Volksverhetzung Internet und Konsequenzen

22. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
TimoBroscheck
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Volksverhetzung Internet und Konsequenzen

Hallo,
könnt Ihr bitte beurteilen ob in einem Online-Forum folgende Aussage den Tatbestantd der Volksverhetzung erfüllt und wenn ja was passiert (Forum erstellt Anzeige, Ermittlung der IP-Adresse...)?
Folgende Aussage wurde in einem Forum gemacht: "Ukrainer werden kostenlos von der Bundebahn an der Grenze abgeholt und dürfen ohne Schulabschluss in Deutschland studieren. Das passiert nicht weil man ukrainische Flüchtlinge so gerne mag sondern weil man gegen Russland und Putin ist". Es sollte mit dieser Aussage darauf hingewiesen bzw. die Frage gestellt werden ob es "gute und schlechte Flüchtlinge" gibt. Die Flüchtlinge aus Syrien wurden von der Bevölkerung teilweise abgelehnt bevor diese da waren. Die Flüchtlinge aus der Ukraine erfahren eine so große Solidarität aus dem wirklichen Grund das man gegen Russland und Putin ist.
Abgesehen davon wie man zu dieser Aussage steht. Was ist bzw. kann daran strafbar sein? Der Beitrag wurde gelöscht und die Forenteilnehmerin gesperrt. Eine Anfrage bei den Verantwortlichen des Forums blieb unbeantwortet.
Vielen Dank für die Hilfe!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
ob in einem Online-Forum folgende Aussage den Tatbestantd der Volksverhetzung erfüllt ...

Nein.
Nicht jede abgedrehte Meinung ist eine Volksverhetzung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimoBroscheck
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nein.
Nicht jede abgedrehte Meinung ist eine Volksverhetzung.


Ok, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von TimoBroscheck):
Ok, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde?


In einem gewissen Rahmen das Hausrecht des Forenbetreibers. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von TimoBroscheck):
Ok, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde?

Zitat (von TimoBroscheck):
Eine Anfrage bei den Verantwortlichen des Forums blieb unbeantwortet.

Die Forenverantwortliche kann antworten muss aber nicht.
Zitat (von TimoBroscheck):
Das passiert nicht weil man ukrainische Flüchtlinge so gerne mag sondern weil man gegen Russland und Putin ist"

Sie kann, wie die meisten Bundesbürger etwas gegen Putin und sein Handeln haben. Zeigt sich durch die Sperre der TE.
Vermutlich wollte sie keine Plattform für Putin Verteidiger zur Verfügung stellen. Und handelte so auch im Interesse der anderen Forenteilnehmer. Täglich neue Gräueltaten, welche dann von einigen als Lügen abgetan werden, muss man sich nicht antun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von TimoBroscheck):
könnt Ihr bitte beurteilen ob in einem Online-Forum folgende Aussage den Tatbestantd der Volksverhetzung
Keine Volksverhetzung.

Zitat (von TimoBroscheck):
Ok, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde?
Weil der Forenbetreiber keine Lust auf "Putin freundliche" Kommentare hat. Ist sein gutes Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Und bevor nach Meinungsfreiheit gerufen wird:

Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder seine Meinung sagen darf.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass andere (z.B. Forenbetreiber) verpflichtet sind, diese Meinungen auch zu verbreiten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TimoBroscheck
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
In einem gewissen Rahmen das Hausrecht des Forenbetreibers. :-)


Ok, aber irgendetwas strafrechtlich relevantes an der Aussage? Ist das eine Meinung oder ein Verbrechen wie der Forenbetreiber jetzt behauptet. Oder Hetze, Hatespeech?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von TimoBroscheck):
Ok, aber irgendetwas strafrechtlich relevantes an der Aussage? Ist das eine Meinung oder ein Verbrechen wie der Forenbetreiber jetzt behauptet. Oder Hetze, Hatespeech?


Nein, ich sehe da auch nichts.

Als (Co-)Betreiber einer relativ großen Seite mit lose assoziierter Gruppe auf Social Media kann ich dir aber sagen, dass man als Admin solche extrem kontroversen Beiträge gerne mal vorab rausnimmt, weil man antizipiert, dass da ganz schnell mal die Luft brennen kann. Oder eben, weil man einen Inhalt selbst grundlegend ablehnt und den nicht auf seiner Seite verbreitet sehen will.

Ändert aber nichts daran, dass strafrechtlich nichts vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von TimoBroscheck):
Die Flüchtlinge aus der Ukraine erfahren eine so große Solidarität aus dem wirklichen Grund das man gegen Russland und Putin ist.

Das ist nicht der einzige Grund.



Zitat (von TimoBroscheck):
Was ist bzw. kann daran strafbar sein?

Ich sehe nichts.



Zitat (von TimoBroscheck):
Ist das eine Meinung

Irrelevant, denn das es eine Meinung wäre, schließt ja die Strafbarkeit nicht aus.



Zitat (von TimoBroscheck):
ein Verbrechen wie der Forenbetreiber jetzt behauptet.

Hier von "Verbrechen" zu fabulieren ist absurd...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.723 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.