Vollstreckungsverfahren Einziehung Überschüsse zurück?

30. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dakinne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsverfahren Einziehung Überschüsse zurück?

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die neuen Vermögensabschöpfungsgesetze.

Wenn man als Beteiligter einer Betrugsserie für den vollen Schaden haftet, dieser auch vollständig eingezogen wurde(obwohl das tatsächlich taterlangte deutlich niedriger war), aber nicht alle Verletzten Forderungen anmelden. Was passiert nun mit dem übrigen Geld? Sackt es die Staatskasse ein oder hat man eine Chance sein Geld zurückzubekommen?

Vielen Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Sollte ein geschädigter seine Forderung nicht anmelden, geht das Geld an die Staatskasse. Warum solltest du auch Taterträge zurück bekommen? Wenn die Einziehung zu hoch war, hättest du Rechtsmittel einlegen können.

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