Hallo,
könnt Ihr bitte beurteilen ob in einem Online-Forum folgende Aussage den Tatbestantd der Volksverhetzung erfüllt und wenn ja was passiert (Forum erstellt Anzeige, Ermittlung der IP-Adresse...)?
Folgende Aussage wurde in einem Forum gemacht: "Ukrainer werden kostenlos von der Bundebahn an der Grenze abgeholt und dürfen ohne Schulabschluss in Deutschland studieren. Das passiert nicht weil man ukrainische Flüchtlinge so gerne mag sondern weil man gegen Russland und Putin ist". Es sollte mit dieser Aussage darauf hingewiesen bzw. die Frage gestellt werden ob es "gute und schlechte Flüchtlinge" gibt. Die Flüchtlinge aus Syrien wurden von der Bevölkerung teilweise abgelehnt bevor diese da waren. Die Flüchtlinge aus der Ukraine erfahren eine so große Solidarität aus dem wirklichen Grund das man gegen Russland und Putin ist.
Abgesehen davon wie man zu dieser Aussage steht. Was ist bzw. kann daran strafbar sein? Der Beitrag wurde gelöscht und die Forenteilnehmerin gesperrt. Eine Anfrage bei den Verantwortlichen des Forums blieb unbeantwortet.
Vielen Dank für die Hilfe!
Volksverhetzung Internet und Konsequenzen
22. April 2022
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Frage vom 22. April 2022 | 11:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Volksverhetzung Internet und Konsequenzen
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#1
Antwort vom 22. April 2022 | 11:46
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:ob in einem Online-Forum folgende Aussage den Tatbestantd der Volksverhetzung erfüllt ...
Nein.
Nicht jede abgedrehte Meinung ist eine Volksverhetzung.
#2
Antwort vom 22. April 2022 | 11:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein. :
Nicht jede abgedrehte Meinung ist eine Volksverhetzung.
Ok, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde?
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#3
Antwort vom 22. April 2022 | 12:16
Von
Status: Student (2021 Beiträge, 532x hilfreich)
ZitatOk, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde? :
In einem gewissen Rahmen das Hausrecht des Forenbetreibers. :-)
#4
Antwort vom 22. April 2022 | 12:23
Von
Status: Bachelor (3527 Beiträge, 558x hilfreich)
ZitatOk, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde? :
ZitatEine Anfrage bei den Verantwortlichen des Forums blieb unbeantwortet. :
Die Forenverantwortliche kann antworten muss aber nicht.
ZitatDas passiert nicht weil man ukrainische Flüchtlinge so gerne mag sondern weil man gegen Russland und Putin ist" :
Sie kann, wie die meisten Bundesbürger etwas gegen Putin und sein Handeln haben. Zeigt sich durch die Sperre der TE.
Vermutlich wollte sie keine Plattform für Putin Verteidiger zur Verfügung stellen. Und handelte so auch im Interesse der anderen Forenteilnehmer. Täglich neue Gräueltaten, welche dann von einigen als Lügen abgetan werden, muss man sich nicht antun.
#5
Antwort vom 22. April 2022 | 12:43
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Keine Volksverhetzung.Zitatkönnt Ihr bitte beurteilen ob in einem Online-Forum folgende Aussage den Tatbestantd der Volksverhetzung :
Weil der Forenbetreiber keine Lust auf "Putin freundliche" Kommentare hat. Ist sein gutes Recht.ZitatOk, es muss aber doch einen Grund geben warum diese "Meinung" nicht veröffentlicht wurde und die Teilnehmerin gesperrt wurde? :
#6
Antwort vom 22. April 2022 | 12:45
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Und bevor nach Meinungsfreiheit gerufen wird:
Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder seine Meinung sagen darf.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass andere (z.B. Forenbetreiber) verpflichtet sind, diese Meinungen auch zu verbreiten.
#7
Antwort vom 22. April 2022 | 13:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn einem gewissen Rahmen das Hausrecht des Forenbetreibers. :-) :
Ok, aber irgendetwas strafrechtlich relevantes an der Aussage? Ist das eine Meinung oder ein Verbrechen wie der Forenbetreiber jetzt behauptet. Oder Hetze, Hatespeech?
#8
Antwort vom 22. April 2022 | 13:24
Von
Status: Schüler (275 Beiträge, 36x hilfreich)
ZitatOk, aber irgendetwas strafrechtlich relevantes an der Aussage? Ist das eine Meinung oder ein Verbrechen wie der Forenbetreiber jetzt behauptet. Oder Hetze, Hatespeech? :
Nein, ich sehe da auch nichts.
Als (Co-)Betreiber einer relativ großen Seite mit lose assoziierter Gruppe auf Social Media kann ich dir aber sagen, dass man als Admin solche extrem kontroversen Beiträge gerne mal vorab rausnimmt, weil man antizipiert, dass da ganz schnell mal die Luft brennen kann. Oder eben, weil man einen Inhalt selbst grundlegend ablehnt und den nicht auf seiner Seite verbreitet sehen will.
Ändert aber nichts daran, dass strafrechtlich nichts vorliegt.
#9
Antwort vom 22. April 2022 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatDie Flüchtlinge aus der Ukraine erfahren eine so große Solidarität aus dem wirklichen Grund das man gegen Russland und Putin ist. :
Das ist nicht der einzige Grund.
ZitatWas ist bzw. kann daran strafbar sein? :
Ich sehe nichts.
ZitatIst das eine Meinung :
Irrelevant, denn das es eine Meinung wäre, schließt ja die Strafbarkeit nicht aus.
Zitatein Verbrechen wie der Forenbetreiber jetzt behauptet. :
Hier von "Verbrechen" zu fabulieren ist absurd...
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