Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und ich hoffe auf diesen Wege etwas mehr zu erfahren.
Meine Mutter wurde dieses jahr wegen Betrug
verurteilt und erhielt eine gesammtstrafe von 5Jahren und 3 Monaten (sie hatte letztes Jahr schon eine Verurteilung wegen betruges und beide Strafen wurden zu einer gemacht).
Insgesammt hat sie nun schon 2 jahre (inkl. Untersuchungshaft) abgesessen.
Wie sich jetzt herausstellte, hat sie mich in sehr vielen sachen immer wieder belogen, ich weiss eigentlich garnicht was wahr ist und was nicht.
Jetzt erzählte sie mir, dass sie in den offenen Vollzug kann, sich eine Wohnung nehmen kann und dass es mit der Halbstrafe auch sehr gut aussehen würde.
Nun stellen sich mir doch einige Fragen
- Ist es bei offenen Vollzug überhaupt möglich eine Wohnung zu nehmen?
- Braucht man eine Arbeitsstelle oder muss man eine Arbeitsstelle vorweisen um
in den offenen Vollzug zu kommen?
- Ist denn bei diesen Vergehen und einigen mehr in ihren Vorleben und bei
diesem Strafmaß überhaupt möglich die Halbstrafe zu bekommen?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das sie in Berlin in der JVA ist, ich habe schon viel darüber gelesen, auch das dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber ich werde irgendwie nicht schlau daraus.
Ich hoffe, es kann mir hier jemand eine Antwort auf meine fragen geben.
Vielen dank
jack
Vollzug
Eine Wohnung mieten kann sie immer. Nur einziehen kann sie nicht. Offener Vollzug heißt, dass in der JVA die Zellentüren offen sind und die JVA nicht so streng gesichert ist wie eine JVA des geschlossenen Vollzuges. Und auch wenn sie Freigängerin wäre, was die meisten unter offenem Vollzug verstehen, kann sie nicht in einer Wohnung wohnen, sondern darf sich nur zu bestimmten Zeiten, normalerweise zum arbeiten, außerhalb der JVA aufhalten.
Übrigens werden die Chancen auf eine Halbstrafenentlassung von Gefangenen regelmäßig weit überschätzt.
Eine Arbeitsstelle kann sie im geschlossenen Vollzug nur vorbereiten, mehr kann auch nicht verlangt werden. Sie könnte sie ja nicht antreten, weil sie dazu Freigängerin werden müsste, worauf sie keinen Einfluss hat.
Zu den Erfolgsaussichten der Halbstrafenentlassung noch etwas:
Es reicht nicht, die Hälfte der Strafe verbüßt zu haben. Es müssen besondere Umstände vorliegen, wieso eine Entlassung angezeigt sein soll. Wenn jemand wegen Betruges insgesamt über 5 J. zusammengebracht hat, muss schon eine Menge betrogen worden sein. Das wiederum lässt auf ein eingeschliffenes Täterverhalten schließen, soll heißen, nur weil sich jemand dann gut führt und zusagt, nie wieder Straftaten begehen zu wollen, kann nicht auf eine wirkliche Verhaltensänderung geschlossen werden. Außerdem ist bei einer solchen Strafe die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe sehr hoch, über 2 J. Auch das spricht eher gegen eine Reststrafenaussetzung.
Letztlich ist Berlin bei den Reststrafenaussetzungen nicht gerade Vorreiter. Die Chancen, drin zu bleiben, sind also deutlich größer als die für eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung. Das dürfte schon für eine 2/3-Entlassung eng werden.
Sie sagen, Sie selbst sind von ihr belogen worden und wissen kaum, was Sie glauben können. Gerade bei Betrügern geht das natürlich anderen auch so. Auch die Mitarbeiter der JVA und die Richter der Strafvollstreckungskammer glauben gerade Betrügern nicht alles, was ihnen aufgetischt wird.
Vielen dank für die schnelle Antwort.
Ja es ist wirklich so, dass ich eigntlich nicht weiss, was nun die wahrheit ist von dem was meine Mutter alles erzählt und was nicht. Ich habe auch keine ahnung, wie sie zu dieser Aussage mit der Wohnung, die sie ja im offenen Vollzug bewohnen könnte, mir und meiner Schwester gegenüber kommt. Sie macht uns mit diesen ganzen Märchen ganz verrückt.
Der wirkliche Betrugswert ist mir leider nicht bekannt, ich weiss nur das es sich hier um utopische Summen handeln soll.
Muss sie denn nun als Freigängerin eine arbeitsstelle nachweisen können oder um raus zu können eine Arbeitsstelle haben? Oder kann man dann einfach so für eine gewisse Zeit rausspazieren und tun und lassen was man will und dann zu einer festgelegten Zeit wieder in der JVA erscheinen?
Das sie wenig bzw. keine Chance auf Halbstrafe hat, dass dachte ich mir schon, bei diesem Strafmaß. Sie jedoch ist absolut davon überzeugt, dass sie die Halbstrafe bewilligt bekommt, sie hat sich ja schließlich auch gut geführt in der ganzen Zeit usw. Irgentwie habe ich immer wieder das Gefühl, dass sie sich und mir und meiner Schwester gegenüber alles schön redet und das sie diese ganzen Lügen selbst auch noch glaubt.
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***Irgentwie habe ich immer wieder das Gefühl, dass sie sich und mir und meiner Schwester gegenüber alles schön redet und das sie diese ganzen Lügen selbst auch noch glaubt.***
Mit diesem Gefühl werden Sie zieml. richtig liegen. Ihre Mutter baut da offenbar weiterhin kräftig an Luftschlössern.
***Muss sie denn nun als Freigängerin eine arbeitsstelle nachweisen können oder um raus zu können eine Arbeitsstelle haben?***
Wenn Sie eine Arbeitsstelle nachweisen kann, hat Sie die Chance Freigänger zu werden und dann eben zur Arbeit die JVA verlassen zu können. Ob das aber schon nach der Hälfte der Strafe genehmigt wird, ist noch eine andere Frage.
Für den 'offenen Vollzug' als solchen (das bedeutet wie wastl bereits erklärt hat, NICHT, dass man die JVA verlassen darf) braucht sie keine Arbeitsstelle. Offener Vollzug ist vom Vollzugsalltag her halt etwas angehemer als der geschlossene (weniger Sicherheitsmaßnahmen, relativ freies Bewegen INNERHALB der JVA, oft großzügigere Besuchsregelungen usw.) - nicht mehr und nicht weniger.
***Oder kann man dann einfach so für eine gewisse Zeit rausspazieren und tun und lassen was man will und dann zu einer festgelegten Zeit wieder in der JVA erscheinen?***
Ohne Arbeit kommt man nur über die normalen Vollzugslockerungen wie 'Ausgang' oder 'Urlaub' aus der JVA heraus. Mal § 11 bis § 14 StVollzG lesen.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.11.2008 23:43
Hi,
ergänzend wäre noch zu sagen: Wenn man im OV ist, kann man auch eine über die JVA organisierte Außenarbeit haben, die dann aber auch nur wie Gefangenenarbeit bezahlt wird (ca. 200 Euro im Monat). Und wenn man eine "normale" Arbeitsstelle hat, kontrolliert die JVA auch, ob man da wirklich hingeht.
Gruß vom mümmel
Vielen dank für die Antworten.
Jetzt bin ich schon schlauer, nur weiss ich immer noch nicht, warum meine Mutter uns solche geschichten auftischt. Aber bei diesem Problem kann mir keiner von euch weiter helfen, damit müssen wir nun allein klar kommen.
Euere antworten haben mir aber sehr viel weiter geholfen, vielen vielen dank.
ich werde beim besuch einmal versuchen mit meiner Mutter klartext zu reden.
Vielen dank Jack
--- editiert vom Admin
das problem ist hier aber, dass sie "IHRE" Wahrheit tatsächlich glaubt. Es ist als würde sie in ihrer eigenen scheinwelt leben, sie hat recht und alle anderen lügen.
Ich werde auf jeden fall versuchen mit meiner Mutter beim nächsten besuch drüber zu reden. Ob es was bringt...keine Ahnung...ich werd es herausfinden.
Vielen dank für deine antwort
Jack
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