Vollendeter Prozessbetrug in erster Instanz - was passiert bei der Berufung?

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal419507-35
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollendeter Prozessbetrug in erster Instanz - was passiert bei der Berufung?

Hallo zusammen,

zum Hintergrund:

Angenommen ein Kläger K klagt gegen seine Bank B vor dem LG. B macht im gesamten Prozessverlauf objektiv nachprüfbar falsche Angaben, welche aber durch geschickte Formulierungen ("dies ist aber unerheblich") relativiert werden. Schriftliche Aussagen von mehreren Mitarbeitern von B, welche die Ansprüche von K stützen, werden durch B (unberechtigter Weise) abgetan mit "da hat der Mitarbeiter sich leider geirrt." ohne selbst substantiiert den Gegenbeweis anzubieten.
In der mündlichen Verhandlung erhält B noch einen Schriftsatznachlass zur Reaktion auf einen neuen Vortrag, welchen K erst 1 Woche vor der mündlichen Verhandlung eingereicht hat. B "missbraucht" diesen Schriftsatznachlass und bringt eigenständig und umfangreich selbst neuen Vortrag ein, welcher ebenfalls falschen Vortrag enthält.

Die Klage von K wird abgewiesen. In der Urteilsbegründung wird insbesondere der falsche Vortag im nachgelassenen Schriftsatz von B als urteilserheblich eingestuft.

K reicht die Berufung ein, denn einerseits wurde sein Recht auf rechtliches Gehör in erster Instanz verletzt, andererseits basiert das Urteil auf falschen Tatsachen, welche er mittlerweile umfangreich in seiner Berufungsbegründung darlegen und auch beweisen kann.

Parallel reicht K Strafanzeige wegen Prozessbetruges ein, denn er kann nachweisen, dass B insbesondere im nachgelassen Schriftsatz wissentlich falsche Angaben gemacht hat, welche zur unberechtigten Abweisung der Klage führten.

Nun meine Frage:

Berufung im Zivilprozess und die Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen (vollendeten) Prozessbetruges laufen nun parallel.

Wie sind diese beiden Stränge miteinander verknüpft?

1) Was bedeutet eine Verurteilung oder abgewiesene Klage wegen Prozessbetruges für den Zivilprozess?

2) Was bedeutet der Prozessausgang der Berufung für den (vollendeten) Prozessbetrug?

3) Die wichtigste Frage zum Schluss: wie würde sich ein möglicher Vergleich im Zivilprozess auf den Prozessbetrug auswirken? (wird die Ermittlung des Staatsanwaltschaft dann eingestellt?) Gibt es die Möglichkeit (sofern die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt), in den Vergleich eine Klausel zu integrieren, welche bei einer Verurteilung wegen Prozessbetruges eine zusätzliche Strafzahlung vorsieht? Schließlich wurde dann in diesem Fall von K ein Vergleich abgeschlossen, welcher auch auf der Täuschung von B basierte, da K zwar sehr gute Beweise hat, aber nur B hat tatsächlich Zugang zu den internen IT-Systemen und sofern B auf dieser Grundlage etwas behauptet, wird auch K getäuscht.

Hinweis: Der Staatsanwaltschaft stehen zur Ermittlung des Prozessbetruges Quellen zur Verfügung, welche K leider in seinem Zivilprozess nicht nutzen kann. Die BaFin hat in diesem Fall bereits ermittelt, unterliegt aber gegenüber K der Verschwiegenheit, nicht jedoch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Daher kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft den Prozessbetrug leichter / überhaupt aufklärt im Vergleich zu K im Zivilprozess.

Danke für eure Hilfe!

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