Verweigerung Ratenzahlung bei Geldstrafe

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sandyandme
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung Ratenzahlung bei Geldstrafe

Ich bin von einer Freundin ziemlich übel in die Pfanne gehauen worden und habe dadurch 2 Strafverfahren bekommen. Im ersten Strafverfahren habe ich Sozialstunden geleistet und durch einen Umzug in eine andere Stadt habe ich diese unterbrochen. Die Einrichtung, in der ich diese Stunden geleistet habe, hat mir gesagt, dass sie diese Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Aber anstatt mich die restlichen Stunden ableisten zu lassen, sollte ich direkt den Restbetrag zahlen oder in Haft gehen. Ich hab den Restbetrag bezahlt. Nun hatte ich in der Zwischenzeit die Rechnung über die zweite Geldstrafe bekommen und hab direkt eine Ratenzahlung beantragt. Heute bekomme ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass ich entweder die Geldstraße zahle oder direkt in Haft gehe. Die Begründung ist "Ratenzahlung oder freie Arbeit kommt auf Grund des Zahlungsverhalten zu Aktenzeichen ..... nicht in Frage." Ich muss sagen, dass ich nicht in Haft will ... auf keinen Fall. Ich fange morgen eine neuen Job an und kann mir sich seiner, dass meine Beziehung dann auch futsch ist. Kann die Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung oder freie Arbeit verweigern? Die vorherige Strafe ist ja bezahlt und hat mit dem anderen Sachverhalt nichts zu tun. Bitte dringend um Hilfe und Ratschläge. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? :(

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Die Zustimmung zur Ratenzahlung obliegt der jeweiligen Staatsanwaltschaft im Ermessen. Sie müssen mithin mit der Behörde versuchen dieses zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9506x hilfreich)

In solchen Situationen (wenn der/die zuständige Rechtspfleger(in) 'vergrätzt' ist) empfiehlt es sich, die Sache über einen Anwalt klären zu lassen, oder -kostengünstiger- sich an eine Beratungsstelle für Straffälligenhilfe zu wenden. Die haben in aller Regel auch einen sehr guten Draht zu den örtlichen Rechtspflegern, und bekommen das in aller Regel hin...

Sie kommen nicht zufällig aus Niedersachsen?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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