Volksverhetzung

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
eddyrico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Volksverhetzung

Hallo Forum!

Mir ist neulich was dummes passiert. Da ich bei uns im Bierzelt mit einem Security in Streit geriet, hatte ich eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten.

Aussage bei der Polizei habe ich auch schon dazu gemacht.
Da ich mich an rein gar nix mehr erinnern konnte, (2,8 Promille) ging das ja recht fix.
(Anzeige war eh ein Witz - Ich hatte ihn an den Oberkörper gestossen)

Heute ruft mich die Polizei erneut an und beschuldigt mich der Volksverhetzung, da ich angeblich "Die Juden bedrohen die Welt" gesagt haben soll. (Das ich da überhaupt noch was sagen konnte)

Wie schlimm ist diese Aussage an sich? Womit habe ich zu rechnen? Wie hart wird dabei ermittelt? (Internetdurchsuchung des PC´s ect.)

Wäre dankbar für jede Hilfe.


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19 Antworten
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#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Internetdurchsuchung des PC´s <hr size=1 noshade>


Wozu, weil du einen dummen (möglicherweise volksverhetzenden) Spruch gelassen hast? Was für "Beweismittel" würde man denn erwarten können, auf deinem PC zu finden?

quote:<hr size=1 noshade>Wie hart wird dabei ermittelt? <hr size=1 noshade>


Vermutlich fast gar nicht.

quote:<hr size=1 noshade>da ich angeblich "Die Juden bedrohen die Welt" gesagt haben soll <hr size=1 noshade>


Wenn du es nur "gesagt" hast, ist das keine Volksverhetzung, da "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" (§130 I StGB ) nicht mal ansatzweise erfüllt ist. Oder hast du es in die Welt gebrüllt?

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#2
 Von 
eddyrico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann mich daran gar nicht mehr erinnern. (2,8 Promille) Wahrscheinlich hab ichs gelallt. Die haben mich auch anschliessend ins ZK gefahren.

Naja mit Durchsuchung bzw. Ermittlung meinte ich ob die prüfen ob ich der rechten Szene angehöre, Rechtsrock auf dem PC hab usw.

Danke schon mal für deine Infos

-- Editiert am 28.10.2010 22:36

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#3
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:
Naja mit Durchsuchung bzw. Ermittlung meinte ich ob die prüfen ob ich der rechten Szene angehöre, Rechtsrock auf dem PC hab usw.


Warum sollte man? Der rechten Szene anzugehören oder nicht anzugehören macht eine Volksverhetzung nicht mehr oder weniger strafbar.

Wenn man sich auf deinem PC Beweismittel erhoffen würde, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, kommt aber nicht der Bundestrojaner, sondern eine ganz klassische Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung des PCs.

Ob eine Volksverhetzung wirklich vorliegt kommt in der Tat auf den genauen Zusammenhang an. Die Äusserung muss aber nicht etwa den öffentlichen Frieden gestört haben - sie muss nur dazu geeignet sein. Volksverhetzung ist tatbestandlich auch möglich, wenn sie kaum jemand mitbekommen hat.

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#4
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich zitiere:

Da ich mich an rein gar nix mehr erinnern konnte, (2,8 Promille) ging das ja recht fix.

(Das ich da überhaupt noch was sagen konnte)


dann frage ich mich, warum Sie dann in einem Atemzug folgendes schreiben:

(Anzeige war eh ein Witz - Ich hatte ihn an den Oberkörper gestossen)

An nichts erinnern, aber wissen, dass man den Anderen nur am Oberkörper gestossen hat...

also m.E. dürften Sie sich dann auch daran NICHT erinnern.

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#6
 Von 
eddyrico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tu ich auch nicht. So stand es in der Anklageschrift zu der ich Stellung nehmen musste. Sprich, das war die Aussage des Securitys.

Meine Akte ist bis jetzt absolut sauber. Hab da auch bestimmt nicht zugeschlagen. Aber darum gehts ja nicht.

Blos, warum kommt der Anruf jetzt erst? Das is schon wieder ein Monat her seitdem ich meine Stellungsnahme bei der Polizei gemacht habe.
Ich hoffe ich kann da auf Unzurechnungsfähig plädieren falls es vor den Richter kommt.

Ich gehöre keiner Rechten Szene an und weis gar nicht wie das passieren konnte. Naja, nen mächtigen Geistigen Aussetzer gehabt.

Liegt bestimmt an der "Zeitgeist" Dokumentation.


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#7
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hoffe ich kann da auf Unzurechnungsfähig plädieren falls es vor den Richter kommt. <hr size=1 noshade>


Das hilft dir wegen §323a StGB aber in der Summe nichts.



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#8
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

§ 20 StGB ?
Seelische Störung? Naja.... :grins:
Aber selbst wenn, kommt da nicht mein Lieblingsparagraph § 323a StGB zu tragen?
Fahrlässig in den Vollrausch gesoffen und dann auf die Tanach-Anhänger gepöbelt :grins:

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#9
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

lol

Trotzdem muss eine seelische Störung vorliegen

quote:
wenn der Täter an einer länger dauernden krankhaften geistig-seelischen Störung leidet , bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben.


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#11
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Hä? :grins:
Ähmm... ja ja.
Du wolltest mir erzählen das ich nur die Überschrift vom 20er gelesen habe, aber es muss ja definitiv eine seelische Störung vorliegen, was du ja auch bestätigt hast. :crazy:
Naja, wie dem auch sei.
Du machst das schon :neck:

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#13
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Naja vielleicht reden wir aneinander vorbei.
Der TE will sich auf Unzurechnungsfähig bzw. § 20 StGB berufen.
Darauf antwortete ich §20 StGB geht ja nicht, da er nur im Suff war, sondern eher 323a StGB.
§20 StGB wäre ja im vollsuff quatsch. Sonst würde jeder das versuchen.
Ok, total besoffen ist ja schon ne Bewußtseinstörung aber da wird ja seit dem
24. November 1933 einen Riegel vorgeschoben.
Und von irgendwelchen anderen Störungen sagt der TE kein Wort.
In deinem beschriebenen Urteil wird dies beschrieben.

quote:<hr size=1 noshade>Bereits 1984 wurde beim Beschuldigten eine paranoid-halluzinatorische Psychose diagnostiziert. Im Jahre 1990 wurde er wegen eines akuten Schubs dieser Erkrankung erstmals nach dem PsychKG NRW in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, nachdem er (unter Alkoholeinfluß) gegen seine Eltern aggressiv geworden war. Der Beschuldigte lebt seit diesem Zeitraum in einer realitätsfernen Wahnwelt, in der er Erscheinungen von Jesus, vom Satan und von verstorbenen Personen hat und sich davon beeinflußt sieht. In den Folgejahren war der Beschuldigte insgesamt 16 mal in stationärer Behandlung. Anlaß für die Einweisungen war jeweils zumeist aggressives Verhalten gegenüber seiner Umwelt, insbesondere seiner Mutter, in akuten psychotischen Schüben (und unter Alkoholeinfluß). Von November 1995 bis März 1997 war er fast durchgehend in stationärer psychiatrischer Behandlung, welche lediglich durch zahlreiche Entweichungen unterbrochen war. Seit dem Jahre 1992 ist der Beschuldigte unter Betreuung gestellt. <hr size=1 noshade>

Also dürfte der 20er nicht greifen. Mehr wollte ich nicht ausdrücken. Da muss man nicht gleich ausfällig werden ;)


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-- Editiert am 29.10.2010 19:15

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#15
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Achso

quote:
Ich drücke jetzt auch mal auf so ein Sternchen, hoffentlich musst du nicht weinen!!!

Ein Ausrufezeichen reicht völlig aus. :grins:
http://schueler.nextline.de/webcom/show_article.php/_c-7/_nr-30/i.html

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#16
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
eddyrico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit was man gleich verglichen wird wegen ner kleinlichen Aussage im Vollrausch.

Tötungsdelikten usw. Tolles STGB Vergewaltiger werden weniger bestraft als Volksverhetzer.

Krankes Deutschland.

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#18
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Mit was man gleich verglichen wird wegen ner kleinlichen Aussage im Vollrausch


Wer vergleicht dich denn? Wenn die Diskussion hier in eine bestimmte Richtung abdriftet, hat das doch nichts mehr mit dir zu tun. Im übrigen meinst du vermutlich "klein", nicht "kleinlich".

quote:
Vergewaltiger werden weniger bestraft als Volksverhetzer


Das ist natürlich nun dümmstes Stammtischgeschwätz, mit dem man allenfalls noch in der rechten Szene glänzen kann, der du ja nach deiner immer weniger glaubhaften Aussage doch gar nicht angehören willst...

quote:
Krankes Deutschland


"Krank" sind ja wohl eher diejenigen, die ernsthaft glauben, es gäbe irgendeine abstruse "Verschwörung" bestimmter Personengruppen, die "gegen Deutschland" oder "gegen die Deutschen" o.ä. gerichtet sei.
Oder diejenigen, die meinen, "Deutschland" solle synonym für Intoleranz, Isolation und Haß auf alles Fremde stehen.

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#19
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

@sexton (oder auch Anton)
Was ich die ganze Zeit einfach nur sagen bzw. wissen will ist:
Unter Vollsuff eine Tat begangen, egal wie hoch der Wert ist, fällt doch unter § 323a StGB und nicht unter § 20 bzw. 21 StGB . (seit Nov 1933)
Vorrausgesetzt ist das man, wie RoseTyler schonmal gut erklärt hat, nicht vorher wissentlich sich in den Suff versetzt hat, um die Tat durchzuführen.

Und das könnte dann auch für eddyrico wichtig sein.

Lieber Sexton, einfach mal richtig lesen.
Zu der Bewußtseinstörung im Suff schrieb ich ja schon:

Zitat:
Ok, total besoffen ist ja schon ne Bewußtseinstörung aber da wird ja seit dem
24. November 1933 einen Riegel vorgeschoben.




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-- Editiert am 30.10.2010 17:20

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