Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hugo567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Hallo

ich erzähl mal meine dumme geschichte.

Ein paar Freund und ich waren in der Stadt und haben gefeiert. Ich habe recht viel getrunken und konnte kaum noch laufen. Und eigentlich kann ich mich auch an nichts mehr erinnern wo wir waren und was ich getrunken habe also recht blau war ich. Am nächsten Tag haben mir meine Freunde erzählt das ich verhaftet wurde weil ich eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemacht habe. Und die Polizei mich getestet haben wieviel Alkohol ich habe und es kam raus das es 2,78 promille war. Noch nichmal das wusste ich. Die Polizei hat mich dann aus dem Revier geworfen und nach Hause geschickt. Ich habe das erst am nächsten Tag von mein Freunden erfahren und hab mich echt geschämt das ich soviel getrunken habe und was ich da gemacht habe. das war echt peinlich. Und das ist jetzt fast 1 Monat her. Und ich hab jetzt eine Vorladung bekommen als beschuldigte Personen wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Und ich hab jetzt echt Angst was passiert weil ich nicht zu solchen Kreisen gehöre und auch nicht mit solchen Leuten was zutun habe und möchte.

Echt dumm was ich da gemacht habe

was kann mir passieren weiß das vielleicht jemand?????

-- Editiert von Hugo567 am 23.09.2008 16:05:52

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22 Antworten
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#1
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn Du noch so wenig Blut im Alkohol hattest, dann wundert mich nur eins:

WIESO WURDEST DU NICHT ZUR AUSNÜCVHTERUNG DA BEHALTEN?

Und am nächsten Tag mit der Sache konfrontiert?
Wenn Du angeblich von nichts mehr irgendetwas mitbekommen hast!

-----------------
" GTR 1000"

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
WIESO WURDEST DU NICHT ZUR AUSNÜCVHTERUNG DA BEHALTEN?


Weil es dazu vielleicht keinen Anlass gab.

Es wäre nur zulässig Ihn dazubehalten wenn er eine Gefahr für sich und andere darstellt, eine solche Straftat trifft das wohl nicht ganz.

Was auf Sie zukommt ist wohl von dem Abhängig was Sie genau gemacht haben? Da ich das nicht weiss und Sie auch nicht kann man(n) Ihnen da nix genaues zu sagen.

Aber schlimmer als eine Geldstrafe wird es wohl nicht werden, wenngleich ich sogar eine Einstellung des Verfahrens für wahrscheinlicher halte.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Hugo567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also laut meiner Freunde hab ich ein Hand zeichen gemacht(rechter arm) will das nicht weiter ausschreiben. Und warum die mich wieder nach Hause geschickt haben weiß ich auch nicht eigentlich hätten die mich da behalten müssen. Und jetzt hab ich eine Vorladung. Find ich echt komisch

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#5
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Geh mal zu einem Verteidiger, der soll Akteneinsicht nehmen und kann vermutlich eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Hier herumzuschreiben, bringt gar nichts. Außerdem ist das, was man Dir vorwirft, ein unschönes Delikt, das man ungerne in seinem BZR stehen hat... Daher lohnt sich in jedem Fall die Einschaltung eines Verteidigers.

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#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
nicht eigentlich hätten die mich da behalten müssen. Und jetzt hab ich eine Vorladung. Find ich echt komisch


Vielleicht war der PG ja voll. Nein wieso hätten die Sie da behalten sollen?

Sie werden eben jetzt zur Sache gehört. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Da Sie sich an nichts erinnern können, kann man auch schlecht abschätzen was auf Sie zukommt. Sollte dieses Ihre erste Dummheit sein, so wird man Ihnen, egal ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht, nicht den Kopf abreißen (=bei Erwachsenem vielleicht Einstellung gegen Geldauflage). Obwohl sich die Strafverfolgungsbehörden sicherlich nicht gerne nachsagen lassen wollen, sie seien auf dem rechten Augen blind, brauchen Sie meiner Meinung nach auch keine übertriebene Reaktion zu befürchten.

Sorgen sollten Sie sich vor allem über Ihren Promillewert machen – in privater und strafrechtlicher Hinsicht; 2,78 Promille ist schon ein ganz beachtlicher Wert. Es spricht eigentlich sehr viel für eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung nach § 20 StGB (untechnisch: sternhagelvoll), weswegen Sie schuldunfähig gewesen sein könnten. Sie würden dann zwar nicht mehr wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestraft werden können, dafür aber wegen Vollrausch (§ 323a StGB ). Das dicke Ende kommt dann in Form einer Auflage (Entziehungskur). Ob es zudem eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde gibt, richtet sich nach der MiStra, die ich z.Zt. nicht griffbereit habe. Daher sollten Sie sich überlegen, ein mögliches „Angebot“ Einstellung gegen Geldauflage anzunehmen

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#8
 Von 
Hugo567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos von euch.

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#9
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zitat von meinefresseaberauch:
“ … Was haste denn gemacht? Ruhm und Ehre der Waffen SS gegrölt … .“

Was ja NICHT strafbar wäre (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGH%203%20StR%2060/05" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05: Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassun...">BGH 3 StR 60/05</a>), es sei denn, die seinerzeit angedachte Gesetzesänderung wäre durch.
Siehe dazu auch PM 111/2005 des BGH.

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#11
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

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#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> wäre trotzdem interessant zu wissen was er nun da gemacht hat.....

Er weiß es doch nicht – war so besoffen –, aber: „Also laut meiner Freunde hab ich ein Hand zeichen gemacht(rechter arm)…“ HANDzeichen mit dem rechten ARM! Anatomisch unmöglich, aber wir wissen wohl, was gemeint ist.

-- Editiert von mausi1939 am 23.09.2008 23:59:56

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#13
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
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#14
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
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#15
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
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#16
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
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#20
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
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#21
 Von 
guest123-2065
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Lehrling
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#22
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
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