Jemand wurde zu 90 Tagessätzen zu je 30 € also 900 € Strafe
verurteilt + Gerichtskosten
Und Vermögenseinzug von 2000 €
Das ergab zusammen etwas über 3000 €
Meine Frage wie wird das bei Ratenzahlung berechnet.
Wenn jetzt z.B. bereits 900 € in Raten getilgt wurden ,werden dann zuerst diese für die Geldstrafe berechnet ?
Wenn jetzt aus welchen Grund auch immer eine Verzögerung der Ratenzahlung eintritt muß er dann trotzdem in Ersatzhaft ?
-- Editiert von Crusty9911 am 08.09.2019 08:26
Verurteilung zur Geldstrafe und Vermögenseinzug in Schadenshöhe
8. September 2019
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Frage vom 8. September 2019 | 08:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verurteilung zur Geldstrafe und Vermögenseinzug in Schadenshöhe
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#1
Antwort vom 8. September 2019 | 09:09
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat:Jemand wurde zu 90 Tagessätzen zu je 30 € also 900 € Strafe verurteilt
90 à 30 sind bei mir 2.700.
30 à 30 soll es sicher heißen?!
Zitat:Wenn jetzt z.B. bereits 900 € in Raten getilgt wurden ,werden dann zuerst diese für die Geldstrafe berechnet ?
Das kommt darauf an, wie die Ratenzahlungsvereinbarung genau ausgestaltet ist. Wenn z.b. gesamt 50 € monatlich gezahlt werden, und vereinbart war, dass davon 30 auf die Einziehung angerechnet werden und 20 auf die Geldstrafe (also 2 Raten pro Monat), wird das auch genauso gemacht.
Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, gilt § 459b StPO . Also Anrechnung zunächst auf die Strafe.
#2
Antwort vom 8. September 2019 | 09:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
30 Tagessätze Sorry
Es wurde keine weitere Vereinbarung getroffen. Das heisst die Geldstrafe ist bezahlt
Offen sind noch die Verfahrenskosten und der Einziehungsbetrag
führt dies auch zu einer Ersatzhaft ?
-- Editiert von Crusty9911 am 08.09.2019 09:28
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#3
Antwort vom 8. September 2019 | 09:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat:Offen sind noch die Verfahrenskosten und der Einziehungsbetrag
führt dies auch zu einer Ersatzhaft ?
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