Verurteilung zu Geldstrafe - Wie Tagessatzhöhe reduzieren?

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.11.2023 22:40:58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verurteilung zu Geldstrafe - Wie Tagessatzhöhe reduzieren?

Person A wird vom Amtsgericht wegen eines Vergehens zu einer Geldstrafe verurteilt (30 Tagessätze). Person A erzielt ein hohes monatliches Einkommen, sodass die Geldstrafe insgesamt sehr hoch ausfällt. Als studierter Betriebswirt ist Person A jedoch an einer Schadenminimierung interessiert. Welche Vorgehensweise ist nun möglich?

Berufung einlegen, arbeitslos werden und sich dann vom Landgericht zum Satz eines Arbeitslosen verurteilen lassen- Geht das?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124594 Beiträge, 40382x hilfreich)

Zitat (von Dachschaden):
Welche Vorgehensweise ist nun möglich?

A) diverse Vorgänge des sinnlosen Geldverbrennens, tätigen von Milchmädchenrechnungen und anderer - eines studierter Betriebswirtes unwürdigen - Tätigkeiten
B) es einfach mal wie ein Mann akzeptieren, das man nicht jedes Spiel gewinnt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Dachschaden):
Schadenminimierung


Es gibt keinen Schaden. Es ist eine Strafe.


Zitat (von Dachschaden):
Berufung einlegen, arbeitslos werden


30 TS entsprechen ca. einem Monatseinkommen. Man verzichtet dann X Monate auf den größten Teil des Einkommens und gewinnt dann was genau?

Betriebswirte sollten doch rechnen können, dachte ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2184 Beiträge, 752x hilfreich)

Zitat (von Dachschaden):
Als studierter Betriebswirt ist Person A jedoch an einer Schadenminimierung interessiert. Welche Vorgehensweise ist nun möglich?

Geld für das Studium zurück verlangen.
Offenbar wurden dort nicht einmal die grundlegendsten Dinge betriebswirtschaftlichen Handelns gelehrt, wenn ich mir die angedachte "Lösungsmöglichkeit" so ansehe :devil:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 254x hilfreich)

Man sollte den entsprechenden Gesetzestext lesen und verstehen, dass die Tagessatzhöhe durch einen Richter nicht nur aufgrund des zum Urteil bestehenden Einkommens berechnet wird.

Zitat (von §40 StGB):

...
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
...
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39564 Beiträge, 14168x hilfreich)

Wieso fällt mir bei diesem User nur der alte Spruch "nomen est omen" ein?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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