Wenn jemand formuliert „Ich bin gegen Ausländer." Erfüllt diese Aussage schon den Tatbestand der Volksverhetzung ?
Volksverhetzung ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWenn jemand formuliert „Ich bin gegen Ausländer." Erfüllt diese Aussage schon den Tatbestand der Volksverhetzung ? :
Nein.
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§130 StGB:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, [...]"
Nichts von den Tatmerkmalen (unterstrichen) ist hier erfüllt.
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