Hallo, meine Frage bezieht sich auf die neuen Vermögensabschöpfungsgesetze.
Wenn man als Beteiligter einer Betrugsserie für den vollen Schaden haftet, dieser auch vollständig eingezogen wurde(obwohl das tatsächlich taterlangte deutlich niedriger war), aber nicht alle Verletzten Forderungen anmelden. Was passiert nun mit dem übrigen Geld? Sackt es die Staatskasse ein oder hat man eine Chance sein Geld zurückzubekommen?
Vielen Dank im Voraus
Vollstreckungsverfahren Einziehung Überschüsse zurück?
30. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2020 | 13:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsverfahren Einziehung Überschüsse zurück?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2020 | 18:53
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 30x hilfreich)
Sollte ein geschädigter seine Forderung nicht anmelden, geht das Geld an die Staatskasse. Warum solltest du auch Taterträge zurück bekommen? Wenn die Einziehung zu hoch war, hättest du Rechtsmittel einlegen können.
Und jetzt?
Schon
267.854
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
16 Antworten
-
16 Antworten