Euro zum 3 eines Monats. Die erste Ratenzahlung erfolgt am 03.01.2011.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank
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Verurteilt!!!
20. Dezember 2010
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Frage vom 20. Dezember 2010 | 13:40
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 3x hilfreich)
Verurteilt!!!
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2010 | 13:59
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
kommen die nicht mit Restschuldenbefreiung?
Nein, wie alle Folgekosten aus Straftaten.
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