Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §86a StGB

6. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rithem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §86a StGB

Hallo,

ich habe auf einer von meinen Unterhaltungs-facebookseiten ein Bild hochgeladen von einem chinesischen Produkt auf dem das Herkunftsland Germany mit einem kleinen Hakenkreuz gekennzeichnet ist. Meine Unterhaltungsseite beschäftigt sich mit den größten Baufehlern aller Zeiten und der Titel des Bildes war: "Was ist denn das?"
Dabei sollte dieses Bild als Beispiel für einen lustigen Fehler fungieren.

Heute habe ich ein Schreiben von der Kripo bekommen indem mir Folgendes vorgeworfen wird: " gegen ihre Person richtet sich ein Ermittlungsverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §86a StGB unter der Tgb.-Nr.: ST/0118570/2015.

Ich bin selber jüdisch und der letzte, der solche Symbole verherrlichen würde. Da ich sehr viele facebookseiten betreue und bei der Masse der Beiträgen keine Möglichkeiten habe alle Beiträge genau zu prüfen, ist es zu diesem Fehler gekommen. Außerdem sind wir ein Team von vielen Admins und der Seitenbesitzer bin zwar ich, allerdings könnte dieser Post von einem anderen Redakteur stammen.

Macht es Sinn das ganze der Polizei zu erklären oder sollte ich besser einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank schon mal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Macht es Sinn das ganze der Polizei zu erklären


Ja

Zitat:


oder sollte ich besser einen Anwalt einschalten?


Das kann man immer noch tun, wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte. Nimmt man direkt einen Anwalt und das Verfahren wird eingestellt, bleibt man auf den Anwaltskosten von rd. 700 € hängen. Und um die Frage vorwegzunehmen: Auch eine Rechtschutzversicherung zahlt in solch einem Fall nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Ich bin selber jüdisch und der letzte, der solche Symbole verherrlichen würde.

Darum geht es auch nicht, sondern nur um das verwenden.



Zitat:
Macht es Sinn das ganze der Polizei zu erklären

In dem Falle würde eine Aussage wohl Sinn machen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ich habe solche Bilder auch schon gesehen.
IMO liegt hier ein Fall von §86 III StGB i.V.m. §86a III StGB vor ("Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens [...] oder ähnlichen Zwecken").

1x Hilfreiche Antwort

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