Vollmacht Schließfach/Tagesgeldkonto Zweckentfremdung

17. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollmacht Schließfach/Tagesgeldkonto Zweckentfremdung

Hallo,
ich hab mich extra dafür angemeldet, weil ich hier leider nichts vergleichbares gefunden habe.
Meine Mutter hat für ein Bankschließfach inklusive dem Tagesgeldkonto von meinem Opa eine Vollmacht.
Sie hat jetzt beides abgeräumt und würde mir einen Teil davon geben, weswegen mich natürlich interessiert wie das denn strafrechtlich einzuordnen ist.
Mein Opa fordert nämlich alles zurück. Ich selber habe den Kontakt mit ihm aber schon lange abgebrochen, meine Mutter nun auch.
Was passiert wenn er klagt? Vor allem ist ja nirgends hinterlegt was sich im Schließfach befunden hat.

Vielen Dank schon mal :)

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CLF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Sie hat jetzt beides abgeräumt und würde mir einen Teil davon geben, weswegen mich natürlich interessiert wie das denn strafrechtlich einzuordnen ist.


Das wäre dann der Straftatbestand der Hehlerei.

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Nur weil man eine Vollmacht für das Konto/Bankschließfach hat, heißt das ja nicht, dass man das einfach leerräumen kann und damit macht, was man möchte. Das scheinen Sie und Ihre Mutter irgendwie zu verwechseln. Selbstverständlich müssten Sie das alles zurückgeben, wenn Ihr Opa rechtliche Schritte einleitet. Das ist doch eigentlich logisch, oder?

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#3
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe davon noch nichts angenommen und ihr gesagt ich will mich erstmal schlau machen.
Das mit dem Tagesgeld hab ich nach kurzer Internetrecherche auch schon rausgefunden, dass das sehr eindeutig ist. Beim Schließfach gibt es halt keine Belege über den Inhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Naja, aber die Dinge gehören doch weder Ihnen noch Ihrer Mutter. Wenn Sie an Ihr Erbe schon früher möchten, dann müssen Sie sich eben mit dem Opa absprechen/einigen.

Zitat (von Norbert98):
Beim Schließfach gibt es halt keine Belege über den Inhalt.


Und deswegen darf man sich nehmen, was man möchte? Ich weiß ehrlich gesagt nicht, welche Antworten Sie hier erwarten. Außerdem, wer sagt, dass Ihr Opa nicht doch was dokumentiert hat?

Zumindest hat ihr Opa das Recht, alles zurückzufordern, dies wäre der zivilrechtliche Weg. Strafrechtlich würden Sie sich selbst, wie hier bereits erwähnt wurde, aufgrund Hehlerei strafbar machen. Deswegen sollte Ihre Mutter Sie definitiv erstmal aus der Geschichte rauslassen, bis das alles geklärt ist.

Aber bei Ihrer Mutter käme (eventuell) der Straftatbestand der Untreue in Betracht. Also je nachdem, wie ernst es Ihrem Opa ist, kann da ganz schön was auf euch zukommen. Daher würde ich ich hier definitiv das Gespräch mit dem Opa suchen und schauen, dass man das irgendwie anders löst.

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#5
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also auf mich kommt da mal garnichts zu...
Ich habe damit ja nichts am Hut. Ich bin moralisch zwar auf der Seite meiner Mutter aber das ist ein anderes Thema.
Er wollte ihr erst alles schenken davon und hat es sich im Streit jetzt doch anders überlegt, weil er erfahren hat dass sie geimpft ist.
Riesen Circus das ganze bei uns.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Norbert98):
weswegen mich natürlich interessiert wie das denn strafrechtlich einzuordnen ist.

Kommt auf den Wortlaut der Vollmacht an, ob da überhaupt strafrechtlich was zu machen ist.

In Frage kämen bei der Mutter Untreue, Unterschlagung, Diebstahl, Betrug.
Bei Dir Beihilfe zum vorgenannten und eventuell auch noch Hehlerei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Also auf mich kommt da mal garnichts zu...
Ich habe damit ja nichts am Hut.
Das ändert sich ganz schnell in dem Moment, in dem Sie Geld oder Gegenstände von Ihrer Mutter annehmen. Von da an wird es richtig teuer für Sie, wobei zusätzlich auch eine Haftstrafe droht.

Zitat:
Ich bin moralisch zwar auf der Seite meiner Mutter aber das ist ein anderes Thema.
Das Gesetz ist nicht auf der Seite Ihrer Mutter. Ich weiß auch nicht, was daran so "moralisch" ist, eine Vollmacht zu missbrauchen und dem Mann Konto und schließfach auszuräumen.

Zitat:
Vor allem ist ja nirgends hinterlegt was sich im Schließfach befunden hat.
Aha. Und deswegen kann man es ja einfach mal machen und dem Opa dann eine lange Nase machen? Ich würde aber sowieso meinen, dass Sie sich hier ganz empfindlich verschätzen. Wie die WIrklichkeit aussieht, das werden Sie (oder zumindest Ihre Mutter) dann ja bald erfahren.

Die Mutter sollte das Geld und den Inhalt des Schließfachs schnell zurückgeben..

-- Editiert von Zuckerberg am 17.07.2022 15:20

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#8
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Aha. Und deswegen kann man es ja einfach mal machen und dem Opa dann eine lange Nase machen? Ich würde aber sowieso meinen, dass Sie sich hier ganz empfindlich verschätzen. Wie die WIrklichkeit aussieht, das werden Sie (oder zumindest Ihre Mutter) dann ja bald erfahren.


Ich bin nicht genau darüber informiert was da drin war, aber soweit ich weiß irgend ein Familienschmuck. Nur kann er das ja nicht beweisen, dass es da drin war.
Versteh auch nicht was diese Ansage hier soll. Bei jedem Thema ist Beweisführung doch etwas, dass man in seine Argumentation aufnehmen sollte, soweit ich das beurteilen kann.
Ich bin hier lediglich um mich schlau zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht ob das relevant ist, weil das auch nicht belegbar ist.
Aber er hat ihr einen Monat zuvor wohl gesagt, sie kann es sich holen, weil sie ein neues Auto kaufen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das ändert sich ganz schnell in dem Moment, in dem Sie Geld oder Gegenstände von Ihrer Mutter annehmen.

Wie kommt man auf so einen Unfug?



Zitat (von Zuckerberg):
Das Gesetz ist nicht auf der Seite Ihrer Mutter.

Diese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend …



Zitat (von Norbert98):
Aber er hat ihr einen Monat zuvor wohl gesagt, sie kann es sich holen, weil sie ein neues Auto kaufen wollte.

Dann wäre es sowieso legal weil es dann ja ihr Geld wäre - aber man hat hier halt Beweisnot.



Zitat (von Norbert98):
Nur kann er das ja nicht beweisen, dass es da drin war.

Wer weis, eventuell hat er ein entsprechendes Verzeichnis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre es sowieso legal weil es dann ja ihr Geld wäre - aber man hat hier halt Beweisnot.


Ja eben... Deshalb find ich es auch moralisch vertretbar, dass sie es eigentlich behalten will.
Aber sie hat halt absolut nichts schriftlich davon und er behauptet, er hätte das nie gesagt.

Ich hab mit ihm mal telefoniert, weil er mich als Vermittler einsetzen wollte.
Er weiß selber nicht 100%ig was alles drin war.
Er hat garantiert kein Verzeichnis hinterlegt und ansonsten wäre das ja auch unbedeutend vor Gericht, wenn sie sagt dass es da nicht drin war.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

An die anderen...
Ich würde mir hier ein weniger parteiergreifende Rechtseinschätzung wünschen.
Googlen kann ich natürlich auch, welche Handlung welchen Straftatbestand darstellt.
Interessant ist doch aber am Ende was beim Gerichtsprozess rauskommt. Der hat ja in den seltensten Fällen wie im Lehrbuch die Sachverhalte so offen liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Norbert98):
ansonsten wäre das ja auch unbedeutend vor Gericht, wenn sie sagt dass es da nicht drin war.

Nö, wie kommt man denn darauf?

Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht, während die Täter lügen dürfen, das sich die Balken biegen. Da wird man mit "da war nix" nicht sehr weit kommen.



Zitat (von Norbert98):
Aber sie hat halt absolut nichts schriftlich davon und er behauptet, er hätte das nie gesagt.

Schlechte Ausgangslage für sie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht, während die Täter lügen dürfen, das sich die Balken biegen. Da wird man mit "da war nix" nicht sehr weit kommen.


Hab ein Urteil gelesen von nem Oberlandesgericht, wo der Mann behauptet hat da waren 450.000€ in Bar drin und etliche Ringe. Hat aber nichts machen können.
Rein theoretisch könnte er ja auch Sachen behaupten, die nicht drin waren.
Deshalb meinte ich wäre das relativ bedeutungslos.

Zitat (von Harry van Sell):
Schlechte Ausgangslage für sie.


Ja ich denke auch, dass das überhaupt nicht weiterhelfen wird.
Höchstens vielleicht den Straftatbestand mildern, weil sie es ja mit Erlaubnis geholt hat. Aber das müsste sie ja vermutlich auch beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Norbert98):
ich hab mich extra dafür angemeldet, weil ich hier leider nichts vergleichbares gefunden habe.
Meine Mutter hat für ein Bankschließfach inklusive dem Tagesgeldkonto von meinem Opa eine Vollmacht.
Sie hat jetzt beides abgeräumt und würde mir einen Teil davon geben, weswegen mich natürlich interessiert wie das denn strafrechtlich einzuordnen ist.

Als Untreue (§266 StGB).

Eine Bankvollmacht ermächtigt den Vollmachtinhaber, im Namen des Vollmachtgebers gegenüber der Bank Verfügungen zu erteilen.

Die Bankvollmacht ermächtigt den Vollmachtinhaber NICHT, nach eigenem Gutdünken über das Vermögen des Vollmachtgebers zu verfügen.

Dafür braucht man dann schon eine entsprechende Vollmacht.

Zitat:
Mein Opa fordert nämlich alles zurück.

Verständlich.

Zitat:
Was passiert wenn er klagt?

Sie werden wegen Hehlerei (§259 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft (und müssen das Geld zuzügl. Zinsen) zurückgeben.
Die Mutter wird wegen Untreue (§266 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft (und muss das Geld zurückgeben).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Norbert98):
Ich bin nicht genau darüber informiert was da drin war, aber soweit ich weiß irgend ein Familienschmuck. Nur kann er das ja nicht beweisen, dass es da drin war.

Eine Hausdurchsuchung bei der Mutter und bei Ihnen könnte allerdings sehr schnell Gegenstände auffinden, die der Opa in seiner Strafanzeige als sein Eigentum im Schließfach genannt hat.

Daß die Entnahme aus dem Schließfach mit Einwilligung des Opas erfolgte, muss die Mutter nachweisen. Der Zugriff auf das Schließfach wird von der Bank protokolliert.

Richtig ist: hinsichtlich des Inhaltes des Schließfachs könnte es zu Beweisstreitigkeiten kommen.

Es könnte sich aber als teurer Irrtum erweisen, daß der Opa nicht in der Lage ist, Nachweise über den Inhalt des Schließfachs anzubringen.

Und daß die Mutter als Vollmachtinhaberin in der geschehenen Weise über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügen durfte, muss zivilrechtlich die Mutter nachweisen. Strafrechtlich ist das Gericht weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung - es kann dem Opa glauben, und der Mutter nicht.

Die Mutter sollte im eigenen Interesse die ganze Transaktion ganz schnell rückgängig machen, und wenn der Opa ihr Geld für ein Auto geben will, dann sollte sich die Mutter das einfach schriftlich vom Opa bestätigen lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Bankvollmacht ermächtigt den Vollmachtinhaber NICHT,

Da kommt es immer darauf an, was konkret sich an Text in der Bankvollmacht findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da kommt es immer darauf an, was konkret sich an Text in der Bankvollmacht findet.


Die hat ein Bankberater gemacht. Dann frag ich mal bei dem an was da drin steht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Dann frag ich mal bei dem an was da drin steht. Die Frage wird er Ihnen kaum beantworten - weder ist es Ihr Schließfach noch haben Sie eine Vollmacht dafür.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich geh mal davon aus, dass bei so einer Standardvollmacht das so ist wie ihr sagt oder?
Müsste schon extra geregelt sein, dass sie es auch verwenden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Hab gerade mal einige solche Vollmachten rausgekramt, einige haben ein Feld wo man noch Anmerkungen reinschreiben kann (da müsste es dann drin stehen), andere nicht.

Wenn es da nicht drin steht, müsste es also extra geregelt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Norbert98
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es da nicht drin steht, müsste es also extra geregelt sein.


Extra im Sinne von, dass die Verwendung frei ist oder extra, dass die Verwendung eben nicht frei ist und ein Zweck drin steht? :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Norbert98):
Extra im Sinne von, dass die Verwendung frei ist

Ja, das muss dann explizit da drin stehen, oder in einem anderen Dokument.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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