Volksverhetzung ?

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Whatson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Volksverhetzung ?

Wenn jemand formuliert „Ich bin gegen Ausländer." Erfüllt diese Aussage schon den Tatbestand der Volksverhetzung ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Whatson):
Wenn jemand formuliert „Ich bin gegen Ausländer." Erfüllt diese Aussage schon den Tatbestand der Volksverhetzung ?

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Whatson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

§130 StGB:

"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, [...]"


Nichts von den Tatmerkmalen (unterstrichen) ist hier erfüllt.

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